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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 22.01.1998 - 16 Sa 136/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12439
LAG Berlin, 22.01.1998 - 16 Sa 136/97 (https://dejure.org/1998,12439)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22.01.1998 - 16 Sa 136/97 (https://dejure.org/1998,12439)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 16 Sa 136/97 (https://dejure.org/1998,12439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Mitteilungspflicht; Kündigungsgrund; Ablauf der Wartepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 446
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Auszug aus LAG Berlin, 22.01.1998 - 16 Sa 136/97
    Danach hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur diejenigen Kündigungsgründe mitzuteilen, die nach seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und für seinen Kündigungsentschluß maßgebend sind (vgl. BAG AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972; NZA 1995, 24; 2 AZR 540/90 vom 06.06.1991, n. v.).

    Gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, genügt jedoch das bloße, durch Tatsachen nicht belegbare Werturteil (so das Urteil vom 06.06.1991, 2 AZR 540/90, und dasjenige vom 14.07.1994, NZA 1995, 24).

  • BAG, 06.06.1991 - 2 AZR 540/90

    Kündigung eines Arbeitnehmers zum Ende der Probezeit - Wirksamkeit einer Anhörung …

    Auszug aus LAG Berlin, 22.01.1998 - 16 Sa 136/97
    Danach hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur diejenigen Kündigungsgründe mitzuteilen, die nach seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und für seinen Kündigungsentschluß maßgebend sind (vgl. BAG AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972; NZA 1995, 24; 2 AZR 540/90 vom 06.06.1991, n. v.).

    Gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, genügt jedoch das bloße, durch Tatsachen nicht belegbare Werturteil (so das Urteil vom 06.06.1991, 2 AZR 540/90, und dasjenige vom 14.07.1994, NZA 1995, 24).

  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 358/81
    Auszug aus LAG Berlin, 22.01.1998 - 16 Sa 136/97
    Auf der anderen Seite soll aber, wenn dem Werturteil Tatsachen, zugrunde liegen, die Angabe des Werturteils auch in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses nicht genügen (so eine Entscheidung des 7. Senats vom 11.05.1983, 7 AZR 358/81, n. v., und die bereits zitierte Entscheidung des 2. Senats vom 18.05.1994).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98

    Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des …

    Landesarbeitsgericht Berlin - 16 Sa 136/97 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Januar 1998 - 16 Sa 136/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.10.2002 - 5 Sa 345/02

    Kündigung, Betriebsrat, Anhörung, Arbeitgeber, Mitteilungspflicht, …

    c) Dies gilt auch und gerade, wenn der betroffene Arbeitnehmer noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt (…BAG, Urt. v. 03.12.1998, a. a. O.; LAG Berlin, Urt. v. 22.01.1998 - 16 Sa 136/97 -, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 68).

    a) Zu der Problematik, inwieweit der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei einer Probezeit-Kündigung auch diejenigen Tatsachen mitzuteilen hat, die bei ihm zu einem negativen Werturteil geführt und den Kündigungsentschluss geweckt haben, hat das LAG Berlin in seiner Entscheidung vom 22.01.1998 (a.a. O.) Folgendes ausgeführt:.

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