Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
(Auslegung des BVFG § 105cF: 1990-06-28); Tatbestandwirkung und Rechtmäßigkeit einer Übernahmegenehmigung; Bekenntnis zum deutschen Volkstum beim Eintrag einer nichtdeutschen Nationalität in Personaldokumente - Nationalitätseintragung im sowjetischen Inlandspaß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 21.01.1993 - 3 K 1856/91
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 235
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.1992 - 6 S 842/90
Deutsche Volkszugehörigkeit von Juden aus der UdSSR; Indizwirkung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93
Die Nationalitätseintragung im sowjetischen Inlandspaß wurde erstmals durch Ziff 9 der VO der UdSSR vom 27.12.1932 eingeführt und konnte später nicht mehr geändert werden (Bestätigung und Ergänzung von BVerwG, Urteil vom 29.6.1993, Buchholz 412.3 Nr. 71 zu § 6 BVFG = ROW 1993, 370ff; VGH Bad-Württ, Urteil vom 13.5.1992, ROW 1992, 176ff).Denn die Aufnahme der Nationalität in dem sowjetischen Inlandspaß war erstmals aufgrund der Verordnung der UdSSR über das Paßwesen vom 27.12.1932 und der dazu erlassenen Instruktionen vom 14.1.1933 vorgeschrieben worden (vgl. hierzu näher VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.5.1992, - 6 S 842/90 -, ROW 1992, 176, 179, bestätigt durch BVerwG…, Urteil vom 29.6.1993, Buchholz, a.a.O., Nr. 71 = ROW 1993, 370 ff.;… vgl. auch Pinkus/ Fleischhauer, Die Deutschen in der Sowjetunion, 1987, S. 84 f.).
Dementsprechend hat sie bei ihrer Anhörung vor dem Senat auch angegeben, bei der Volkszählung in der UdSSR am 17.12.1926 (vgl. dazu Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 13.5.1992, a.a.O., S. 179 m.N.), bei welcher sowohl nach der Nationalität, als auch nach der Muttersprache gefragt worden war, ihre Nationalität mit schwedisch und ihre Muttersprache mit deutsch bezeichnet zu haben.
- BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93
Eine deutsche Volkszugehörigkeit kann in diesem Falle nur angenommen werden, wenn ein Sachverhalt vorliegt, aus dem sich unmittelbar ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum gegenüber "Dritten" ergibt (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 23.6.1992 - BVerwG 9 B 29/92 - BVerwG, Urteil vom 25.6.1991, BVerwGE 88, 312, 325).Das hat zur Folge, daß sonstige Umstände, die an sich geeignet sind, für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum zu sprechen, in aller Regel ihre Indizwirkung verlieren und eine deutsche Volkszugehörigkeit nur angenommen werden kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, aus dem sich unmittelbar ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ergibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23.6.1992 - BVerwG 9 B 29.92 - BVerwG, Urteil vom 25.6.1991, BVerwGE 88, 312, 325).
- BVerwG, 23.06.1992 - 9 B 29.92
Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anwendbarkeit des § 130a …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93
Eine deutsche Volkszugehörigkeit kann in diesem Falle nur angenommen werden, wenn ein Sachverhalt vorliegt, aus dem sich unmittelbar ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum gegenüber "Dritten" ergibt (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 23.6.1992 - BVerwG 9 B 29/92 - BVerwG, Urteil vom 25.6.1991, BVerwGE 88, 312, 325).Das hat zur Folge, daß sonstige Umstände, die an sich geeignet sind, für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum zu sprechen, in aller Regel ihre Indizwirkung verlieren und eine deutsche Volkszugehörigkeit nur angenommen werden kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, aus dem sich unmittelbar ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ergibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23.6.1992 - BVerwG 9 B 29.92 - BVerwG, Urteil vom 25.6.1991, BVerwGE 88, 312, 325).
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93
Da auch keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, durch welche die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG enthaltene gesetzliche Vermutung für ein Verlassen der dort aufgeführten Vertreibungsgebiete wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen widerlegt werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 3.11.1992, BVerwGE 91, 140), ist der Klägerin nach dem - gemäß § 100 Abs. 1 BVFG in ihrem Falle noch anwendbaren - § 15 Abs. 2 Nr. 1 BVFG a.F. ein Vertriebenenausweis A auszustellen. - BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81
Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93
Ein solcher Sachverhalt kann gegeben sein, wenn nachgewiesen ist, daß sich ein - im ethnischen Sinne - deutscher Volkszugehöriger, der nach Sprache, Erziehung und Kultur eindeutig dem deutschen Volkstum zuzuordnen ist, im maßgebenden Zeitraum zwar nicht gegenüber den sowjetischen Behörden, aber doch sonst gegenüber "Dritten", also nicht nur innerhalb seines Intimkreises, ein ausschließliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt hat und deshalb "von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.9.1982, BVerwGE 66, 168, 170 m.w.N.; ebenso BVerwG…, Urteil vom 15.6.1992, Buchholz, a.a.O., Nr. 68). - BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89
Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93
Schließlich kann ein Bekenntnis mittelbar aus hinreichend vorhandenen Indizien, namentlich den in § 6 BVFG genannten objektiven Bestätigungsmerkmalen gefolgert werden (vgl. Urteil vom 17.10.1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62 m.w.N.). - BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 64.75
Vertriebenenausweis - Aussiedlergebiete - D1-Verfahren
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93
Denn die Erteilung der Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamts hat seit jeher keine vertriebenenrechtliche, sondern nur eine ausländerrechtliche Regelungswirkung; sie bedeutet nur eine Entscheidung über die Übernahme des aussiedelnden Ausländers in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im sogenannten "gelenkten Verfahren" (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.1976, Buchholz 412.3 Nr. 31 zu § 6 BVFG; Urteil vom 25.8.1976, BVerwGE 51, 101, 102 f.;… zum "gelenkten Verfahren" auch Liesner, Aussiedler, 1988, S. 9, 11, 23; Häußer/ Kapinos/Christ, Die Statusfeststellung nach dem Bundesvertriebenengesetz, 1989, Einführung, RdNr. 30). - VGH Baden-Württemberg, 14.01.1994 - 16 S 1883/93
Vertriebenenrecht: zur Auslegung des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3F: 1990-06-28
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93
"Im Wege der Aufnahme" bedeutet, daß Aussiedler im Rechtssinne grundsätzlich nur sein kann, wer vor dem Verlassen seines Herkunftsgebiets einen Aufnahmebescheid vom Bundesverwaltungsamt nach §§ 26, 27, 28 BVFG erhalten hat (vgl. Senatsurteil vom 14.1.1994 - 16 S 1883/93 -).
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
Vertriebenenrecht: Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit im Falle der sog …
"Im Wege des Aufnahmeverfahrens" bedeutet, daß Aussiedler im Rechtssinne grundsätzlich nur sein kann, wer vor dem Verlassen seines Herkunftsgebiets einen Aufnahmebescheid vom Bundesverwaltungsamt nach §§ 26, 27, 28 BVFG erhalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.1994, DVBl. 1994, 935, 936 und Senatsurteile vom 14.1.1994 - 16 S 1883/93 - und vom 4.2.1994 - 16 S 482/93 -).Ein solcher Sachverhalt kann gegeben sein, wenn nachgewiesen ist, daß ein - im ethnischen Sinne - deutscher Volkszugehöriger, der nach Sprache, Erziehung und Kultur eindeutig dem deutschen Volkstum zuzuordnen ist, im maßgebenden Zeitraum zwar nicht gegenüber den sowjetischen Behörden, aber doch sonst gegenüber "Dritten", also nicht nur innerhalb seines engsten Lebenskreises, ein ausschließliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt hat und deshalb "von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (vgl. BVerwGE 66, 168, 170 m.w.N.; ebenso BVerwG, Urteil vom 15.6.1992, Buchholz, 412.3, Nr. 68 zu § 6 BVFG; insgesamt das Senatsurteil vom 4.2.1994 - 16 S 482/93 -, S. 12 f. des amtl.
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 16 S 1170/93 "Im Wege des Aufnahmeverfahrens" bedeutet, daß Aussiedler im Rechtssinne grundsätzlich nur sein kann, wer vor dem Verlassen seines Herkunftsgebiets einen Aufnahmebescheid vom Bundesverwaltungsamt nach §§ 26, 27, 28 BVFG erhalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.1994, DVBl. 1994, 935, 93b und Senatsurteile vom 14.1.1994 - 16 S 1883/93 - und vom 4.2.1994 - 16 S 482/93 -).
Ein solcher Sachverhalt kann gegeben sein, wenn nachgewiesen ist, daß ein - im ethnischen Sinne - deutscher Volkszugehöriger, der nach Sprache, Erziehung und Kultur eindeutig dem deutschen Volkstum zuzuordnen ist, im maßgebenden Zeitraum zwar nicht gegenüber den sowjetischen Behörden, aber doch sonst gegenüber "Dritten", also nicht nur innerhalb seines engsten Lebenskreises, ein ausschließliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt hat und deshalb "von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (vgl. BVerwGE 66, 168, 170 m.w.N.; ebenso BVerwG, Urteil vom 15.6.1992, Buchholz, 412.3, Nr. 68 zu § 6 BVFG; insgesamt das Senatsurteil vom 4.2.1994 - 16 S 482/93 -, S. 12 f. des amtl.
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.1996 - 16 S 158/96
Vertriebenenrecht: maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der allgemeinen …
Rn. 6 Zwar sind das Bundesverwaltungsgericht und die mit Vertriebenensachen befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofs in den bisher entschiedenen Fällen aus dem Vertreibungsgebiet der ehemaligen Sowjetunion bisher stets davon ausgegangen, daß der für die Abgabe des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum maßgebliche Zeitpunkt im Sinne des § 6 BVFG a.F. grundsätzlich die Zeit kurz vor dem 22.6.1941, dem deutschen Tag des Angriffs auf die Sowjetunion, ist (BVerwG…, Urteil vom 13.6.1995, BVerwGE 98, 367, 369 = Buchholz, a.a.O., Nr. 78 zu § 6 BVFG;… Urteil vom 29.6.1993, Buchholz, a.a.O., Nr. 71; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 22.3.1995 - 16 S 3032/94 -, vom 14.10.1994 - 16 S 2602/93 -, vom 28.9.1994 - 16 S 1170/93 -, DVBl. 1994, 1415, vom 4.2.1994 - 16 S 482/93 -, vom 13.5.1992 - 6 S 842/90 - und vom 11.3.1992 - 6 S 139/91 -). - VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 16 S 2263/94
Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als …
"Im Wege des Aufnahmeverfahrens" bedeutet wie schon "im Wege der Aufnahme" nach der Fassung des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28.6.1990 (BGBl. I S. 1247), daß Aussiedler im Rechtssinne grundsätzlich nur sein kann, wer vor dem Verlassen seines Herkunftsgebiets einen Aufnahmebescheid vom Bundesverwaltungsamt nach §§ 26, 27, 28 BVFG erhalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.1994, DVBl. 1994, 935, 936 und Senatsurteile vom 14.1.1994 - 16 S 1883/93 - und vom 4.2.1994 - 16 S 482/93 -). - VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 16 S 3032/94
Vertriebenenrecht: zum Beweiswert einer ununterbrochenen Eintragung der deutschen …
"Im Wege des Aufnahmeverfahrens" bedeutet, daß Aussiedler im Rechtssinne grundsätzlich nur sein kann, wer vor dem Verlassen seines Herkunftsgebiets einen Aufnahmebescheid vom Bundesverwaltungsamt nach §§ 26, 27, 28 BVFG erhalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.1994, DVBl. 1994, 935, 936 und Senatsurteile vom 14.1.1994 - 16 S 1883/93 - und vom 4.2.1994 - 16 S 482/93 -).
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