Rechtsprechung
| VG Hamburg, 10.07.1997 - 16 VG 1962/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Würzburg, 29.07.2014 - W 6 K 14.321
Zulässige Anfechtungsklage; keine Erledigung; fortwirkende Beschwer; …
Das Gericht folgt nicht der gegenteiligen Auffassung, die davon abweichend in einer erweiterten Auslegung auch den so genannten "Zulassungshalter" oder "eingetragenen Halter" generell als zulässigen Adressat der Maßnahmen ansieht (vgl. so etwa VG Ansbach, GB v. 10.5.2010 - AN 10 K 09.01991 - juris) bzw. zumindest im Hinblick auf die Kosten der jeweiligen Bescheide - insbesondere in Zusammenhang mit Maßnahmen nach § 25 FZV wegen fehlenden Versicherungsschutzes - den ehemaligen Halter noch als Kostenveranlasser in Anspruch nehmen will (vgl. VG Berlin, U.v. 24.3.2010 - 11 K 57.10 - VRR 2010, 203; VG des Saarlandes, B.v. 7.3.2008 - 10 L 47/08 - VR 2008 398; VG Karlsruhe, U.v. 4.12.2007 - 8 K 2163/07 - NVwZ-RR 2008, 499; VG Leipzig, U.v. 24.4.2003 - 1 K 648/01 - NVwZ-RR 2004, 87; VG Hamburg, U.v. 10.7.1997 - 16 VG 1962/97 - juris; VG Frankfurt, U.v. 30.1.1991 - III/1 E 301/89 - NZV 1992, 255; siehe auch VG Würzburg, U.v. 17.2.2012 - W 6 K 11.1010; B.v. 30.7.2008 - W 6 K 08.1696).
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