Rechtsprechung
| LG Berlin, 27.03.2012 - 16 S 4/11 |
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 08.12.2010 - 2 C 317/10
- LG Berlin, 27.03.2012 - 16 S 4/11
- BGH, 24.01.2013 - VII ZR 122/12
Wird zitiert von ...
- LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12
Prospekthaftung, gewinnunabhängige Ausschüttung, Wiederaufleben Außenhaftung
Rn. 30 2. die Beklagten ferner gesamtschuldnerisch zu verurteilen, anden Kläger zu 1) 8.987,75 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 209/09,- den Kläger zu 5) 6.529,45 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen,- die Klägerin zu 6) 3.135,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 53/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 115/11,- Kläger zu 7) 4.848,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 145/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 112/11,- Kläger zu 8) 899, 40 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 38/10,- Kläger zu 10) 837, 52 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 99/10,- Kläger zu 11) 837, 52 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 36/10,- Kläger zu 12) 2.285,70 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 20 O 11/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 140/11,- Kläger zu 13) 1.282,11 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5471/10/ LG Dortmund, AZ: 16 S 4/11,- Kläger zu 15) 791, 86 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5472/10/LG Dortmund, AZ: 16 S 2/11,- Kläger zu 16) 1.241,86 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2037/10/LG Dortmund, AZ: 16 S 8/10,- Klägerin zu 17) 2.240,36 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 11 C 1527/10/LG Freiburg, AZ: 12 S 1/11,- Klägerin zu 18) 1.823,14 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 10 C 1526/10/LG Freiburg, AZ: 12 S 2/11,- Klägerin zu 19) 603, 93 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 41/10,- Kläger zu 21) 1.182,74 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 45/10,- Kläger zu 23) 3.135,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 119/10/OLG Hamm, AZ I-8 U 110/11,- Kläger zu 24) 837, 52 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 42/10,zu zahlen,.Rn. 51 den Kläger zu 4) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ 16 S 6/10,die Klägerin zu 6) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ I-8 U 115/11,den Kläger zu 7) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ I-8 U 112/11,den Kläger zu 8) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ 16 O 38/10,den Kläger zu 11) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ 16 O 36/10,den Kläger zu 12) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ I-8 U 140/11,den Kläger zu 13) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ 16 S 4/11,den Kläger zu 16) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ 16 S 8/10,die Klägerin zu 19) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ 10 O 41/10,den Kläger zu 21) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ 10 O 45/10,den Kläger zu 23) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ I-8 U 110/11,den Klägern zu 24) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ 10 O 42/10 LG,den Kläger zu 26) von sämtlichen Verfahrenskosten sowie Zinsen auf die Hauptforderung im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ 16 O 55/10,gegenüber der E 28 KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund, HRA #####, freizustellen.
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