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Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 21.10.1991

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 09.07.1991 - 16 Sa 515/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4705
LAG Düsseldorf, 09.07.1991 - 16 Sa 515/91 (https://dejure.org/1991,4705)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.1991 - 16 Sa 515/91 (https://dejure.org/1991,4705)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - 16 Sa 515/91 (https://dejure.org/1991,4705)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BeschFG § 2 Abs. 1
    Arbeitsentgelt: Höhe der Vergütung nach BeschFG wegen nebenberuflicher (Lehr-) Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Soziale Lage ; Teilzeitbeschäftigter ; Unterschiedliche Behandlung ; Sachlicher Grund ; Niedrigere Vergütung ; Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Vollzeitbeschäftigter Lehrer; Außerberufliche Vollzeitbeschäftigung ; Bezug von Arbeitslosengeld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilzeitbeschäftigung; Gleichbehandlung; Geringere Vergütung; Sachlicher Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 1717
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    Andere Landesarbeitsgerichte haben die Ansicht vertreten, die soziale Lage sei kein Grund, Teilzeitarbeit schlechter zu bezahlen (LAG Düsseldorf Urteil vom 9. Juli 1991 - 16 Sa 515/91 - LAGE § 2 BeschFG 1985 Nr. 8 = EWiR 1992, 223 mit zust. Anmerkung Künzl; LAG Köln Urteil vom 30. September 1991 - 14 (2) Sa 107/91 - LAGE § 2 BeschFG 1985 Nr. 12; auch LAG München Urteil vom 30. April 1988 - 2 Sa 427/88 -, n.v.).

    Überwiegend ist sie abgelehnt worden; die soziale Lage eines Teilzeitarbeitnehmers, wozu auch dessen anderweitiges Erwerbseinkommen zu rechnen sei, könne keine schlechtere Bezahlung rechtfertigen (Künzl, EWiR 1992, 223; Lipke, AuR 1991, 76, 79; ders. GK-TzA, 1987, § 2 BeschFG Rz 124; Richardi, NZA 1992, 625, 628;… Schüren, Festschrift für Gnade (1992), 161, 165, 169; ders. Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 1993, § 157 Rz 86; Schüren/Kirsten, SAE 1991, 114, 118; Schüren/Beduhn, Anmerkung zu AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985; Wank, Anmerkung zu AR-Blattei, Entscheidung 1230 Nr. 10 [unter IV 5 a]; ders., Schriften zur Arbeitsrechts-Blattei, Bd. 1, Nebentätigkeit Rz 381, 400, 403; Wildschütz, NZA 1991, 925, 927, 928).

  • BAG, 22.04.1992 - 5 AZR 397/91

    Arbeitsentgelt: Höhe der Vergütung nach BeschFG wegen nebenberuflicher (Lehr-) …

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Juli 1991 - 16 Sa 515/91 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 21.10.1991 - 16 Sa 515/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6797
LAG Hessen, 21.10.1991 - 16 Sa 515/91 (https://dejure.org/1991,6797)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.10.1991 - 16 Sa 515/91 (https://dejure.org/1991,6797)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 16 Sa 515/91 (https://dejure.org/1991,6797)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auskunftsverpflichtungen eines Arbeitgebers nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes; Verjährung eines tarifvertraglich ausdrücklich normierten Auskunftsanspruches; Vorliegen eines Betriebes des Baugewerbes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87

    Anspruch einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf …

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  • BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 657/88

    Tarifvertrag: Auslegung - Bodenbeschichtungen aus Kunststoff als bauliche …

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  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend …

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  • LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94

    Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270 …

    Dieser Rechtsprechung ist die Berufungskammer in der Vergangenheit gefolgt (vgl. Kammerurteile vom 21.10.1991 - 16 Sa 515/91 - und vom 02.05.1994 - 16 Sa 898/92 -).

    Nimmt man hinzu, daß für die Vorgängerausschlußfrist des § 31 VTV, die durch Tarifvertrag vom 11.02.1991 geschaffen wurde und ab 01.02.1991 galt, angesichts ihrer Formulierung in der Rechtsprechung offengeblieben war, ob sie rückwirkende Kraft hatte (vgl. z. B. Kammerurteil vom 21.10.1991 - 16 Sa 515/91 -) und hält man sich ferner vor Augen, daß der Kläger selbst, wie zahlreiche Verfahren belegen, § 31 VTV 1992 durchweg für Ansprüche aus der Vergangenheit, also für Ansprüche, die vor Inkrafttreten des Tarifvertrages vom 06.03.1992 entstanden waren, anwendet, so kann kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, daß § 31 VTV 1992 nach dem Willen der Tarif Vertragsparteien auch für solche Beitragsansprüche der Sozialkassen gelten soll, die vor dem 01.01.1992 entstanden waren.

  • LAG Hessen, 15.03.1993 - 16 Sa 1521/92

    Ermittlung des Geltungsbereichs von Bautarifverträgen; Umfang von baugewerblichen …

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  • LAG Hessen, 26.06.1995 - 16 Sa 1850/94

    Tarifgeltung: grabenlose Installation von Versorgungs- insbesondere Gasleitungen

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  • LAG Hessen, 26.06.1995 - 16 Sa 1759/94

    Tarifgeltung: VTV/Bau; Ausschlussfrist: tarifvertragliche Ausschlussfrist im …

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  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 707/02

    Fehlende Prozessvollmacht eines Rechtsanwaltes im Arbeitsprozess; Durchsetzung …

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