Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.11.2017 - 16 U 85/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit des Widerrufs eines erstinstanzlich abgegebenen gerichtlichen Geständnisses in der Berufungsinstanz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.05.2017 - 82 O 5/17
- OLG Köln, 20.11.2017 - 16 U 85/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08
Wahrheitspflicht einer Prozesspartei; Widerruf eines Geständnisses
Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 16 U 85/17
Rn. 19 Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 31.05.2011 - XI ZR 369/08 = NJW 2011, 2794 Rz. 16) ein zum Widerruf des Geständnisses berechtigender Irrtum ausgeschlossen ist, wenn ein Geständnis in dem Bewusstsein abgegeben wird, den tatsächlichen Inhalt einer Urkunde, auf die die Erklärung sich bezieht, nicht zu kennen. - OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 52/12
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt nach einem Nachbesserungsversuch
Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 16 U 85/17
Rn. 8 2. Dieses Geständnis erlangte durch die stillschweigende Bezugnahme (§ 137 Abs. 3 Satz 1 ZPO) der Klägerin auf ihre vorbereitenden Schriftsätze in der mündlichen Verhandlung am 05.05.2017 Wirksamkeit (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.04.2013 - 4 U 52/12 = NJW-RR 2013, 1388 Rz. 27 m.w.N.). - BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/09
Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Einführung eines nach Ende der ersten …
Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 16 U 85/17
Nach dem Abschluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz neu entstandene Angriffsmittel können ohne die sich aus § 531 Abs. 2 ZPO ergebenden Beschränkungen jederzeit in das Berufungsverfahren eingeführt werden (BGH, Beschl. v. 22.04.2010 - I ZR 17/09 = NJW-RR 2010, 1478 Rz. 7). - BGH, 30.10.2013 - VII ZR 339/12
Arglist des Bauunternehmers durch Nichtoffenbaren von Mängeln: Zurechnung der …
Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 16 U 85/17
Die Klägerin traf aus § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO auch keine anlasslose Ermittlungspflicht (BGH, Beschl. v. 30.10.2013 - VII ZR 339/12 = NJW-RR 2014, 85 Rz. 9). - OLG Köln, 15.01.1999 - 20 U 106/98
Wirkung prozessual Geständnis
Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 16 U 85/17
Rn. 16 Der Widerrufende muss schlüssig vortragen, dass der Irrtum aus scheinbaren äußeren Tatsachen entstanden ist, die ihn an der Erkenntnis des wahren Sachverhaltes gehindert oder die unrichtige Darstellung herbeigeführt haben (OLG Köln, Urt. v. 15.01.1999 - 20 U 106/98 = NJW-RR 2000, 1478;… Wieczorek/Schütze-Assmann, ZPO, 4. Aufl., § 290 Rz. 18).
- OLG Düsseldorf, 18.04.2018 - Verg 28/17
Begriff des öffentlichen Auftraggebers
Auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln im Beschluss vom 20.11.2017 (16 U 85/17, Anlage AG 12), denen der Senat sich anschließt, wird Bezug genommen. - OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 12 U 122/22
Internationale Zuständigkeit bei Klage des Geschädigten eines Verkehrsunfalls …
Ein zum Widerruf des Geständnisses berechtigender Irrtum ist in einem solchen Fall ausgeschlossen (…vgl. BGH NJW 2011, 2794, juris Rn. 16; OLG Köln, Beschluss v. 20.11.2017 - 16 U 85/17, juris Rn. 17;… Zöller/Greger ZPO 34. Aufl. § 290 Rn. 2).
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