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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 16 U 43/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2031
OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 16 U 43/13 (https://dejure.org/2014,2031)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.01.2014 - 16 U 43/13 (https://dejure.org/2014,2031)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 16 U 43/13 (https://dejure.org/2014,2031)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Reiserecht: Sturz am Swimmingpool als allgemeines Lebensrisiko

  • rabüro.de

    Es gehört zum Lebensrisiko, im Bereich eines Schwimmbeckens auf Nässe auszurutschen und zu stürzen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Zur Haftung beim Sturz am Hotelpool

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Reiseveranstalters wegen Nässe im Bereich des Schwimmbeckens eines Hotels oder einer Hotelanlage

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz bei Sturz im Poolbereich eines Hotels

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz nach Sturz am Swimmingpool?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Reiserecht: Sturz am Swimmingpool als allgemeines Lebensrisiko

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 22.01.2010 - 2 U 904/09

    Haftung des Reiseveranstalters für schuldhafte Verletzungen der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 16 U 43/13
    Die Rechtsprechung hat auch in anderen vergleichbaren Fällen, bei denen ein Reisender auf einem Bodenbelag ausgerutscht ist, der wegen Reinigungsarbeiten nass war, das Vorliegens eines Mangels und eine Einstandspflicht des Reiseveranstalters ganz überwiegend abgelehnt, (AG Düsseldorf, BeckRS 2010, 16454; LG Duisburg, BeckRS 2006, 05089; OLG Frankfurt, LSK 2003, 140612; anders OLG Koblenz, BeckRS 2010, 03038, bei Sturz auf einer Marmortreppe).
  • LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04

    Voraussetzungen eines reisevertragsrechtlichen Schadensersatzanspruchs; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 16 U 43/13
    Die Rechtsprechung hat auch in anderen vergleichbaren Fällen, bei denen ein Reisender auf einem Bodenbelag ausgerutscht ist, der wegen Reinigungsarbeiten nass war, das Vorliegens eines Mangels und eine Einstandspflicht des Reiseveranstalters ganz überwiegend abgelehnt, (AG Düsseldorf, BeckRS 2010, 16454; LG Duisburg, BeckRS 2006, 05089; OLG Frankfurt, LSK 2003, 140612; anders OLG Koblenz, BeckRS 2010, 03038, bei Sturz auf einer Marmortreppe).
  • AG Düsseldorf, 29.12.2006 - 41 C 194/06

    Anspruch auf Schmerzengeld und Rückerstattung des Reisepreises bei Verletzungen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 16 U 43/13
    Die Rechtsprechung hat auch in anderen vergleichbaren Fällen, bei denen ein Reisender auf einem Bodenbelag ausgerutscht ist, der wegen Reinigungsarbeiten nass war, das Vorliegens eines Mangels und eine Einstandspflicht des Reiseveranstalters ganz überwiegend abgelehnt, (AG Düsseldorf, BeckRS 2010, 16454; LG Duisburg, BeckRS 2006, 05089; OLG Frankfurt, LSK 2003, 140612; anders OLG Koblenz, BeckRS 2010, 03038, bei Sturz auf einer Marmortreppe).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 16 U 55/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 16 U 43/13
    Insofern ist die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2000, Az.: 16 U 55/00 durchaus vergleichbar.
  • OLG Celle, 28.07.2017 - 11 U 65/17

    Ansprüche eines Reisenden wegen Schäden aufgrund Ausrutschens auf einer …

    Rn. 9 Das Vorhandensein von Nässe in Hotelanlagen - sei es aufgrund von Reinigungsarbeiten (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 16 U 55/00, juris Rn. 4 f.), Niederschlag (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 16 U 52/02, juris Rn. 11) oder der Nähe zu einem Schwimmbecken (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Januar 2014 - 16 U 43/13, juris Rn. 36 f.; OLG Frankfurt…, Urteil vom 3. September 2001 - 16 U 195/00, juris Rn. 8; OLG Frankfurt…, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 16 U 55/00, juris Rn. 5) - begründet für sich genommen noch keine über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gefahr.
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