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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 16 S 1240/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12894
VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 16 S 1240/95 (https://dejure.org/1996,12894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.1996 - 16 S 1240/95 (https://dejure.org/1996,12894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 16 S 1240/95 (https://dejure.org/1996,12894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vertriebenenausweis: Bekenntniszusammenhang und Überlieferungszusammenhang bei Spätgeborenen aus der ehemaligen Sowjetunion - rußlanddeutsche Spätgeborene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 16 S 1170/93
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 16 S 1240/95
    Im Hinblick auf das besondere Schicksal der deutschen Volksgruppen in der früheren Sowjetunion (…vgl hierzu BVerwG, aaO, S 371ff; Senatsurteil vom 28.9.1994 - 16 S 1170/93 -, DVBl 1994, 1415, 1416f) kann an dessen Stelle vielmehr das Miterleben und Nacherleben der als Dauerschicksal empfundenen Ausgrenzung und Stigmatisierung der eigenen Familie durch die nichtdeutsche Umgebung als Feinde, Faschisten und Verräter treten (…BVerwG, aaO, S 374), ebenso aber auch eine identitätsbestimmende Zuordnung der eigenen Person zu dem Elternteil, der und dessen Herkunftsfamilie aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit ein besonders hartes Verfolgungsschicksal haben erleiden müssen.

    Anders als in den vom Senat bisher hierzu entschiedenen Fällen (Senatsurteile vom 19.7.1996 - 16 S 1462/94 -, vom 22.3.1995 - 16 S 3032/94 -, vom 14.10.1994 - 16 S 2602/93 - und vom 28.9.1994 - 16 S 1170/93) kann dies aber im Falle des Klägers schon nach dessen eigenem Vorbringen nicht angenommen werden.

    Rn. 54 Hinreichende objektive Merkmale, aus denen sich auch ohne Feststellung einer persönlichen Identifizierung mit dem volksdeutschen Elternteil und dessen Familienschicksal eine volksdeutsche Bekenntnislage und Überlieferungslage überzeugend herleiten ließe, sind weder vorgetragen noch ersichtlich, weshalb der Senat auch nicht zu entscheiden braucht, in welcher Art und welchem Umfang solche Merkmale bei Spätgeborenen aus der ehemaligen Sowjetunion vorliegen müßten, um auch unabhängig von der Feststellung einer identitätsbestimmenden persönlichen Zuordnung zu volksdeutschen Bezugspersonen und deren spezifischem Lebensschicksal von einer volksdeutschen Überlieferungslage und Bekenntnislage sprechen zu können (vgl hierzu etwa das Senatsurteil vom 28.9.1994, DVBl 1994, 1415, 1418).

    Da es nämlich auch sonst an hinreichenden Anhaltspunkten für eine Zuordnung des Klägers zum deutschen Volkstum seines Vaters fehlt, könnte der Nationalitätseintragung im Inlandspaß des Klägers nur dann noch eine rechtserhebliche Bedeutung zukommen, wenn der Kläger trotz aller übrigen Umstände ununterbrochen mit deutscher Nationalität geführt worden wäre (vgl Senatsurteil vom 28.9.1994, aaO).

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 16 S 1240/95
    Eine solche innere Einstellung muß durch äußere Tatsachen belegt sein, die eine diesbezügliche Überzeugungsbildung gestatten (BVerwG, Urteil vom 13.6.1995, BVerwGE 98, 367, 369f).

    Im Unterschied zu den Spätgeborenen aus anderen Herkunftsländern bedarf es bei rußlanddeutschen Spätgeborenen aber nicht des im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.5.1990 (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) verlangten "sich aus einer konkreten Situation ergebenden aktiven Einwirkens" der Bezugsperson auf den Spätgeborenen, aus dem sich bei diesem ein "spezielles Schlüsselerlebnis" ergibt (BVerwGE 98, 367, 371).

    Abweichendes gilt nur dann, wenn die Eintragung der nichtdeutschen Nationalität nicht auf dem freien Willen des Betroffenen beruhte, etwa weil ihm die Angabe der deutschen Nationalität aus besonderen, außergewöhnlichen Gründen nicht zumutbar war (BVerwGE 98, 367, 378f).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1996 - 16 S 1462/94

    Bekenntniszusammenhang bei Spätgeborenen aus der ehemaligen Sowjetunion

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 16 S 1240/95
    Das kann nach den Umständen des Einzelfalls zB auch der nichteheliche oder geschiedene Vater des Kindes sein, wenn dieser bis zum Erreichen der Selbständigkeit des Spätgeborenen häufigen Kontakt zu ihm hält und dabei einen bestimmenden Einfluß auf dessen Lebensführung und Bekenntnislage ausübt (BVerwG, Urteil vom 31.1.1989, Buchholz 412.3 Nr. 59 zu § 6 BVFG), dies um so mehr, wenn dieser Einfluß durch volksdeutsche Großelternteile oder Verwandte verstärkt wird, und ihm auf der Seite des nichtdeutschen Elternteils kein entsprechender Gegeneinfluß gegenübersteht (vgl Senatsurteil vom 19.7.1996 - 16 S 1462/94 - mwN).

    Anders als in den vom Senat bisher hierzu entschiedenen Fällen (Senatsurteile vom 19.7.1996 - 16 S 1462/94 -, vom 22.3.1995 - 16 S 3032/94 -, vom 14.10.1994 - 16 S 2602/93 - und vom 28.9.1994 - 16 S 1170/93) kann dies aber im Falle des Klägers schon nach dessen eigenem Vorbringen nicht angenommen werden.

    Zu dieser Zeit lebte der Kläger aber schon etwa ein Jahr lang nur noch bei seiner russischen Mutter und hatte - im Unterschied zu den Verhältnissen in dem vom Senat am 19.7.1996 entschiedenen Fall 16 S 1462/94 - den Kontakt zu seinem Vater vollständig verloren.

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 16 S 1240/95
    Die Selbständigkeit des Spätgeborenen - als Gegenstück zur Bekenntnisfähigkeit der vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen Geborenen (…BVerwG, aaO, S 377; vgl auch BVerwGE 99, 133, 141) - wird vom Senat frühestens mit der Vollendung des 16. Lebensjahres angenommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93

    Vertriebenenrecht: Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit im Falle der sog …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 16 S 1240/95
    Anders als in den vom Senat bisher hierzu entschiedenen Fällen (Senatsurteile vom 19.7.1996 - 16 S 1462/94 -, vom 22.3.1995 - 16 S 3032/94 -, vom 14.10.1994 - 16 S 2602/93 - und vom 28.9.1994 - 16 S 1170/93) kann dies aber im Falle des Klägers schon nach dessen eigenem Vorbringen nicht angenommen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1996 - 16 S 2230/95

    Vertriebenenrecht: Feststellung des Volkstumsbekenntnisses bei Kindern aus …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 16 S 1240/95
    Aus den dem Senat vorliegenden Materialien über die Nationalitätseintragung in den sowjetischen Inlandspässen (vgl hierzu Senatsurteil vom 24.4.1996 - 16 S 2230/95) ergibt sich nicht, daß das auch 1973 schon geltende Nationalitätswahlrecht für Kinder aus volkstumsverschiedenen Ehen mit der Scheidung der Eltern ohne weiteres entfallen gewesen wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 16 S 3032/94

    Vertriebenenrecht: zum Beweiswert einer ununterbrochenen Eintragung der deutschen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 16 S 1240/95
    Anders als in den vom Senat bisher hierzu entschiedenen Fällen (Senatsurteile vom 19.7.1996 - 16 S 1462/94 -, vom 22.3.1995 - 16 S 3032/94 -, vom 14.10.1994 - 16 S 2602/93 - und vom 28.9.1994 - 16 S 1170/93) kann dies aber im Falle des Klägers schon nach dessen eigenem Vorbringen nicht angenommen werden.
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