Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 16 W 48/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Beweiserhebung über Lärmimmissionen durch Pfeiftöne des Zugverkehrs bei Fußgängerüberwegen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485 Abs. 1
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Messung der Intensität und Dauer von Pfeifgeräuschen vorbeifahrender Züge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweiserhebung über Lärmimmissionen durch Pfeiftöne des Zugverkehrs bei Fußgängerüberwegen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein selbständiges Beweisverfahren über Geräuschimmissionen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein selbständiges Beweisverfahren über Geräuschimmissionen? (IBR 2016, 200)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.08.2015 - 8 OH 3/15
- OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 16 W 48/15
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 9 W 139/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 16 W 48/15
Da eine Veränderbarkeit der Geräusche ohne weiteres möglich ist, weil der Umfang des Eisenbahnverkehrs entscheidend von der willentlichen Entschließung des Betreibers abhängt, kann eine Feststellung in einem selbständigen Beweisverfahren für einen künftigen Rechtsstreit keine Entscheidungsgrundlage sein, weil die beantragte Begutachtung nicht mehr als eine Momentaufnahme wäre, die sich immer verändern kann (OLG Düsseldorf, MDR 1992, 807, [OLG Düsseldorf 22.11.1991 - 9 W 139/91] LG Hamburg, MDR 1999, 1344, [LG Hamburg 30.07.1999 - 307 T 74/99] Musielak/Noit/Huber, ZPO, 12. Aufl., § 485 Rdnr. 12;… Zöller/Herget, 30. Aufl. § 485 Rdnr. 9). - LG Hamburg, 30.07.1999 - 307 T 74/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 16 W 48/15
Da eine Veränderbarkeit der Geräusche ohne weiteres möglich ist, weil der Umfang des Eisenbahnverkehrs entscheidend von der willentlichen Entschließung des Betreibers abhängt, kann eine Feststellung in einem selbständigen Beweisverfahren für einen künftigen Rechtsstreit keine Entscheidungsgrundlage sein, weil die beantragte Begutachtung nicht mehr als eine Momentaufnahme wäre, die sich immer verändern kann (OLG Düsseldorf, MDR 1992, 807, [OLG Düsseldorf 22.11.1991 - 9 W 139/91] LG Hamburg, MDR 1999, 1344, [LG Hamburg 30.07.1999 - 307 T 74/99] Musielak/Noit/Huber, ZPO, 12. Aufl., § 485 Rdnr. 12;… Zöller/Herget, 30. Aufl. § 485 Rdnr. 9).
- OLG Hamm, 14.11.2019 - 24 W 4/19
Selbstständiges Beweisverfahren; Geräuschimmissionen
Rn. 29 Zwar wird vertreten, dass unter dem Zustand einer Sache nur solche Eigenschaften zu verstehen seien, die einer Sache über einen gewissen Zeitraum unverändert anhafteten, denn nur die Feststellung derartiger Eigenschaften könne überhaupt geeignet sein, den Zweck der Beweissicherung, nämlich der Vermeidung eines Rechtsstreites zu dienen; Geräuschimmissionen oder -emissionen könnten demgemäß nur dann als Zustand einer Sache angesehen werden, wenn die Geräuschquelle bei gleichbleibenden, technisch definierbaren Bedingungen gleichbleibende, durch physikalische Messung erfaßbare Geräusche von sich gebe (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. September 2015 - 16 W 48/15 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 1991 - 9 W 139/91 - MDR 1992, 807: Gewerbebetrieb; LG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2015 - 2-08 OH 3/15 - zitiert nach juris; LG Hamburg, Beschluss vom 30. Juli 1999 - 307 T 74/99 - MDR 1999, 1344: Gaststätte;… Herget, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 485 ZPO Rn. 9;… Huber, in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Auflage 2019, § 485 ZPO Rn. 12; offengelassen von VG Gießen, Beschluss vom 31. Oktober 1997 - 1 J 1071/97 - zitiert nach juris). - VGH Hessen, 20.07.2023 - 9 E 809/22
Selbständiges Beweisverfahren im Verwaltungsprozess wegen Lichtimmissionen einer …
Bei auf ein Grundstück einwirkenden (Licht-/Lärm-/Geruchs-) Immissionen ist dies der Fall, wenn die Quelle bei gleichbleibenden, technisch definierbaren Bedingungen gleichbleibende, durch physikalische Messung erfassbare Störungen von sich gibt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2015 - 16 W 48/15 - juris Rn. 10 f.; sowie auch für Schwankungen unterliegende Umweltbedingungen OLG Hamm…, Beschluss vom 14.11.2019 - I-24 W 4/19 -, juris Rn. 22 f.). - OLG Frankfurt, 22.01.2026 - 19 W 1/26
Lärm als Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens
Der Gegenauffassung (vgl. zu Geräuschimmissionen OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 17.09.2015 - 16 W 48/15 , BeckRS 2015, 120645, Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.11.1991 - 9 W 139/91, OLGZ 1992, 335;… Musielak/Voit/Röß, ZPO, 22. Auflage 2025, § 485, Rn. 12) folgt der Senat nicht. - VG Ansbach, 06.05.2019 - AN 17 X 18.01897
Keine Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens (hier bzgl. …
Die Kammer lässt es dahingestellt, ob die Zulässigkeit des Antrages auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bereits daran scheitert, dass - wenn man der Rechtsprechung insoweit folgt - von Teilen der land- und oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung angenommen wird, die Feststellung von Lärmstörungen, wie sie beispielsweise von einer Gaststätte ausgehen sollen, könnten nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein, da sie nicht den Zustand einer Sache im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Fall 2 Unterfall 1 ZPO beträfen (vgl. LG Hamburg, B.v. 30.7.1999 - 307 T 74/99 - BeckRS 1999, 11726; OLG Frankfurt a.M., B.v. 17.9.2015 - 16 W 48/15 - IBRRS 2016, 0056; a.A. dagegen: OLG Saarbrücken, B.v. 5.1.2015 - 5 W 89/14 - NJOZ 2015, 576; ThürOLG, B.v. 15.4.2008 - 4 W 171/08 - IBRRS 2008, 1798).
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