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| OLG Celle, 25.03.1975 - 16 U 205/74 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1975, 840
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89
Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Genehmigung zur …
Mit einer solchen Auslegung des § 2 Abs. 3 PBefG stimmt überein, daß auch bei privatrechtlichen Rechtsgeschäften, die unmittelbar gegen das Güterkraftverkehrsgesetz verstoßen, Nichtigkeit gemäß § 134 BGB angenommen wird (v. Tegelen in Der Wirtschaftskommentator, Wirtschaftsrecht WK-Reihe 98, GüKG § 5 Anm. 2 c m. w. Nachw.); demgemäß ist auch der Verkauf einer Güterfernverkehrskonzession für nichtig angesehen worden, wenn nicht gleichzeitig das Unternehmen ganz oder teilweise mitverkauft wird (Erman/Brox, BGB 7. Aufl. § 134 Rz. 35 unter Hinweis auf OLG Celle MDR 1975, 840 [OLG Celle 25.03.1975 - 16 U 205/74]; zur Nichtigkeit eines Vertrages über die Verpachtung einer Güterverkehrsgenehmigung siehe BGH Urteil vom 10. November 1954 - VI ZR 197/53 = VRS 8, 100 ff.).
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