Rechtsprechung
| SG Düsseldorf, 14.08.2007 - S 16 U 159/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Rente wegen eines Arbeitsunfalls; Chronische Halswirbelsäulenbeschwerden als Unfallfolge; Zuordnung einer Halswirbelsäulendistorsion nach der Klassifikation von Erdmann
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 185/07
- SG Düsseldorf, 14.08.2007 - S 16 U 159/05
- BSG, 17.09.2008 - B 2 U 250/08 B
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 18.04.2007 - 12 U 83/06
Geschlossener Immobilienfond
Dies ist allerdings mit Rücksicht auf die Vielzahl von Entscheidungen, die zu Fondsbeteiligungen unter Einschaltung des hier handelnden Treuhänders ergangen sind und in denen nicht festgestellt wurde, dass dieser eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz besaß, unbeachtlich (ebenso: OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2007, I-16 U 159/05, Seite 20, Anlagenband Klägerin).Aber auch die Anlegerin hätte ihr Ziel, der Fondsgesellschaft beizutreten und ihre Einlage durch einen Kredit zu finanzieren, allein durch Unterzeichnung der in dem Zeichnungsschein enthaltenen Finanzierungsvollmacht nach alledem nicht erreichen können; soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 12.01.2007 (I-16 U 159/05; Anlagenband Klägerin) eine hiervon abweichende Auffassung vertritt, bleibt die erforderliche Mitwirkung bei der Grundschuldbestellung unberücksichtigt.
Ausweislich des Zeichnungsscheins - und (auch) hierzu verhalten sich weder die von der Klägerin in Bezug genommenen Urteile der Oberlandesgerichte München (Urteil vom 07.07.2005, WM 2005, 1986 ff., 1987), Hamm (Urteil vom 06.11.2006, 31 U 188/05, AS 496 bis 510) und Frankfurt am Main (Urteil vom 22.01.2007, 23 U 75/06, Anlagenband Klägerin) noch der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-16 U 159/05, AS 511 bis 514) oder das in diesem Verfahren am 12.01.2007 ergangene Urteil (…a.a.O.) noch die auszugsweisen Zitate mit Schriftsatz vom 15.02.2007 aus unveröffentlichten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt noch schließlich die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2006 (…XI ZR 265/05, a.a.O.), vom 17.10.2006 (XI ZR 185/05, www.bundesgerichtshof.de, Tz. 24) und vom 24.10.2006 (XI ZR 216/05, www.bundesgerichtshof.de, Tz. 18, 19) - wünschte vorliegend die Anlegerin "alle Leistungen wie prospektiert".
- OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 16 U 227/06
Zulässige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung mit …
Vor diesem Hintergrund ist beispielsweise eine Vollmacht zum Abschluss eines Darlehensvertrages, die in einem formularmäßigen Zeichnungsschein zum Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds enthalten ist, nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam, sofern sie - im Unterschied zu weit reichenden Vollmachten in Treuhand- oder Geschäftsbesorgungsverträgen - nicht ein ganzes Bündel von Verträgen mit mannigfaltigem rechtlichem Beratungsbedarf zum Gegenstand hat, sondern sich auf die Erklärung des Beitritts zur Fondsgesellschaft und auf die Aufnahme der Finanzierungsdarlehen beschränkt (vgl. BGH, WM 2007, 108, 110; Senat, v. 12.01.2007 - I-16 U 159/05).Denn insoweit handelt es sich um die Wahrnehmung von im Wesentlichen wirtschaftlichen Belangen (BGH, WM 2006, 1008, 1010; WM 2006, 1060, 1062; WM 2007, 108, 110; WM 2007, 116, 118; Senat, v. 12.01.2007 - I-16 U 159/05).
- OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 34/06 In der Instanzrechtsprechung war die Frage zunächst zumindest teilweise zuvor im Sinne der Rechtsauffassung der Klägerin entschieden worden (siehe z.B. OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2002, 9 U 13/01; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2007, I-16 U 159/05,).
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