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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2566
OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89 (https://dejure.org/1989,2566)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.08.1989 - 16 WF 144/89 (https://dejure.org/1989,2566)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. August 1989 - 16 WF 144/89 (https://dejure.org/1989,2566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheidung; Einstweilige Anordnung; Vorläufige Anordnung; Sorgerecht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 840
  • FamRZ 1990, 304
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 22.07.1988 - 2 WF 108/88

    Vorläufige Anordnung in einem isolierten Verfahren bezüglich des Umgangs mit …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89
    Gerichtsbarkeit wurde im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung (OLG Karlsruhe Ä 2. Zivilsenat Ä, FamRZ 1988, 1186, 1187) die Möglichkeit der vorläufigen Anordnung entwickelt.
  • OLG Karlsruhe, 18.05.1988 - 16 WF 69/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89
    Während im Scheidungsverfahren Ä wenn der Scheidungsantrag nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (Senatsbeschluß, FamRZ 1989, 79) Ä für den Erlaß einer einstw. Anordnung ein Regelungsbedürfnis ausreicht, das häufig, aber nicht immer (s. OLG Karlsruhe Ä 2. Zivilsenat Ä, FamRZ 1987, 78) vorliegen wird, ist ein Eingreifen des Gerichts durch vorläufige Anordnung Ä außerhalb eines Scheidungsverfahrens Ä nur zulässig, wenn ein wirklich dringendes Bedürfnis besteht.
  • OLG Zweibrücken, 21.06.1983 - 6 WF 92/83

    Vollstreckungsschuldner; Vollstreckungsorgan; Anordnung; Herausgabe des Kindes; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89
    Wie das OLG Zweibrücken in FamRZ 1983, 1162 ausgesprochen habe, sei eine vorläufige Anordnung in bezug auf die elter]iche Sorge nur dann zulässig, wenn für eine solche Regelung schon jetzt ein unabweisbares Bedürfnis bestehe, was es nicht erlaube, den Zeitpunkt abzuwarten, in welchem die endgültige Regelung nach Durchführung der dazu erforderlichen Ermittlungen voraussichtlich möglich sein werde.
  • OLG Karlsruhe, 03.11.1986 - 2 WF 86/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89
    Während im Scheidungsverfahren Ä wenn der Scheidungsantrag nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (Senatsbeschluß, FamRZ 1989, 79) Ä für den Erlaß einer einstw. Anordnung ein Regelungsbedürfnis ausreicht, das häufig, aber nicht immer (s. OLG Karlsruhe Ä 2. Zivilsenat Ä, FamRZ 1987, 78) vorliegen wird, ist ein Eingreifen des Gerichts durch vorläufige Anordnung Ä außerhalb eines Scheidungsverfahrens Ä nur zulässig, wenn ein wirklich dringendes Bedürfnis besteht.
  • OLG Brandenburg, 17.04.2003 - 10 WF 43/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Übertragung des …

    Eine solche einstweilige Anordnung, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist nur zulässig, wenn ein Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304;… Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 g, Rz. 2).

    Schließlich ist eine einstweilige Anordnung auch dann angebracht, wenn die getrennt lebenden Eltern sich immer wieder wechselseitig des Kindes bemächtigen, weil ein solches unkoordiniertes Hin und Her für das Kind eine schwere Belastung und starke Verunsicherung bedeutet (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304, 305;… OLG Brandenburg, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

    Rn. 40 Eine solche einstweilige Anordnung in Sorgerechtsfragen, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist zulässig, wenn eine Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.8.1989 - 16 WF 144/89 - FamRZ 1990, 304; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4.11.2008 - 10 WF 225/08 - OLGR 2009, 375).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

    Eine solche einstweilige Anordnung, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist nur zulässig, wenn eine Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend waren würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304 ;… Zöller/Philippi, ZPO , 26. Aufl., § 621 g , Rz. 2).

    Schließlich ist eine einstweilige Anordnung auch dann angebracht, wenn die getrennt lebenden Eltern sich immer wieder wechselseitig des Kindes bemächtigen, weil ein solches unkoordiniertes Hin und Her für das Kind eine schwere Belastung und starke Verunsicherung bedeutet (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304, 305;… Senat, a.a.O.;… OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege …

    Eine solche einstweilige Anordnung, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist nur zulässig, wenn ein Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304;… Zöller/Philippi, ZPO, 28. Aufl., § 621 g, Rz. 2).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2004 - 10 WF 1/04

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Sorgerechtsverfahren

    Eine solche einstweilige Anordnung, die auch Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist nur zulässig, wenn ein Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, dass ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304 [OLG Karlsruhe 15.08.1989 - 16 WF 144/89];… Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 621 g, Rz. 2).

    Schließlich ist eine einstweilige Anordnung dann angebracht, wenn die getrennt lebenden Eltern sich immer wieder wechselseitig des Kindes bemächtigen, weil ein solches unkoordiniertes Hin und Her für das Kind eine schwere Belastung und starke Verunsicherurig bedeutet (vgl. hierzu die Senatsentscheidung, FamRZ 2004, 210; OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304 [OLG Karlsruhe 15.08.1989 - 16 WF 144/89]/305).

  • OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 WF 67/09

    Zulässigkeit der Änderung des Aufenthalts des Kindes während eines …

    Eine solche einstweilige Anordnung, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist nur zulässig, wenn eine Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304;… Zöller/Philippi, ZPO, 28. Aufl., § 621 g, Rz. 2).
  • OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97

    Erlass einer vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Regelung der elterlichen …

    Erforderlich ist vielmehr, daß ohne eine Eilentscheidung des Gerichts eine nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohles ernsthaft zu befürchten ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304, 305) [OLG Karlsruhe 15.08.1989 - 16 WF 144/89].
  • OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 10 WF 70/08

    Einstweilige Anordnung im Hinblick auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht: …

    Schließlich ist eine einstweilige Anordnung auch dann angebracht, wenn sich die getrennt lebenden Eltern wechselseitig des Kindes bemächtigen, weil ein solches unkoordiniertes Hin und Her für das Kind eine schwere Belastung und starke Verunsicherung bedeutet (…vgl. Senat, a.a.O.;… OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304, 305).
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