Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als Vertragsumsiedler oder Administrativumsiedler in das Deutsche Reich umgesiedelten und nach Kriegsende zwangsrepatriierten Personen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 13.12.1993 - 10 K 1696/92
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94
- BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 129.95
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87
Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94
Bei den zu Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen zwar geborenen, aber noch nicht selbst bekenntnisfähigen Ausweisbewerbern tritt an die Stelle des eigenen Bekenntnisses die aufgrund des Bekenntnisses der Eltern oder des prägenden Elternteils entstandene Bekenntnislage in der Familie, wobei bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit darauf abzustellen ist, ob der dem deutschen Volkstum zugehörige Elternteil kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen für die Bekenntnislage in der Familie prägend war (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 23.2.1988, BVerwGE 79, 73, 76; Urteil vom 31.1.1989, Buchholz 412.3 Nr. 59 zu § 6 BVFG).Auf die spätere Entwicklung und Prägung des Frühgeborenen bis hin zu seiner Selbständigkeit zum deutschen Volkstum kommt es dann nicht mehr an (…a.a.O.); andererseits muß aber die deutsche Bekenntnislage im maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich auch bestanden haben, denn ein verspätetes Opfer der Vertreibung kann nur sein, wer auch unmittelbar Opfer der Vertreibung hätte gewesen sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.2.1988, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 16 S 2263/94
Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94
Wer aufgrund der deutsch-sowjetischen Vereinbarung vom 05.09.1940 aus der Nordbukowina in das damalige Gebiet des Deutschen Reiches umgesiedelt wurde und danach freiwillig wieder in seine Heimat zurückgekehrt ist, hat nicht schon im Zeitpunkt der Umsiedlung den Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG - mit der Möglichkeit des Übergangs an Abkömmlinge - erworben, sondern erwirbt ihn erst mit der späteren Aussiedlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Urteil vom 02.12.1994 - 16 S 2263/94 -).Denn wenn, wie dargelegt, nur solche Umsiedlungen den Tatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG erfüllen, die in einen abgeschlossenen Vertreibungstatbestand eingemündet sind, nicht dagegen auch solche, die durch das Eingreifen des Herkunftsstaates oder - wie vorliegend - durch den Umsiedler selbst wieder rückgängig gemacht worden sind, so ist es für diese Verhinderung des Vertreibungsschicksals im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes nicht erheblich, ob die betreffende Person bereits eingebürgert war oder nicht (vgl. zum ganzen das Senatsurteil 2.12.1994 - 16 S 2263/94 -).
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 16 S 2222/93
Erteilung eines Vertriebenenausweises - Auswirkungen einer Namensmadjarisierung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94
Der Senat läßt offen, welche "Qualität" ein erneutes Bekenntnis haben müßte (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.10.1994 - 16 S 2222/93 - zu den Rechtsfolgen einer nicht durch nachfolgende Rückverdeutschung wieder aufgehobenen Namensmadjarisierung).
- BVerwG, 13.12.1995 - 9 C 431.94
Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmenden Erledigterklärungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94
Hierwegen ist bereits das Revisionsverfahren BVerwG 9 C 431.94 anhängig. - BVerwG, 20.02.1991 - 9 B 247.90
Deutsche Volkszugehörigkeit - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94
Ist das der Fall, so richtet sich die Volkszugehörigkeit Frühgeborener dann allein nach formalen Kriterien: Die zum maßgeblichen Zeitpunkt vorhandene volkstumsmäßige Bekenntnislage ist aufgrund bloßer Zurechnung ohne weiteres auch für den Frühgeborenen maßgebend (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.2.1991, Buchholz 412.3 Nr. 65 zu § 6 BVFG = DÖV 1991, 509;… Urteil vom 5.11.1991, Buchholz a.a.O. Nr. 66). - BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76
Anspruch auf Vertreibungsschaden wegen aus rassischen Gründen unterbliebener …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94
Das bedeutet zum einen, daß die Umsiedlung tatsächlich erfolgt sein muß (BVerwGE 51, 151; BVerwG, Urteil vom 18.1.1989, Buchholz 412.3 Nr. 40 zu § 1 BVFG), zum anderen aber auch, daß die Umsiedlung nur dann "Vorwegvertreibung" sein kann, wenn sie in ein dem Tatbestand des § 1 Abs. 1 BVFG vergleichbares Vertreibungsschicksal eingemündet ist, das von dem Eingliederungszweck des BVFG erfaßt werden kann. - BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 25.59
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94
Umsiedler ist daher nur, wer ein dem Vertriebenen nach § 1 Abs. 1 BVFG vergleichbares Schicksal gefunden hat (BVerwGE 9, 269, 271). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1991 - 12 A 10893/91
Deutschen Volksliste; Deutsche Volkszugehörigkeit; Angehöriger der Deutschen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94
Dabei handelte es sich um eine damals wohl weithin übliche Rollenverteilung (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 8.10.1991, NJW 1992, 1781).
- VG Köln, 25.05.2020 - 7 K 6771/16 Rn. 58 vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.045.1995 - 16 S 294/94 - juris, Rn. 45; BVerwG, Urteil vom 04.06.1996 - 9 C 129/95 - juris, Rn. 18.
Rn. 64 vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.1995 - 16 S 294/94 - juris, Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 04.06.1996 - 9 C 110/95 - juris, Rn. 18.
Rn. 71 vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.1995 - 16 S 294/94 - juris, Rn. 39; BVerwG, Urteil vom 04.06.1996 - 9 C 129/95 - juris, Rn. 17.
- VG Köln, 25.05.2020 - 7 K 6770/16 Rn. 59 vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.045.1995 - 16 S 294/94 - juris, Rn. 45; BVerwG, Urteil vom 04.06.1996 - 9 C 129/95 - juris, Rn. 18.
Rn. 65 vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.1995 - 16 S 294/94 - juris, Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 04.06.1996 - 9 C 110/95 - juris, Rn. 18.
Rn. 72 vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.1995 - 16 S 294/94 - juris, Rn. 39; BVerwG, Urteil vom 04.06.1996 - 9 C 129/95 - juris, Rn. 17.
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.1996 - 16 S 158/96
Vertriebenenrecht: maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der allgemeinen …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 5.4.1995 - 16 S 294/94 -) dürfen bei der Beurteilung der Bekenntnislage einer volksdeutschen Umsiedlerfamilie keinesfalls die Entscheidungen und die diesen zugrundeliegenden Bewertungen der damaligen EWZ-Dienststellen herangezogen werden.Allenfalls die seinerzeit getroffenen tatsächlichen Feststellungen (wie z. B. zu den Sprachkenntnissen) können für die Prüfung der deutschen Volkszugehörigkeit von Bedeutung sein (siehe oben); die damalige Bewertung und Entscheidung über die Einbürgerung kann und darf bei der Auslegung des § 6 BVFG in keiner Weise einfließen (vgl. Senatsurteil vom 5.4.1995, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93
Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als …
Sie erfolgte im Anschluß an die Umsiedlung der Deutschen aus Bessarabien und der Nordbukowina, nachdem diese Gebiete von den sowjetischen Truppen im Juni 1940 besetzt worden waren (vgl. zur Umsiedlung der Deutschen aus der Nordbukowina das Senatsurteil vom 5.4.1995 - 16 S 294/94 -). - VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96
Vertriebenenstatus mit Zeitpunkt der sog Administrativumsiedlung
Wer während des Zweiten Weltkriegs als Umsiedler aus der Sowjetunion in den damaligen Machtbereich des Deutschen Reichs umgesiedelt, bei oder nach Kriegsende jedoch zwangsweise wieder in die Sowjetunion zurückverbracht ("repatriiert") wurde, hat den Vertriebenenstatus - nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG aF - schon im Zeitpunkt der Umsiedlung erworben (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs, Urteile vom 5.4.1995 - 16 S 294/94 - und vom 17.9.1996 - 16 S 1956/94).
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