Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 16 S 3377/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Spätaussiedlerbescheinigung: zur deutschen Volkszugehörigkeit - zum Bestätigungsmerkmal "Sprache" - Deutschstämmige aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 09.10.1996 - 8 K 2270/94
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 16 S 3377/96
- BVerwG, 15.09.1997 - 9 B 694.97
Papierfundstellen
- VBlBW 1997, 272 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94
Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 16 S 3377/96
Das bedeutet insbesondere, daß, anders als es der Senat in seiner Rechtsprechung zunächst versucht hatte (vgl. Urteile vom 28.9.1994, DVBl. 1994, 1415, und vom 14.10.1994 - 16 S 2602/93), den sprachlichen Besonderheiten der Mehrheit der Deutschstämmigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion, die in deren speziellem historischen Schicksal wurzeln, wie es in den vorgenannten Entscheidungen des Senats, aber auch in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.6.1995 (BVerwGE 98, 367, 371ff.) eingehend beschrieben worden ist, bei der Anwendung des Begriffs der Sprache nicht Rechnung getragen wird.Anders als noch der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 28.9.1994 und vom 14.10.1994 hatte das Bundesverwaltungsgericht dieses Bewußtsein auch nur bei der Frage berücksichtigt, ob das spätgeborene Kind in die subjektive Bekenntnislage der volksdeutschen Bezugspersonen hineingewachsen ist (BVerwG, Urteil vom 13.6.1995, a.a.O., S. 370f.).
Für die Zeit danach brachte der - allerdings erst Anfang 1965 publizierte - sogenannte Rehabilitierungserlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets vom 29.8.1964 (…vgl. hierzu Pinkus/Fleischhauer, Die Deutschen in der Sowjetunion, 1987, S. 363ff.;… Eisfeld, Die Rußlanddeutschen, 1992, S. 136; BVerwG, Urteil vom 13.6.1995, BVerwGE 98, 367, 373;… Senatsurteil vom 28.9.1994, DVBl. 1994, S. 1415, 1416) mit der offiziellen Rücknahme der allgemeinen Ausgrenzung der Volksdeutschen aus Staat und Gesellschaft der Sowjetunion eine, allerdings erst allmählich wirksam werdende, Verbesserung von deren Lage, die es gerechtfertigt erscheinen läßt, eine Vermittlung der objektiven Bestätigungsmerkmale des § 6 Abs. 2 Nr. 2 BVFG zumindest innerhalb der Familie wieder als möglich und zumutbar anzusehen.
- BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96
Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 16 S 3377/96
Die Anforderungen an das Bestätigungsmerkmal der deutschen Sprache sind für Aussiedler und Aufnahmebewerber aus allen Herkunftsländern, auch bei unterschiedlichem historischen Schicksal und unterschiedlicher Sprachsituation der deutschen Volksgruppen, einheitlich anzuwenden (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 12.11.1996 - BVerwG 9 C 8/96 -).Durch die deutsche Sprache als Muttersprache oder bevorzugte Umgangssprache werden auch die Bestätigungsmerkmale Erziehung und Kultur indiziert; bei Personen, deren Muttersprache oder bevorzugte Umgangssprache Russisch ist, können diese Bestätigungsmerkmale regelmäßig ebenfalls nicht angenommen werden (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 12.11.1996 - BVerwG 9 C 8/96 -).
Es reicht aus, wenn die deutsche Sprache - als Muttersprache oder bevorzugte Umgangssprache - so vermittelt worden ist, wie sie im Elternhaus - z.B. in Form des Dialekts - gesprochen wurde (vgl. zusammenfassend - BVerwG, Urteil vom 12.11.1996 - BVerwG 9 C 8.96 -, S. 15 des angegebenen Urteils).
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 16 S 1170/93
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 16 S 3377/96
Das bedeutet insbesondere, daß, anders als es der Senat in seiner Rechtsprechung zunächst versucht hatte (vgl. Urteile vom 28.9.1994, DVBl. 1994, 1415, und vom 14.10.1994 - 16 S 2602/93), den sprachlichen Besonderheiten der Mehrheit der Deutschstämmigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion, die in deren speziellem historischen Schicksal wurzeln, wie es in den vorgenannten Entscheidungen des Senats, aber auch in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.6.1995 (BVerwGE 98, 367, 371ff.) eingehend beschrieben worden ist, bei der Anwendung des Begriffs der Sprache nicht Rechnung getragen wird.Für die Zeit danach brachte der - allerdings erst Anfang 1965 publizierte - sogenannte Rehabilitierungserlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets vom 29.8.1964 (…vgl. hierzu Pinkus/Fleischhauer, Die Deutschen in der Sowjetunion, 1987, S. 363ff.;… Eisfeld, Die Rußlanddeutschen, 1992, S. 136; BVerwG, Urteil vom 13.6.1995, BVerwGE 98, 367, 373; Senatsurteil vom 28.9.1994, DVBl. 1994, S. 1415, 1416) mit der offiziellen Rücknahme der allgemeinen Ausgrenzung der Volksdeutschen aus Staat und Gesellschaft der Sowjetunion eine, allerdings erst allmählich wirksam werdende, Verbesserung von deren Lage, die es gerechtfertigt erscheinen läßt, eine Vermittlung der objektiven Bestätigungsmerkmale des § 6 Abs. 2 Nr. 2 BVFG zumindest innerhalb der Familie wieder als möglich und zumutbar anzusehen.
- BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94
Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 16 S 3377/96
Administrative Benachteiligungen bei der Ausbildung und berufliche Zurücksetzungen mögen zwar, bei hinreichender Schwere, die Anwendung des - die gesellschaftlichen Außenbeziehungen betreffenden - § 6 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 BVFG n.F. rechtfertigen (vgl. BVerwGE 99, 133ff.), begründen aber noch nicht die Voraussetzungen des - das familiäre Innenverhältnis betreffenden - § 6 Abs. 2 S. 2 Halbs. 1 BVFG n.F. - VGH Baden-Württemberg, 24.02.1995 - 16 S 3086/93
Überlieferung deutschen Volkstums durch außerfamiliäre Bezugsperson; fehlender …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 16 S 3377/96
Das wird in der Regel dann der Fall sein, wenn der oder die Betreffende mit solchen Verwandten in prägender häuslicher Gemeinschaft gelebt hat (vgl. Senatsurteil vom 24.2.1995 - 16 S 3086/93). - VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
Vertriebenenrecht: Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit im Falle der sog …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 16 S 3377/96
Das bedeutet insbesondere, daß, anders als es der Senat in seiner Rechtsprechung zunächst versucht hatte (vgl. Urteile vom 28.9.1994, DVBl. 1994, 1415, und vom 14.10.1994 - 16 S 2602/93), den sprachlichen Besonderheiten der Mehrheit der Deutschstämmigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion, die in deren speziellem historischen Schicksal wurzeln, wie es in den vorgenannten Entscheidungen des Senats, aber auch in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.6.1995 (BVerwGE 98, 367, 371ff.) eingehend beschrieben worden ist, bei der Anwendung des Begriffs der Sprache nicht Rechnung getragen wird. - VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 16 S 1240/95
Vertriebenenausweis: Bekenntniszusammenhang und Überlieferungszusammenhang bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 16 S 3377/96
Dem ist der Senat in seinen Entscheidungen vom 19.7.1996 (16 S 1462/94) und vom 15.10.1996 (16 S 1240/95) gefolgt. - VGH Baden-Württemberg, 19.07.1996 - 16 S 1462/94
Bekenntniszusammenhang bei Spätgeborenen aus der ehemaligen Sowjetunion
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 16 S 3377/96
Dem ist der Senat in seinen Entscheidungen vom 19.7.1996 (16 S 1462/94) und vom 15.10.1996 (16 S 1240/95) gefolgt.
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2001 - 6 S 1992/99
Spätaussiedlerbescheinigung: Bestätigungsmerkmal der deutschen Sprache
Hierbei kann nicht starr auf den in Tz 2.3.5 der vorläufigen Richtlinie zu § 6 BVFG aufgestellten "Halbteilungsgrundsatz" abgestellt werden; vielmehr ist der gesamte Zeitraum bis zur Selbständigkeit zu berücksichtigen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats in den Beschlüssen vom 04.03.1997 - 16 S 1604/96 - und vom 06.05.1997 - 16 S 3377/96 -).Denn zwischen dem Bestätigungsmerkmal Sprache einerseits und den Bestätigungsmerkmalen Erziehung und Kultur andererseits besteht ein enger innerer Zusammenhang, weil Basis für die Erziehung eines Kindes und für die Vermittlung einer bestimmten Kultur regelmäßig die Sprache ist und damit die Sprache in der Regel Erziehung und Kultur indiziert (BVerwG, Urteil vom 12.11.1996, Buchholz 412.3, § 6 BVFG Nr. 87 = BVerwGE 102, 214; ferner Beschluss des Senats vom 6.5.1997 - 16 S 3377/96 -).
Rn. 41 Weiter setzt die Fiktion voraus, dass die Vermittlung der Bestätigungsmerkmale während der Prägungsphase des Betreffenden unmöglich oder unzumutbar war; diese endet im Zeitpunkt der Selbständigkeit, die spätestens - und zugleich typischerweise - mit der Volljährigkeit erreicht wird, bei Vorliegen besonderer Umstände, wie etwa früherem Loslösen von der Familie, jedoch auch schon früher erreicht werden kann (vgl. jüngst BVerwG…, Urteil vom 19.10.2000 a.a.O.; an seiner Auffassung in den Beschlüssen vom 4.3.1997 - 16 S 1604/96 - und vom 6.5.1997 - 16 S 3377/96 -, der Prägungszeitraum umfasse die ersten 16 Lebensjahre, hält der Senat in dieser Form nicht mehr fest).
- VG Meiningen, 29.09.1999 - 8 K 797/97
Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung ; Abkömmling eines Spätaussiedlers ; …
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