Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 27.02.1996 - 16 Sa 1502/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
AWbG NW § 7, AWbG NW § 9
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bildungsveranstaltung; Politische Weiterbildung; Zusammenschluss mehrerer Verwaltungsstellen; Jedermannszugänglichkeit; Bekanntgabe einer Bildungsveranstaltung; Gewerkschaftliche Bildungsveranstaltung; Zahlung üblicher Sätze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 28.09.1995 - 5 Ca 377/95
- LAG Düsseldorf, 27.02.1996 - 16 Sa 1502/95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90
Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.02.1996 - 16 Sa 1502/95
Dieses Seminar werde bundesweit in derselben Art und Weise durchgeführt, so daß die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.02.1993 - 9 AZR 648/90 - bezüglich des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes auch hier einschlägig sei.Die erkennende Kammer folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in dessen Urteil vom 09.02.1993 - 9 AZR 648/90 - (AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen = NZA 1993, 1032), wonach eine Bildungsveranstaltung mit dem Thema "Arbeitnehmer in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft I" den Anforderungen zur politischen (Weiter-)Bildung entspricht.
Ein Seminar, das die Stellung der Arbeitnehmer im Betrieb zum Gegenstand hat, darf auch die Stellung und Funktion der Gewerkschaften im Betrieb erörtern, soweit damit die betriebsverfassungsrechtliche Unterstützungsfunktion der Gewerkschaften angesprochen wird (so bereits BAG vom 09.02.1993 - 9 AZR 648/90 - a.a.O. zu B II 3 der Gründe a.E.).
- BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 9/92
Freistellung nach dem AWbG - Jedermannzugänglichkeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.02.1996 - 16 Sa 1502/95
Erforderlich ist vielmehr eine faktische Zugangsmöglichkeit für jedermann, unabhängig von einer etwaigen Gewerkschaftszugehörigkeit oder von sonstigen Bindungen (vgl. auch BAG vom 09.11.1993 - 9 AZR 9/92 - AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW, zu II 3 a der Gründe = NZA 1994, 448).Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage, ob die Jedermannzugänglichkeit deswegen zu verneinen sei, weil die nicht der Gewerkschaft angehörenden Teilnehmer einen Tagungsbeitrag entrichten müssen, während Gewerkschaftsmitglieder davon befreit sind, in der Entscheidung vom 09.11.1993 - 9 AZR 9/92 - AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW, zu III der Gründe = NZA 1994, 448, 450) offengelassen.
- LAG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 Sa 4/95
Allgemeinzugänglichkeit nach dem AMG NRW
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.02.1996 - 16 Sa 1502/95
Die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat in einem ähnlich gelagerten Streitfall, in dem es um ein Fortsetzungsseminar der IG Metall mit dem Thema "Arbeitnehmer in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft II" ging, im Urteil vom 16.03.1995 - 5 Sa 4/95 - (LAGE § 7 AWbG NRW Nr. 24) die dortigen Zweifel zusammengefaßt, eine faktische Zugangssperre angenommen und die Jedermannzugänglichkeit verneint (Das Urteil ist rechtskräftig. Bei dem unter der angegebenen Fundstelle enthaltenen Hinweis der Redaktion - Erg.- Lief. 9/1995 - auf ein Revisionsaktenzeichen handelt es sich um ein Redaktionsversehen. Das dort genannte Rev.-Az. betrifft einen anderen Rechtsstreit).
- LAG Köln, 15.12.1992 - 9 (4) Sa 560/92
Arbeitnehmerweiterbildung; Politische Weiterbildung; Arbeitnehmer; Freistellung; …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.02.1996 - 16 Sa 1502/95
Hinzu kommt folgendes: Zu Recht ist bereits mehrfach, unter anderem im Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.06.1991 - 10 Sa 497/91 - sowie im Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.12.1992 - 9 (4) Sa 560/92 - (LAGE AWbG NRW § 7 Nr. 14; differenzierend: LAG Hamm vom 18.07.1991 - 4 Sa 1346/89 - und vom 18.07.1991 - 4 Sa 1621/90 -), darauf hingewiesen worden, daß eine Kostenfreiheit des Seminars auch für Gewerkschaftsmitglieder im Ergebnis nicht gegeben ist. - LAG Hamm, 18.07.1991 - 4 Sa 1346/89
Zugangsbeschränkung; Arbeitnehmerweiterbildung; Teilnehmergebühr für …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.02.1996 - 16 Sa 1502/95
Hinzu kommt folgendes: Zu Recht ist bereits mehrfach, unter anderem im Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.06.1991 - 10 Sa 497/91 - sowie im Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.12.1992 - 9 (4) Sa 560/92 - (LAGE AWbG NRW § 7 Nr. 14; differenzierend: LAG Hamm vom 18.07.1991 - 4 Sa 1346/89 - und vom 18.07.1991 - 4 Sa 1621/90 -), darauf hingewiesen worden, daß eine Kostenfreiheit des Seminars auch für Gewerkschaftsmitglieder im Ergebnis nicht gegeben ist. - BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
AWbG - Architektur, Städtebau und aktuelle Situation in den neuen Bundesländern
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.02.1996 - 16 Sa 1502/95
Jedoch ist auch hier, ähnlich wie dies in § 1 Abs. 3 BildungsurlaubsG Hessen geregelt ist, davon auszugehen, daß eine Veranstaltung dann der politischen Weiterbildung dient, wenn sie geeignet ist, das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern und die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (vgl. u.a. BAG vom 24.10.1995 - 9 AZR 431/94 - DB 1996, 145, zu III 2 der Gründe). - BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 476/91
AWbG - Freistellungserklärung nach Urteil
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.02.1996 - 16 Sa 1502/95
Ebenfalls verneint die erkennende Kammer einen Automatismus, wonach mit der gerichtlich erzwungenen Freistellung der Kläger gleichzeitig auch ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts (untrennbar) verbunden sei (vgl. BAG vom 19.10.1993 - 9 AZR 476/91 - AP Nr. 10 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
- LAG Hamm, 19.12.1997 - 15 Sa 1362/97
Streit über die Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einem …
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