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| OLG Schleswig, 13.07.2017 - 16 U 32/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19
Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen …
In der Sache kann nämlich kein Zweifel daran bestehen, dass der Beklagte, einen entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt, die Finanzierung bewerkstelligen könnte (vgl. in diesem Sinne auch OLG Schleswig, Urteil vom 13. Juli 2017 - 16 U 32/17, IR 2017, 276, Rn. 54 nach juris; s.a. zur Gaskonzession beim LHO-Betrieb Senat…, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, NZKart 2019, 383, Rn. 126 - Gasnetz Berlin). - KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
Gasversorgungsnetz Berlin
In der Sache kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Beklagte, einen entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt, die Finanzierung bewerkstelligen könnte (vgl. in diesem Sinne auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Juli 2017 - 16 U 32/17 -, Rn. 54, juris). - OLG Schleswig, 16.04.2018 - 16 U 110/17
Vergabe von Wegenutzungsverträgen: Nachprüfungstiefe bei …
Wie der Senat schon wiederholt entschieden hat (Urteil vom 13. Juli 2017, 16 U 32/17 Kart, S. 18f., Hinweisbeschlüsse vom 19. September 2017, S. 4f.) ist im Rahmen der Vergabe von Wegenutzungsrechten eine ergebnisoffene ("funktionale") Ausschreibung statthaft.
- LG Kiel, 21.06.2019 - 14 HKO 56/18
Vergabe von Wegenutzungsrechten: Nachprüfungstiefe bei …
(vgl. OLG Celle, Urteil v. 17. März 2016, 13 U 141/15 Kart; OLG Schleswig, Urteil v. 13.07.2017, 16 U 32/17 Kart) Solche Erläuterungen sind daher weder für die Gemeinde bei der Bewertung der Angebote bindend noch für die Bewerber bei Gestaltung der Angebote verbindlich. - OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 13/21 Ob und wie die Antragsgegnerin die Konzepte der verschiedenen Bieter vergleichen will, muss sich nicht notwendig schon im Vorfeld aus einem bis ins letzte Detail gehenden Bewertungssystem ergeben, sondern kann auch aus einer entsprechenden ins Detail gehenden und belegten Begründung der Bewertung im Rahmen etwa einer eingehenden Dokumentation des Wertungsprozesses hervorgehen (BGH, Beschl. v. 04.04.2017 - X ZB 3/17 "Postdienstleistungen", NZBau 2017, 366; OLG Schleswig, Urt. v. 13.07.2017 - 16 U 32/17).
- OLG Schleswig, 19.09.2017 - 16 U 68/17
Energienetzkonzessionen sind transparent zu vergeben!
Die Gemeinde hat, wie der Senat schon mit seiner den Parteien bekannten Entscheidung vom 13. Juli 2017 (hier Anlage ASt 36, 16 U 32/17 Kart, S. 18f.) ausgeführt hat, einen Entscheidungsspielraum, welche Bewertungsmethode sie für geeignet hält und auswählt, solange diese nachvollziehbar und vertretbar ist.
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