Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vertriebenenrecht: Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit im Falle der sog "Rußlanddeutschen" - zur Gewichtung der Frage der Sprachkenntnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 01.07.1993 - 5 K 1209/91
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
- BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94
Papierfundstellen
- ESVGH 45, 234 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
"Im Wege des Aufnahmeverfahrens" bedeutet, daß Aussiedler im Rechtssinne grundsätzlich nur sein kann, wer vor dem Verlassen seines Herkunftsgebiets einen Aufnahmebescheid vom Bundesverwaltungsamt nach §§ 26, 27, 28 BVFG erhalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.1994, DVBl. 1994, 935, 936 und Senatsurteile vom 14.1.1994 - 16 S 1883/93 - und vom 4.2.1994 - 16 S 482/93 -).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat in vollem Umfang folgt, findet das BVFG auch Anwendung auf die sogenannten Spätgeborenen der zweiten Generation, sofern die für die deutsche Volkszugehörigkeit von Spätgeborenen allgemein geltenden Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.1994, DVBl. 1994, 935 ff.).
Die derzeitige Rechtslage ist vielmehr mit der Entscheidung des Gesetzgebers zu den Spätgeborenen der zweiten Generation, die auch nur für die Anwendung der Neufassung gilt, gleichwohl aber auf den Begriff des Vertriebenen nach bisherigem Recht zurückwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.1994, DVBl. 1994, 935, 936), durchaus vergleichbar.
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 16 S 1170/93
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
Zur Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit bei Deutschstämmigen der zweiten spätgeborenen Nachkriegsgeneration aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion (im Anschluß an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.1994 - 16 S 1170/93 -).Auch ihre Mutter spricht, obwohl sie selbst erst im Jahre 1949 geboren ist (vgl. dazu das Senatsurteil vom 28.9.1994 - 16 S 1170/93 -), fließendes Deutsch mit leichter Dialektfärbung, was darauf schließen läßt, daß die deutsche Sprache in ihrer Familie in überdurchschnittlichem Maße bewahrt werden konnte.
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89
Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
Ein solcher Sachverhalt kann rechtlich einem ausdrücklich oder in schlüssiger Form abgelegten Volkstumsbekenntnis durch frühgeborene bekenntnisfähige Personen mit der Folge gleichgestellt werden, daß als objektive Bestätigung die ethnische Abstammung von dem volksdeutschen Elternteil ausreicht und es auf eine Beherrschung der deutschen Sprache nicht entscheidend ankommt (vgl. dazu das die Entscheidung vom 2.12.1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47 - fortführende Urteil vom 15.5.1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).In dieser Hinsicht wird der deutschen Sprache als Muttersprache oder jedenfalls als bevorzugter Umgangssprache eine erhebliche Bedeutung zugemessen (Urteil vom 15.5.1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93
(Auslegung des BVFG § 105cF: 1990-06-28); Tatbestandwirkung und Rechtmäßigkeit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
"Im Wege des Aufnahmeverfahrens" bedeutet, daß Aussiedler im Rechtssinne grundsätzlich nur sein kann, wer vor dem Verlassen seines Herkunftsgebiets einen Aufnahmebescheid vom Bundesverwaltungsamt nach §§ 26, 27, 28 BVFG erhalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.1994, DVBl. 1994, 935, 936 und Senatsurteile vom 14.1.1994 - 16 S 1883/93 - und vom 4.2.1994 - 16 S 482/93 -).Ein solcher Sachverhalt kann gegeben sein, wenn nachgewiesen ist, daß ein - im ethnischen Sinne - deutscher Volkszugehöriger, der nach Sprache, Erziehung und Kultur eindeutig dem deutschen Volkstum zuzuordnen ist, im maßgebenden Zeitraum zwar nicht gegenüber den sowjetischen Behörden, aber doch sonst gegenüber "Dritten", also nicht nur innerhalb seines engsten Lebenskreises, ein ausschließliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt hat und deshalb "von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (vgl. BVerwGE 66, 168, 170 m.w.N.; ebenso BVerwG, Urteil vom 15.6.1992, Buchholz, 412.3, Nr. 68 zu § 6 BVFG; insgesamt das Senatsurteil vom 4.2.1994 - 16 S 482/93 -, S. 12 f. des amtl.
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
An die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung fortbestehenden Vertreibungsdrucks (vgl. hierzu allgemein BVerwG, Urteil vom 3.11.1992, DÖV 1993, 305 = NJW 1993, 2256) sind nach dieser Grundentscheidung des Gesetzgebers somit gerade bei Aussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion hohe Anforderungen zu stellen. - BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81
Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
Ein solcher Sachverhalt kann gegeben sein, wenn nachgewiesen ist, daß ein - im ethnischen Sinne - deutscher Volkszugehöriger, der nach Sprache, Erziehung und Kultur eindeutig dem deutschen Volkstum zuzuordnen ist, im maßgebenden Zeitraum zwar nicht gegenüber den sowjetischen Behörden, aber doch sonst gegenüber "Dritten", also nicht nur innerhalb seines engsten Lebenskreises, ein ausschließliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt hat und deshalb "von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (vgl. BVerwGE 66, 168, 170 m.w.N.; ebenso BVerwG, Urteil vom 15.6.1992, Buchholz, 412.3, Nr. 68 zu § 6 BVFG; insgesamt das Senatsurteil vom 4.2.1994 - 16 S 482/93 -, S. 12 f. des amtl. - BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75
Spätgeborene - Aussiedlungsgebiet - Vertreibungsmaßnahme - Vertriebene
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
Wenn bei der Anwendung des Bundesvertriebenengesetzes in der bisherigen Fassung allgemein anerkannt war, daß einem deutschen Volkszugehörigen in der Zeit nach dem Einsetzen der gegen Deutsche gerichteten Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen das Bekenntnis zum deutschen Volkstum nach außen hin nicht mehr zugemutet werden konnte (BVerwGE 51, 298, 308 f.; BVerwG…, Urteil vom 5.11.1991, Buchholz 412.3 Nr. 66 zu § 6, S. 57 f.), so gilt dies für die besondere Lage der Deutschen in der früheren Sowjetunion erst recht. - BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
Das hat zur Folge, daß sonstige Umstände, die an sich geeignet sind, für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum zu sprechen, in aller Regel ihre Indizwirkung verlieren und eine deutsche Volkszugehörigkeit nur angenommen werden kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, aus dem sich unmittelbar ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ergibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23.6.1992 - BVerwG 9 B 29.92 - BVerwG, Urteil vom 25.6.1991, BVerwGE 88, 312, 325). - BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86
Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
Ein solcher Sachverhalt kann rechtlich einem ausdrücklich oder in schlüssiger Form abgelegten Volkstumsbekenntnis durch frühgeborene bekenntnisfähige Personen mit der Folge gleichgestellt werden, daß als objektive Bestätigung die ethnische Abstammung von dem volksdeutschen Elternteil ausreicht und es auf eine Beherrschung der deutschen Sprache nicht entscheidend ankommt (vgl. dazu das die Entscheidung vom 2.12.1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47 - fortführende Urteil vom 15.5.1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64). - BGH, 25.03.1970 - IX ZR 177/67
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
Ist jemand mehrsprachig, kommt es danach darauf an, ob er/sie die deutsche Sprache wie eine Muttersprache beherrscht, ihr in seinem persönlichen Bereich gegenüber den anderen von ihm beherrschten Sprachen den Vorzug gegeben und sie damit regelmäßig überwiegend gebraucht hat (vgl. Urteil vom 9.6.1971 - BVerwG 8 C 31.69 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 20; vgl. auch BGH, Urteil vom 25.3.1970 - IX ZR 177/67 - RzW 1970, 503, 505). - BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 31.69
Anspruch auf Erteilung eines Ausweises für Heimatvertriebene - Anforderungen an …
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.1994 - 16 S 1883/93
Vertriebenenrecht: zur Auslegung des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3F: 1990-06-28
- BVerwG, 23.06.1992 - 9 B 29.92
Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anwendbarkeit des § 130a …
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1992 - 6 S 139/91
Vertriebenenausweis - bestimmender Wohnsitz - maßgeblicher Bekenntniszeitpunkt …
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.1996 - 16 S 2230/95
Vertriebenenrecht: Feststellung des Volkstumsbekenntnisses bei Kindern aus …
Der Antrag aus dem Jahre 1980 ist dem OVG Nordrhein-Westfalen von der Heimatauskunftstelle Sowjetunion als Anlage zu deren Auskunft vom 26.9.1995 vorgelegt worden; der Antrag aus dem Jahre 1986 war Gegenstand der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren 16 S 2602/93 am 14.10.1994 vor dem Senat.Die Ausübung eines Wahlrechts zwischen der Nationalität volkstumsverschiedener Ehen wird in den beiden dem Senat vorliegenden Antragsformularen nicht dokumentiert, obwohl bei dem Antrag aus dem Jahre 1986 dazu, wie aus dem Verfahren 16 S 2602/93 bekannt ist, Anlaß bestanden hätte.
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 16 S 3032/94
Vertriebenenrecht: zum Beweiswert einer ununterbrochenen Eintragung der deutschen …
Rn. 25 In seinen Entscheidungen vom 28.9.1994 (16 S 1170/93; DVBl. 1994, 1415) und vom 14.10.1994 (16 S 2602/93) hat der Senat dieses Schicksal sowie die besonderen Lebensbedingungen der Deutschstämmigen in der früheren Sowjetunion näher beschrieben, die dazu geführt haben, daß ihre deutsche Volkszugehörigkeit im Sinne des § 6 BVFG (a.F.) - insbesondere auch bei Spätgeborenen wie der Klägerin - nach eigenständigen Kriterien beurteilt werden muß.Rn. 37 Die Revision war zuzulassen, weil der Senat in den Parallelverfahren 16 S 1170/93 und 16 S 2602/93 die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen hat und die vorliegende Entscheidung auf den gleichen Gesichtspunkten beruht, die Gegenstand der anhängigen Revisionsverfahren sind.
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.1996 - 16 S 158/96
Vertriebenenrecht: maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der allgemeinen …
Rn. 6 Zwar sind das Bundesverwaltungsgericht und die mit Vertriebenensachen befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofs in den bisher entschiedenen Fällen aus dem Vertreibungsgebiet der ehemaligen Sowjetunion bisher stets davon ausgegangen, daß der für die Abgabe des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum maßgebliche Zeitpunkt im Sinne des § 6 BVFG a.F. grundsätzlich die Zeit kurz vor dem 22.6.1941, dem deutschen Tag des Angriffs auf die Sowjetunion, ist (BVerwG…, Urteil vom 13.6.1995, BVerwGE 98, 367, 369 = Buchholz, a.a.O., Nr. 78 zu § 6 BVFG;… Urteil vom 29.6.1993, Buchholz, a.a.O., Nr. 71; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 22.3.1995 - 16 S 3032/94 -, vom 14.10.1994 - 16 S 2602/93 -, vom 28.9.1994 - 16 S 1170/93 -, DVBl. 1994, 1415, vom 4.2.1994 - 16 S 482/93 -, vom 13.5.1992 - 6 S 842/90 - und vom 11.3.1992 - 6 S 139/91 -).
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 16 S 3377/96
Spätaussiedlerbescheinigung: zur deutschen Volkszugehörigkeit - zum …
Das bedeutet insbesondere, daß, anders als es der Senat in seiner Rechtsprechung zunächst versucht hatte (vgl. Urteile vom 28.9.1994, DVBl. 1994, 1415, und vom 14.10.1994 - 16 S 2602/93), den sprachlichen Besonderheiten der Mehrheit der Deutschstämmigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion, die in deren speziellem historischen Schicksal wurzeln, wie es in den vorgenannten Entscheidungen des Senats, aber auch in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.6.1995 (BVerwGE 98, 367, 371ff.) eingehend beschrieben worden ist, bei der Anwendung des Begriffs der Sprache nicht Rechnung getragen wird. - VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 16 S 1240/95
Vertriebenenausweis: Bekenntniszusammenhang und Überlieferungszusammenhang bei …
Anders als in den vom Senat bisher hierzu entschiedenen Fällen (Senatsurteile vom 19.7.1996 - 16 S 1462/94 -, vom 22.3.1995 - 16 S 3032/94 -, vom 14.10.1994 - 16 S 2602/93 - und vom 28.9.1994 - 16 S 1170/93) kann dies aber im Falle des Klägers schon nach dessen eigenem Vorbringen nicht angenommen werden. - VGH Baden-Württemberg, 24.02.1995 - 16 S 3086/93
Überlieferung deutschen Volkstums durch außerfamiliäre Bezugsperson; fehlender …
§ 6 Abs. 2 BVFG n.F. noch nicht gilt, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nach außen in der Zeit nach dem maßgeblichen Zeitpunkt allgemein nicht erwartet wird (vgl. BVerwGE 51, 298, 308 f.; BVerwG, Urteil vom 5.11.1991, Buchholz 412.3 Nr. 66 zu § 6 BVFG, S. 57 f.; Senatsurteil vom 14.10.1994 - 16 S 2602/93 -).
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