Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 16 U 136/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 29.01.2020 - 12 O 163/19
- OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 16 U 136/20
Wird zitiert von ...
- LG Kiel, 29.02.2024 - 6 O 151/23
Haftung für Falschauskünfte wegen unzulänglicher KI-Programmierung
Rn. 29 Während das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz davor bietet, dass Dritte sich individueller Daten bemächtigen, und sie in nicht nachvollziehbarerweise als Instrument nutzen, um die Betroffenen auf Eigenschaften, Typen oder Profile festzulegen, auf die sie keinen Einfluss haben und die aber für die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, bietet das Persönlichkeitsrecht in seiner äußerungsrechtlichen Ausprägung Schutz vor den Gefährdungen, die sich für die Persönlichkeitsentfaltung aus der sichtbaren Verbreitung bestimmter Informationen im öffentlichen Raum ergeben (BVerfG…, Beschluss vom 06.11.2019- 1 BvR 16/13, Rz. 89 ff.; BGH…, Urteil vom 26.11.2019 - VI ZR 12/19, Rz. 27 ff.; so auch OLG Düsseldorf I-16 U 136/20; Anlage K6 S. 15).Die Beklagte kann sich nicht darauf zurückziehen, sie sei an diesem automatischen Vorgang nicht beteiligt gewesen, weil sie sich bewusst zur Beantwortung von Suchanfragen ihrer Nutzer einer künstlichen Intelligenz bedient hat, die in Fällen wie diesem unzulänglich programmiert war, weil sie nicht erkannt hat, dass vorliegend die XXX, Amtsgericht XXX HRB XXX, gemeint war und ein Zuordnungsfehler (XXX vs XXX) vorlag (so auch OLG Düsseldorf I-16 U 136/20; Anlage K6 S. 19).
Zum anderen haftet der Betreiber eines Portals auch dann als unmittelbarer Störer für die von einem Dritten eingestellten Inhalte, wenn er sich diese aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu eigen gemacht und dafür nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung übernommen hat (BGH…, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, Rz. 17; so auch OLG Düsseldorf I-16 U 136/20; Anlage K6 S. 19).
Rn. 51 Das Persönlichkeitsrecht ist ein Rahmenrecht, dessen Reichweite erst durch die Abwägung der betroffenen grundrechtlich geschützten Interessen bestimmt wird und dementsprechend ein aus dem Persönlichkeitsrecht abgeleitetes Gebot, eine Äußerung zu unterlassen, auf die konkrete Verletzungsform beschränkt werden muss, damit die wesentlichen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte, die zur Rechtswidrigkeit der Äußerung geführt haben, in die Rechtskraft der Entscheidung miteinbezogen werden (vgl. BGH…, Urteil vom 04.12.2018 - VI ZR 128/19, Rz. 19; so auch OLG Düsseldorf I-16 U 136/20; Anlage K6 S. 17).
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