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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - I-16 U 86/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32536
OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - I-16 U 86/08 (https://dejure.org/2009,32536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.2009 - I-16 U 86/08 (https://dejure.org/2009,32536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - I-16 U 86/08 (https://dejure.org/2009,32536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Erbringung von Sicherheitsleistungen durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts; Unbeachtlichkeit einer Verjährungsrede bei Verstoß gegen das Verbot der unzulässigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - hochwertige Damen- und Herrenoberbekleidung -, Verjährung, Hilfsanspruch, Buchauszug, Fälligkeit des AA

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 16 U 86/08
    Die Informationsrechte werden gegenstandslos und können nicht mehr durchgesetzt werden, wenn die Provisionsansprüche, die sie vorbereiten sollen, verjährt sind oder aus anderen Gründen nicht mehr durchgesetzt werden können (vgl. BGH, NJW 1979, 764; NJW 1982, 235, 236; NJW 1996, 2100, 2101;… Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 87c Rdnr. 18;… Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., § 87c Rdnr. 1).
  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86

    Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 16 U 86/08
    Der Zweck der Verjährungsregelung gebietet es jedoch, hierbei strenge Maßstäbe anzulegen und diese Einwendung nur gegenüber einem wirklich groben Verstoß gegen Treu und Glauben durchgreifen zu lassen (BGH, NJW 1988, 265, 266; NJW 1988, 2245, 2247;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., Überbl v § 194 Rdnr. 17).
  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 16 U 86/08
    Der Zweck der Verjährungsregelung gebietet es jedoch, hierbei strenge Maßstäbe anzulegen und diese Einwendung nur gegenüber einem wirklich groben Verstoß gegen Treu und Glauben durchgreifen zu lassen (BGH, NJW 1988, 265, 266; NJW 1988, 2245, 2247;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., Überbl v § 194 Rdnr. 17).
  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 16 U 86/08
    Die Informationsrechte werden gegenstandslos und können nicht mehr durchgesetzt werden, wenn die Provisionsansprüche, die sie vorbereiten sollen, verjährt sind oder aus anderen Gründen nicht mehr durchgesetzt werden können (vgl. BGH, NJW 1979, 764; NJW 1982, 235, 236; NJW 1996, 2100, 2101;… Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 87c Rdnr. 18;… Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., § 87c Rdnr. 1).
  • BGH, 01.12.1978 - I ZR 7/77

    Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf Gewährung von Bucheinsicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 16 U 86/08
    Die Informationsrechte werden gegenstandslos und können nicht mehr durchgesetzt werden, wenn die Provisionsansprüche, die sie vorbereiten sollen, verjährt sind oder aus anderen Gründen nicht mehr durchgesetzt werden können (vgl. BGH, NJW 1979, 764; NJW 1982, 235, 236; NJW 1996, 2100, 2101;… Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 87c Rdnr. 18;… Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., § 87c Rdnr. 1).
  • OLG Celle, 18.11.2013 - 11 U 130/13

    Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs, verjährter Provisionsanspruch, …

    Das bedeutet, dass die Informationsrechte gegenstandslos und undurchsetzbar werden, wenn die Zahlungsansprüche, deren Vorbereitung sie dienen sollen, verjährt sind oder aus anderen Gründen nicht mehr durchgesetzt werden können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Oktober 2012, 16 U 150/11, zit. nach juris, Tz. 83 m.w.N., sowie Urteil vom 15. Mai 2009, 16 U 86/08, zit. nach juris, Tz. 60 m.w.N.).

    sprüche aus einem Handelsvertretervertrag vertraglich abgekürzt werden kann, entspricht einhelliger Meinung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2009, a.a.O., Tz. 65).

    chung entwickelten Voraussetzungen für eine wirksame vertragliche Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2009, a.a.O., Tz. 66 f. m.w.N.): So gilt § 13 der beiden streitbefangenen Verträge (Anlagen K 1 und K 2, Anlagenband Kläger) für die Ansprüche beider Vertragspartner gleichermaßen, stellt also keine einseitige Benachteiligung des Handelsvertreters dar.

    trächtigung der schutzwürdigen Interessen der Parteien dar, weil die Klausel für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ausdrücklich auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung abstellt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2009, a.a.O., Tz. 68 und 70 zu einer zulässigen Verkürzung auf zwölf Monate).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2009 - 16 W 8/09

    Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem …

    Auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Feststellung, ob das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 13.10.2005 tatsächlich zu diesem Zeitpunkt sein Ende gefunden hat, kommt es dagegen nicht an (vergleiche im Übrigen zu der Zulässigkeit einer Verjährungsverkürzung auf 12 Monate Senatsentscheidung vom 15.05.2009, AZ 16 U 86/08).
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