Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 01.06.2006 - 16 U 33/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 26.04.2005 - 3 O 358/03
- OLG Schleswig, 01.06.2006 - 16 U 33/05
- BGH, 22.10.2008 - IV ZR 150/06
- BGH, 01.12.2008 - IV ZR 150/06
Papierfundstellen
- VersR 2009, 680
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.06.2006 - 16 U 33/05
Dabei kann von Bedeutung sein, ob die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner Existenz bedroht und welche Motive ihn zu seiner Tat verleitet haben, insbesondere ob Gewinnsucht im Spiel war oder lediglich die Durchsetzung eines gegebenen Anspruchs gefördert werden sollte (BGH VersR 1984, 453; BGH VersR 1986, 77 [BGH 02.10.1985 - IVa ZR 18/84] ; BGH NJW-RR 1993, 1117 = VersR 1993, 1351 [BGH 12.05.1993 - IV ZR 120/92] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 797 = VersR 1996, 706).Es gibt keine starre Bruchteilsgrenze, vielmehr kommt es auf die vom Sachverhalt vorgegebenen konkreten Beträge an (BGH VersR 1984, 453; zu Einzelheiten der Ermittlung BGH VersR 1986, 77 [BGH 02.10.1985 - IVa ZR 18/84] ; BGH NJW-RR 1993, 1116 [BGH 21.04.1993 - IV ZR 41/92] ).
Um dieses Vertrauensklima zu schützen, soll der Versicherungsnehmer von vornherein durch Androhung einer harten Sanktion von der hier besonders naheliegenden Versuchung ferngehalten werden, das Vertrauensverhältnis durch Täuschung zu missbrauchen (…Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., § 16 AFB 30 Rn. 13; BGH VersR 1986, 77 [BGH 02.10.1985 - IVa ZR 18/84] ).
Es geht ihm nicht um die schnellere Durchsetzung eines berechtigten Anspruchs, sondern um eine höhere Versicherungssumme durch Aufbauschung des Schadens (zu diesem Gesichtspunkt BGH VersR 1986, 77 [BGH 02.10.1985 - IVa ZR 18/84] ).
- BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81
Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.06.2006 - 16 U 33/05
Erst wenn er nachvollziehbar Entschuldigungsgründe vorbringt, ist es wiederum Sache des Versicherers, diese zu widerlegen (BGH VersR 1984, 453).Von Täuschungsabsicht kann jedoch ausgegangen werden, wenn - wie hier - ein anderes Motiv nicht ansatzweise auszumachen ist (BGH VersR 1984, 453; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 756).
Dabei kann von Bedeutung sein, ob die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner Existenz bedroht und welche Motive ihn zu seiner Tat verleitet haben, insbesondere ob Gewinnsucht im Spiel war oder lediglich die Durchsetzung eines gegebenen Anspruchs gefördert werden sollte (BGH VersR 1984, 453; BGH VersR 1986, 77 [BGH 02.10.1985 - IVa ZR 18/84] ; BGH NJW-RR 1993, 1117 = VersR 1993, 1351 [BGH 12.05.1993 - IV ZR 120/92] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 797 = VersR 1996, 706).
Es gibt keine starre Bruchteilsgrenze, vielmehr kommt es auf die vom Sachverhalt vorgegebenen konkreten Beträge an (BGH VersR 1984, 453; zu Einzelheiten der Ermittlung BGH VersR 1986, 77 [BGH 02.10.1985 - IVa ZR 18/84] ; BGH NJW-RR 1993, 1116 [BGH 21.04.1993 - IV ZR 41/92] ).
- BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.06.2006 - 16 U 33/05
Dabei kann von Bedeutung sein, ob die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner Existenz bedroht und welche Motive ihn zu seiner Tat verleitet haben, insbesondere ob Gewinnsucht im Spiel war oder lediglich die Durchsetzung eines gegebenen Anspruchs gefördert werden sollte (BGH VersR 1984, 453; BGH VersR 1986, 77 [BGH 02.10.1985 - IVa ZR 18/84] ; BGH NJW-RR 1993, 1117 = VersR 1993, 1351 [BGH 12.05.1993 - IV ZR 120/92] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 797 = VersR 1996, 706).
- BGH, 21.04.1993 - IV ZR 41/92
Anspruch auf Entschädigung gegen eine Hausratsversicherung - Versuch einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.06.2006 - 16 U 33/05
Es gibt keine starre Bruchteilsgrenze, vielmehr kommt es auf die vom Sachverhalt vorgegebenen konkreten Beträge an (BGH VersR 1984, 453; zu Einzelheiten der Ermittlung BGH VersR 1986, 77 [BGH 02.10.1985 - IVa ZR 18/84] ; BGH NJW-RR 1993, 1116 [BGH 21.04.1993 - IV ZR 41/92] ). - OLG Düsseldorf, 21.02.1996 - 4 U 71/94
Verwirkung; Durchsetzung; Deckungsansprüche; Falsche Angaben; …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.06.2006 - 16 U 33/05
Dabei kann von Bedeutung sein, ob die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner Existenz bedroht und welche Motive ihn zu seiner Tat verleitet haben, insbesondere ob Gewinnsucht im Spiel war oder lediglich die Durchsetzung eines gegebenen Anspruchs gefördert werden sollte (BGH VersR 1984, 453; BGH VersR 1986, 77 [BGH 02.10.1985 - IVa ZR 18/84] ; BGH NJW-RR 1993, 1117 = VersR 1993, 1351 [BGH 12.05.1993 - IV ZR 120/92] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 797 = VersR 1996, 706). - OLG Düsseldorf, 30.09.1997 - 4 U 97/96
Vorlage falscher Rechnungen in geringer Höhe durch Vertreter des VN
Auszug aus OLG Schleswig, 01.06.2006 - 16 U 33/05
Von Täuschungsabsicht kann jedoch ausgegangen werden, wenn - wie hier - ein anderes Motiv nicht ansatzweise auszumachen ist (BGH VersR 1984, 453; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 756).
- OLG Rostock, 08.01.2020 - 4 U 136/19
Wohngebäudeversicherung: Zurechnung von Falschangaben eines Handwerkers des …
Der hier angenommene Betrag einer ausgehend von dem eingereichten Kostenvoranschlag zu Unrecht begehrten Versicherungsleistung in Höhe von insgesamt (3.556,91 EUR für Innentüren + 11.138,40 EUR für einen Fliesenfußboden =) 14.695,31 EUR ist weder absolut noch im Verhältnis zu den zunächst von dem Kläger beanspruchten Wiederherstellungskosten in Höhe von 123.742,22 EUR bzw. erst Recht in Relation zu dem tatsächlich nur berechtigten Reparaturaufwand in Höhe von 44.308,04 EUR, jeweils brutto, besonders gering; zudem sind erforderliche weitere Billigkeitsgründe zu Gunsten des Klägers nicht ersichtlich (vgl. zum Ganzen OLG Schleswig, Urteil vom 01.06.2006, Az.: 16 U 33/05, - zitiert nach juris -, Rn. 37 ff. m. w. N., im Falle eines Betrages von knapp 4.000,00 EUR und dessen Anteil an dem tatsächlichen Schaden von 3, 3 Prozent). - LG Stade, 08.06.2021 - 3 O 260/18
Versicherungsfall - Anzeigepflicht Ermittlungsverfahren gegenüber Versicherung
Von Täuschungsabsicht kann jedoch ausgegangen werden, wenn - wie hier - ein anderes Motiv nicht ansatzweise auszumachen ist (BGH VersR 1984, 453; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 756; OLG Schleswig Urt. v. 1.6.2006 - 16 U 33/05, BeckRS 2009, 16404).
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