Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 25.02.2016 - 16 W 9/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Selbständiges Beweisverfahren: Ergänzungsfragen nach Anhörung des Sachverständigen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
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Selbständiges Beweisverfahren: Ergänzungsfragen nach Anhörung des Sachverständigen? (IBR 2016, 1012)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 14.01.2016 - 6 OH 13/13
- OLG Schleswig, 25.02.2016 - 16 W 9/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 994
- NZBau 2016, 697
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2016 - 16 W 9/16
Ein rechtliches Interesse kann nur dann verneint werden, wenn ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich ist; dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, NJW 2004, 3488; Senat, Beschluss vom 10.03.2015 - 16 W 28/15). - BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00
Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2016 - 16 W 9/16
Ergänzungsfragen nach Einholung eines schriftlichen Gutachtens ist in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs bei einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens grundsätzlich stattgegeben, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend hält (BGH, NJW-RR 2001, 1431;… Senatsbeschluss vom 04.11.2009, BauR 2010, 124, Rz. 3; Beschluss vom 02.02.2011 - 16 W 15/11). - OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09
Zulassung von Ergänzungsfragen
Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2016 - 16 W 9/16
Ergänzungsfragen nach Einholung eines schriftlichen Gutachtens ist in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs bei einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens grundsätzlich stattgegeben, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend hält (BGH, NJW-RR 2001, 1431; Senatsbeschluss vom 04.11.2009, BauR 2010, 124, Rz. 3; Beschluss vom 02.02.2011 - 16 W 15/11).
- OLG Hamm, 10.09.2025 - 24 W 14/25
Sachverständiger muss Sanierungsplanung erstellen!
Rn. 71 § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist weit auszulegen, um das wesentliche Ziel der Vermeidung eines Rechtsstreits zu erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2019 - I-24 W 4/19 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2022 - I-11 W 17/22 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 2014 - I-17 W 38/13 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 5 W 29/22 - zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 16 W 9/16 - zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 W 15/13 - zitiert nach juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 5 E 81/12 - zitiert nach juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 B 1966/10 - zitiert nach juris). - OLG Koblenz, 02.09.2016 - 5 W 449/16
Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Ergänzende Fragen zur …
Daher sind Ergänzungsfragen nach Einholung eines schriftlichen Gutachtens in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs bei einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens grundsätzlich stattzugeben, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend hält (vgl. aktuell etwa OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 994 m.w.N.). - OLG Hamm, 25.06.2019 - 28 W 15/19
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung eines selbständigen …
Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, Beschl. v. 16.09.2004, III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; OLG Schleswig, Beschl. v. 25.02.2016, 16 W 9/16, NJW-RR 2016, 994). - OLG Köln, 26.11.2025 - 11 W 32/25
Schriftsatznachlass im sBV abgelehnt: Sofortige Beschwerde statthaft?
Rn. 10 Ob auch im Nachgang zu einer mündlichen Anhörung eines Sachverständigen innerhalb einer angemessenen Frist noch Ergänzungsfragen gestellt werden können und dann die Beendigung des Beweisverfahrens hindern (so OLG Hamm, BauR 2005, 752; OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 994; offen gelassen in BGH, NJW-RR 2009, 1243 f.), bedarf ebenfalls keiner Entscheidung.
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