Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.03.2003 - 16 WF 191/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 115 Abs. 1; ; BSHG § 76 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 1; BSHG § 76 Abs. 1
Erzielbares statt tatsächlich vorhandenes Einkommen als Maßstab für Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe nur als Ausnahme bei arbeitsunwilligen Personen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsatz des Abstellens auf das tatsächlich vorhandene Einkommen der Partei; Ansetzen des Erzielbaren statt des tatsächlichen Einkommens; Missbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durch arbeitsunwillige Personen
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 02.12.2002 - 5E F 324/01
- OLG Karlsruhe, 28.03.2003 - 16 WF 191/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 644
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2003 - 16 WF 191/02
Er kann z.B. die Hilfe bis auf das Unerlässliche kürzen, um so zu versuchen, den Hilfesuchenden zur Arbeit anzuhalten und ihn so letzten Endes auf den Weg zur Selbsthilfe zu führen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, FamRZ 1996, 106, 107 m.w.N.;… BGH a.a.O.). - BGH, 11.03.1998 - XII ZR 190/96
Übergang eines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2003 - 16 WF 191/02
Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG sind nur die Einkünfte, die tatsächlich zur Verfügung stehen; fiktive Einkünfte sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 1998, 818). - OLG Karlsruhe, 21.10.1998 - 16 WF 103/98
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2003 - 16 WF 191/02
Das erzielbare statt des tatsächlichen Einkommens kann allenfalls dann angesetzt werden, wenn es sonst zu einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durch arbeitsunlustige Personen käme (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 21. Oktober 1998 - 16 WF 103/98 - FamRZ 1999, 599).
- OLG Karlsruhe, 24.10.2003 - 16 WF 182/03
Prozesskostenhilfe: Ansatz des erzielbaren Einkommens nur bei Rechtsmissbrauch …
Das erzielbare statt des tatsächlichen Einkommens kann allenfalls dann angesetzt werden, wenn es sonst zu einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durch arbeitsunwillige Personen käme (Senatsbeschluss vom 28. März 2003 - 16 WF 191/02 - zur Veröffentlichung bestimmt; Vorinstanz: AG Mannheim 5E F 324/01; Senatsbeschluss vom 21. Oktober 1998 - 16 WF 103/98 - FamRZ 1999, 599).
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