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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.11.2002 - 16 U 58/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,29109
OLG Schleswig, 21.11.2002 - 16 U 58/02 (https://dejure.org/2002,29109)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.11.2002 - 16 U 58/02 (https://dejure.org/2002,29109)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. November 2002 - 16 U 58/02 (https://dejure.org/2002,29109)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 190
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.04.1970 - IV ZR 26/69

    Erdrutschung - Erdreich

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.11.2002 - 16 U 58/02
    Unter einer Erdrutschung ist eine Lageveränderung von Teilen der Erdoberfläche zu verstehen, also ein Vorgang, bei dem sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht (BGH VersR 1970, 611;… Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 4 AHB Rdn. 32).
  • OLG Koblenz, 03.02.2014 - 10 U 1268/13

    Wohngebäudeversicherung - Wann liegt ein Erdrutsch vor?

    Nach der in der Rechtsprechung entwickelten Definition eines Erdrutsches handelt es sich um einen Vorgang, bei dem sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht, wobei unerheblich ist, ob der Vorgang durch ein Naturereignis oder eine menschliche Tätigkeit verursacht worden ist und ob sich die Einwirkungen, die zu dem Vorgang geführt haben, erst allmählich entwickelt haben oder sofort aufgetreten sind (BGH VersR 1956, 889; 1970, 611; OLG Schleswig VersR 2003, 190).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit einer Ausschlussklausel - hier: Risiko von …

    Die zu § 4 I Ziff. 5 AHB ergangene Rechtsprechung befasst sich soweit ersichtlich ausschließlich mit Fällen, in denen eine Baugrube (bzw. eine entsprechende Vertiefung) ausgehoben wurde (BGH NJW 1957, 140; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724) oder aber ein durch Fundamentarbeiten erhöhter Bodendruck dazu geführt haben, dass Teile der Erdoberfläche "abgerutscht" sind (OLG Schleswig VersR 2003, 190).

    Insoweit ist die Situation jedoch nicht anders, als in den Fällen, in denen durch den Druck sonstiger Bauwerke (beispielsweise der Fundamentplatte, OLG Schleswig VersR 2003, 190) eine Erdrutschung verursacht wurde.

  • OLG Bamberg, 27.01.2022 - 1 U 127/21

    Auslegung des Begriffs des Erdrutschs in Wohngebäudeversicherungsbedingungen

    Hieraus ergibt sich kein Widerspruch zu den oben dargestellten Erwägungen des Senats Nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG (Urteil vom 21.11.2002 - 16 U 58/02) ist unter einer Erdrutschung im Sinne des dort zugrunde zu legenden § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB eine Lageveränderung von Teilen der Erdoberfläche zu verstehen, also ein Vorgang, bei dem sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht (Anschluss BGH, 8. April 1970, IV ZR 26/69, VersR 1970, 611).
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