Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.09.2006 - 16 WF 226/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe für im Ausland lebenden Antragsteller
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung einer Ratenzahlung bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufgrund des Lebens in einem Staat mit besonders hohen Lebenskosten; Schaffung besonderer Tabellenwerte innerhalb eines PKH-Verfahrens aufgrund des Lebens eines Ausländers in einem Staat mit besonders ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Saulgau, 29.08.2006 - 2 F 1/06
- OLG Stuttgart, 19.09.2006 - 16 WF 226/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 494
- FamRZ 2007, 486
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 06.10.2026 - 10 CE 26.1953
Prozesskostenhilfe, Partei mit Wohnsitz im Ausland (hier: Griechenland), (keine) …
Rn. 4 Insbesondere rechtfertigen es die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehenden Unterschiede hinsichtlich der Lebenshaltungskosten nicht, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO maßgebenden Abzugsbeträge herabzusetzen, wenn eine in Deutschland Rechtsschutz suchende Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Mitgliedstaat mit niedrigeren Lebenshaltungskosten hat (OLG Stuttgart, B.v. 19.9.2006 - 16 WF 226/06 - juris Rn. 3;… Happ/Käß in Eyermann, VwGO, 17. Aufl. 2026, § 166 Rn. 15;… Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand April 2026, § 166 Rn. 97;… vgl. auch BGH, B.v. 10.6.2008 - VI ZB 56/07 - juris Rn. 11 für das Schonvermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 ZPO).Es besteht kein Grund zur Annahme, dass er darüber hinaus eine allgemeine Differenzierung nach Lebenshaltungskosten erforderlich machen wollte, zumal jede weitere Differenzierung dem Gedanken der schematischen Vereinfachung, der dem Bewilligungsverfahren zugrunde liegt, widerspräche (OLG Stuttgart, B.v. 19.9.2006 - 16 WF 226/06 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- LAG Hamm, 18.12.2023 - 5 Ta 159/23
Prozesskostenhilfe; Auslandsbezug; Unterlagen in polnischer Sprache; Übersetzung; …
Rn. 47 Zum Teil wird aber auch in der Rechtsprechung vertreten, dass aufgrund der konkreten Vorgaben der ZPO und des vereinfachenden Pauschalisierungsprinzips ein aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse bestehender Minderbedarf im Ausland zu vernachlässigen sei (BFH, Beschluss vom 12. März 2020, X S 1/20 (PKH), juris; verneint für die Freigrenzen für anrechenbares Vermögens, offen gelassen bezüglich der Freibeträge für den Lebensunterhalt BGH…, Beschluss vom 10. Juni 2008, VI ZB 56/07, Rn. 9 - 10, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2006, 16 WF 226/06, juris). - LAG Sachsen, 07.07.2008 - 4 Ta 131/08 Die Mindermeinung vertritt dazu die Auffassung, dass aufgrund der konkreten Vorgaben der ZPO und des vereinfachenden Pauschalisierungsprinzips ein aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse bestehender Minderbedarf im Ausland zu vernachlässigen sei, so (einzig) Oberlandesgericht Dresden Stuttgart, Beschluss vom 19.09.1006 - 16 WF 226/06 -.
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