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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.09.1999 - 16 W 39/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,50576
OLG Frankfurt, 21.09.1999 - 16 W 39/98 (https://dejure.org/1999,50576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.1999 - 16 W 39/98 (https://dejure.org/1999,50576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 1999 - 16 W 39/98 (https://dejure.org/1999,50576)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 04.06.2024 - 16 W 7/24

    Einheitlicher Streitwert für Äußerungskomplexe in Chat-Foren

    Höhere Beträge kommen regelmäßig nur bei der Betroffenheit von Prominenten oder bei besonders spektakulären Fällen in Betracht (…vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 2.6.2023 - 16 W 27/23 -, Rn. 21 ) bzw. dann, wenn statt einzelner Äußerungen die durch eine komplexere Schrift geschaffene Herabsetzung des Betroffenen insgesamt in Rede steht (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.9.1999 - 16 W 39/98 -, Rn. 5).

    a) Soweit nach der Rechtsprechung des Senats höhere Streitwertbeträge in Betracht kommen, wenn statt einzelner Äußerungen die durch eine komplexere Schrift geschaffene Herabsetzung des Betroffenen insgesamt in Rede steht (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.9.1999 - 16 W 39/98 -, Rn. 5), hat der Senat dies in der Vergangenheit für Fälle ausgesprochen, in denen mehrere ehrkränkende Behauptungen in einem Buch oder in einem Flugblatt enthalten sind.

    Auch hat der Senat in den Blick genommen, dass eine getrennte Behandlung der einzelnen Äußerungen - etwa auch durch Aufnahme in einzelne Unterlassungsanträge - Versuchen Vorschub leisten könnte, den Streitwert ohne sachliche Veranlassung in die Höhe zu treiben (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.9.1999 - 16 W 39/98 -, Rn. 5).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2024 - 16 W 18/24

    Streitwert für Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Höhere Beträge kommen regelmäßig nur bei der Betroffenheit von Prominenten oder bei besonders spektakulären Fällen in Betracht (…vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 2. Juni 2023 - 16 W 27/23 -, Rn. 21 ) bzw. dann, wenn statt einzelner Äußerungen die durch eine komplexere Schrift geschaffene Herabsetzung des Betroffenen insgesamt in Rede steht (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 21. September 1999 - 16 W 39/98 -, Rn. 5).
  • OLG Dresden, 30.07.2018 - 4 U 620/18

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des …

    Für die persönlichkeitsrechtverletzende Beleidigung ist ein Ausgangswert von 5.000,- EUR anzusetzen (…vgl. Zöller-Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3 Rn. 16, Stichwort "Ehre"), dabei erfolgt grundsätzlich keine getrennte Bewertung einzelner Äußerungen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 1999 - 16 W 39/98 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2024 - 16 W 21/22

    Online-Berichterstattung über ambivalente Motive eines "Fluthelfers"

    Der Streitwert war gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO unter Berücksichtigung eines Abschlags von 1/3 auf 30.000 Euro festzusetzen, wobei einerseits das vor allem aus der überregionalen Bekanntheit des Antragstellers resultierende Gewicht der Berichterstattung zu berücksichtigen war, andererseits aber auch, dass der Antragsteller mit seinem Untersagungsbegehren nicht einzelne, sein Persönlichkeitsrecht mit unterschiedlichen Stoßrichtungen berührende Äußerungen angreift (…vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 2. Juni 2023 - 16 W 27/23 -, Rn. 21), sondern eine durch eine komplexere Schrift geschaffene Herabsetzung seiner Person insgesamt beanstandet (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.9.1999 - 16 W 39/98 -, Rn. 5).
  • OLG Celle, 14.01.2026 - 5 U 240/25

    Rechtliche Behandlung von ehrenschutzrechtlichen Löschungs-, Unterlassungs- und …

    Das OLG Frankfurt hat in einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 21. September 1999 - 16 W 39/98, juris Rn. 5;… unter Bezugnahme hierauf auch Kurpat, a.a.O., Rn. 2.1006) ausgeführt, dass dann, wenn - wie hier - mehrere ehrkränkende Behauptungen, deren Unterlassung begehrt wird, in einem einheitlichen Druckerzeugnis enthalten sind, der gesamte Komplex mit einem einheitlichen Streitwert zu veranschlagen ist und eine getrennte Bewertung auch dann unterbleibe, wenn die beanstandeten Äußerungen in einzelnen Unterlassungsanträgen ihren Niederschlag gefunden haben.
  • OLG Köln, 02.02.2024 - 15 W 151/23
    Denn es handelt sich nicht um einen einheitlichen Unterlassungsanspruch und auch nicht um einen Gesamtkomplex (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 1999 - 16 W 39/98, juris Rn. 5; allgemein auch Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 15 W 77/16 - und vom 17. Februar 2017 - 15 W 78/16 und 79/16), sondern um Ansprüche wegen verschiedener Bewertungen von verschiedenen Nutzern.
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