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| LG München I, 18.07.2002 - 16 T 7473/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2003, 249
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 11 Wx 11/15
Nachlasspflegschaft: Vergütung eines anwaltlichen Nachlasspflegers bei einer …
Die Entscheidung des Landgerichts München I vom 18. Juli 2002 (Rpfleger 2003, 249) stützt die Auffassung des Beteiligten zu 1 schon deshalb nicht, weil dort - entgegen der Ausführungen in der Beschwerdeerwiderung - nicht Stundensätze von 200-300 EUR, sondern von - brutto - 200-300 DM angesprochen sind, unter Berücksichtigung des damaligen 16%igen Umsatzsteuersatz also von 88 bis 132 EUR netto; sie lässt zudem Einzelheiten zu der Schwierigkeit der dort anstehenden Verwaltung nicht erkennen. - OLG Jena, 14.06.2013 - 6 W 397/12
Vergütung des Nachlassplegers: Stundensatz des anwaltlichen Nachlasspflegers bei …
Das LG München I (Beschluss vom 18.7.2002, Az. 16 T 7473/02, zitiert nach juris) hat die Auffassung vertreten, dem anwaltlichen Nachlasspfleger sei regelmäßig ein Stundensatz zwischen 200, 00 und 300, 00 EUR brutto zu bewilligen. - OLG Jena, 14.06.2013 - 6 W 430/12
Vergütung des Nachlassplegers: Stundensatz des anwaltlichen Nachlasspflegers bei …
Das LG München I (Beschluss vom 18.7.2002, Az. 16 T 7473/02, zitiert nach juris) hat die Auffassung vertreten, dem anwaltlichen Nachlasspfleger sei regelmäßig ein Stundensatz zwischen 200, 00 und 300, 00 EUR brutto zu bewilligen.
- OLG Brandenburg, 27.09.2010 - 6 Wx 2/10
Vergütung des anwaltlichen Nachlasspflegers: Angemessener Stundensatz bei …
So hat das Landgericht München I die Auffassung vertreten, dass dem anwaltlichen Nachlasspfleger regelmäßig Bruttostundensätze zwischen 200 und 300 DM zu bewilligen seien (Beschluss vom 18.7.2002, 16 T 7473/02, Kurztext in Juris). - OLG Schleswig, 18.12.2009 - 3 Wx 24/08
Vergütung des Nachlasspflegers
Diese Entscheidung ist aber auf die Nachlasspflegschaft nicht übertragbar (ebenso KG, Beschl. v. 13.10.2005 - 1 W 195/05, Rpfleger 2006, 76 ; OLG München, Beschl. v. 8.3.2006 - 33 Wx 131 und 132/05, Rpfleger 2006, 405 ; LG Stuttgart, Beschl. v. 27.3.2001 - 10 T 24/01, Rpfleger 2001, 427; LG München I, Beschl. v. 18.7.2002 - 16 T 7473/02, Rpfleger 2003, 249; Zimmermann, ZEV 2001, 15; anders LG Wuppertal, Beschl. v. 1.10.2004 - 6 T 289/04, FamRZ 2005, 932 ; differenzierend OLG Dresden, Beschl. v. 19.3.2002 - 7 W 1944/01, NJW 2002, 3480 ). - OLG Dresden, 19.07.2010 - 17 W 699/10
Nachlasspflegschaft - vergütungspflichtige Tätigkeiten
Häufig wird etwa der doppelte Satz des VBVG festgesetzt, also 67, 00 EUR oder höher (OLG Zweibrücken, RamRZ 2008, 818; LG München In Rpfleger 2003, 249). - LG München II, 08.02.2008 - 6 T 186/08
Nachlasspflegschaft: Bemessung des Stundensatzes für einen Rechtsanwalt als …
Der beantragte und bewilligte Stundensatz bewegt sich im Übrigen auch in dem von der Rechtsprechung des Landgerichts München I angewandten Vergütungsrahmen für anwaltliche Nachlasspfleger (LG München I in Rpfleger 2003, 249: zwischen umgerechnet EUR 100, 00 und EUR 150, 00).
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