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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.04.1990 - 16 WF 76/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7983
OLG Karlsruhe, 30.04.1990 - 16 WF 76/90 (https://dejure.org/1990,7983)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.04.1990 - 16 WF 76/90 (https://dejure.org/1990,7983)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. April 1990 - 16 WF 76/90 (https://dejure.org/1990,7983)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 462
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 2 WF 119/10

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Beiordnung eines Anwalts

    Da der Anwalt selbst gegen die unterbliebene Beiordnung in Verfahrenskostenhilfebeschlüssen nicht beschwerdeberechtigt ist (…Geimer, in: Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 28. Aufl. 2010, Rn. 12 zu § 127 ZPO; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 462, zitiert nach Juris, Rn. 3), liegt eine sofortige Beschwerde der Antragstellerin vor.
  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 4 Ta 567/02

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei rückwirkender Aufhebung der …

    Der Anwalt wird durch die Ablehnung seiner Beiordnung in der Regel nicht in seinen Rechten betroffen, weil ihm sein Gebührenanspruch gegen die Partei erhalten bleibt; ein subjektives Recht auf Beiordnung mit der Folge eines Gebührenanspruchs gegen die Staatskasse hat der Anwalt nicht (OLG Braunschweig v. 10.10.1995 - 2 WF 104/95, OLGR Braunschweig 1995, 286), so daß er grundsätzlich auch nicht beschwerdebefugt ist (OLG Karlsruhe v. 30.04.1990 - 16 WF 76/90, FamRZ 1991, 462; OLG Köln v. 08.11.1999 - 14 WF 157/99, NJW-RR 2000, 288 = OLGR Köln 2000, 100).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - 2 WF 31/96

    Beschwerdebefugnis - Rechtsanwalt - Beiordnung

    Allerdings hat der Anwalt gegen die Ablehnung der Beiordnung kein eigenes Beschwerderecht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5.8. 1994 - 2 W 6/94 - und vom 30.5.1995 - 2 WF 65/95-; ebenso der 16. ZS (FamS) des OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 462;… Zöller/Philippi, ZPO , 19.A., § 127 Rn. 37 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.12.2010 - 10 WF 181/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des Rechtsanwalts gegen die Ablehnung der Beiordnung …

    Sein Gebührenanspruch gegen die Partei bleibt ihm erhalten; das Risiko, für anwaltliche Tätigkeit, die er vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine prozesskostenhilfebedürftige Partei leistet, keine Vergütung zu erhalten, liegt bei ihm (vgl. auch BGH NJW 1990, 836; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 462).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2009 - L 6 U 5277/09 PKH-B
    Da er selbst keinen Anspruch auf seine Beiordnung hat, steht ihm gegen deren Ablehnung grundsätzlich auch kein Beschwerderecht zu (BGH, Urteil vom 26.10.1989 - III ZR 147/88 - BGHZ 109, 166; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2006 - II-7 WF 92/06, 7 WF 92/06 - FamRZ 2006, 1613; OLG Köln, Beschluss vom 24.04.1997 - 14 WF 36/97 - FamRZ 1997, 1283; KG Berlin, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 VA 1/92 - FamRZ 1992, 1318; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.04.1990 - 16 WF 76/90 - FamRZ 1991, 462).
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