Rechtsprechung
| LG Berlin, 26.09.2005 - 16 O 718/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- LawCommunity.de
Haftung des admin-c für unverlangte E-Mail-Werbung
- aufrecht.de
Admin-C haftet für Newsletter der Domain
- datenschutz.eu
- dr-bahr.com
Kurzfassungen/Presse (4)
- heise.de (Pressebericht, 30.09.2005)
Admin-C haftet für Spam
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Haftung des Admin-C
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Haftung des Admin-C für Spam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Haftung des Admin-C für Spam
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§§ 1004, 823 Abs. 1 BGB
Der Admin-C einer Domain haftet für unbestellte E-Mail-Werbung, die über die Domain versandt wird
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85
Btx-Werbung; Belästigende Werbung im Btx-Mitteilungsdienst
Auszug aus LG Berlin, 26.09.2005 - 16 O 718/05
Eine Werbeart ist schon dann als unlauter anzusehen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Urnsichgreifen in sich trägt und damit erst zu einer untragbaren Belästigung führt ( BGH, GRUR 1988, 614 zur BTX-Werbung).
dejure.org
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