Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 06.02.1996 - 16 WF 33/95, 16 WF 52/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 21.08.1998 - 2 WF 154/97
Stufenklage; Unterbleiben der Bezifferung; Kostentragung
Eine Auffassung stellt für die Kostenentscheidung im wesentlichen auf den Erfolg bzw. die Erfolgsaussicht der in der Stufenklage enthaltenen Unterhaltsklage und weniger auf den Erfolg des mit der Klage auch geltend gemachten Auskunftsanspruch ab, da der Kläger dieses Risiko mit der Klageerhebung eingegangen sei (vgl. OLG Karlsruhe, 16. ZS-FamS, FamRZ 1990, 74 und die dort zitierten weiteren Nachweise sowie Beschluß v. 6.2.1996 - 16 WF 52/95).Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (vgl. z.B. Beschluß v. 29.10.1990 - 2 WF 67/90) allein auf die Bewertung des Auskunftsanspruchs bei Nichtbezifferung der Leistungsstufe abgestellt hat, hält er hieran nicht mehr fest und schließt sich der Auffassung des 16. Zivilsenats (FamS) des Oberlandesgerichts Karlsruhe an (FamRZ 1990, 74 und Beschluß v. 6.2.1996 - 16 WF 52/95- ebenso OLG Bamberg, FamRZ 1994, 640 - nur LS- Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Stichwort Stufenklage Rn. 4233, 4253, 4256, 4259 f.; a.A. OLG Schleswig, MDR 1995, 642 ,643).
- OLG Karlsruhe, 05.05.1998 - 2 WF 134/97
Stufenklage; Unterhalt; Auskunft
Dabei ist der Streitwert danach zu bemessen, welche Leistungen der Kläger aufgrund der Sach- und Rechtslage, die er zur Klagbegründung vorgetragen hat, objektiv zu erwarten hatte (vgl. Senat, Beschluß v. 12.11.1996 - 2 WF 124/96 - dort hat der Senat seine frühere Auffassung, vgl. z.B. Beschlüsse v. 29.10.1990 - 2 WF 67/90 - u. v. 11.5.1994 - 2 WF 42/94 - die auf den Wert des Auskunftsanspruchs abstellte, aufgegeben; 16. Zivils. (Familiensenat), Beschluß v. 6.2.1996 - 16 WF 52/95, OLG Bamberg, FamRZ 1994, 640 - nur LS).
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