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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 17.09.1986 - 16 Sa 472/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12427
LAG Hamm, 17.09.1986 - 16 Sa 472/86 (https://dejure.org/1986,12427)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.09.1986 - 16 Sa 472/86 (https://dejure.org/1986,12427)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. September 1986 - 16 Sa 472/86 (https://dejure.org/1986,12427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Befristung; Prognose; Haushaltsermächtigung; Streitwert; Personalbedarfsberechnung

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 24.08.1972 - 8 Ta 55/72
    Auszug aus LAG Hamm, 17.09.1986 - 16 Sa 472/86
    Die beiderseitige Erklärung der Erledigung der Hauptsache wird auch wirksam, wenn sie nicht in mündlicher Verhandlung, sondern lediglich schriftlich gegenüber dem Gericht abgegeben wird (Bestätigung von LArbG Hamm Beschluß vom 24.8.1972, 8 Ta 55/72 = NJW 1972, 2063).
  • LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99

    Arbeitsverhältnis - Kündigung durch Betriebsveräußerer - Feststellungsinteresse - …

    Man wird im Hinblick auf die gleichlautenden Gebührentatbestände der Nrn. 2117, 2113 richtigerweise von der "Kostentragungspflicht" sprechen müssen, während wegen der Bezugnahme auf Nrn. 2110, 2111 der Streitwert nach der Hauptsache, nämlich dem "Verfahren im allgemeinen" zu bemessen ist (so für das erstinstanzliche Verfahren: ArbG Siegen vom 03.01.1985 - 1 Ca 2031/84 -, KostRsp ZPO § 91 a Nr. 172; so für das zweitinstanzliche Verfahren: LAG Hamm vom 17.09.1986 - 16 Sa 472/86 -, ARST 1988, 124; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 -, LAGE § 91 a ZPO Nr. 6 [Ennemann]).

    Auch hier führen die Parteierklärungen lediglich zu einer Ermäßigung der Gebühr für das Verfahren im allgemeinen" (vgl. Nr. 2113), nicht aber zu einer Reduzierung des Streitwertes (…ArbG Siegen vom 03.01.1985 - 1 Ca 2031/84 -, aaO.; LAG Hamm vom 17.09.1986 - 16 Sa 472/86 -, aaO.;… LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 -, aaO.).

  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 1613/04

    Besetzung der Berufungskammer bei Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO in der …

    Man wird richtigerweise von der "Kostentragungspflicht" sprechen müssen, während der Streitwert nach der Hauptsache, nämlich dem "Verfahren im allgemeinen" zu bemessen ist (so für das erstinstanzliche Verfahren: ArbG Siegen, Bes. v. 03.01.1985 - 1 Ca 2031/84, KostRsp ZPO § 91a Nr. 172; so für das zweitinstanzliche Verfahren: LAG Hamm, Bes. v. 17.09.1986 - 16 Sa 472/86, ARST 1988, 124; LAG Hamm, Bes.
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