Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.03.2004 - 16 Wx 65/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 57
Keine Parallelhaft von Straf- bzw. Untersuchungshaft einerseits und Abschiebehaft andererseits - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Anordnung einer Abschiebungshaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kerpen - 68 XIV 5/04
- LG Köln, 01.03.2004 - 6 T 72/04
- OLG Köln, 26.03.2004 - 16 Wx 65/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 28.05.2003 - 16 Wx 115/03
Sicherungshaft als Überhaft zu einer Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Köln, 26.03.2004 - 16 Wx 65/04
Überhaft wiederum kann nach der Rechtsprechung des Senats nicht quasi auf Vorrat für die Dauer von 3 Monaten angeordnet werden, sondern im Normalfall nur für die Dauer eines Monats (vgl. näher Senatsbeschlüsse vom 28.05.2003 - 16 Wx 115/03 - = OLGReport Köln 2003, 276 = JMBl.NRW 2003, 236 22.05.2002 - 16 Wx 77/02 -) Vorliegend war indes die Überhaft auf 10 Tage zu begrenzen, weil es ansonsten zu einer unzulässigen Verschlechterung der Betroffenen auf ein von ihr eingelegtes Rechtsmittel kommen kann. - OLG Köln, 07.10.1996 - 16 Wx 222/96
Keine Abschiebehaft n e b e n vollzogener Untersuchungshaft.
Auszug aus OLG Köln, 26.03.2004 - 16 Wx 65/04
Auch ist während einer laufenden Untersuchungs- oder Strafhaft eine Abschiebungshaft nur in dieser Form möglich, während eine gleichzeitig laufende Abschiebungshaft gegenstandslos ist und für deren Anordnung das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (Senatsbeschluss vom 07.10.1996 - 16 Wx 222/96 -).
- OLG Naumburg, 17.12.2008 - 6 Wx 10/08 Selbst in einem solchen Fall ist dann in der Regel eine Überhaft von einem Monat ausreichend, um nach Beendigung der U-Haft, während deren Dauer die Behörde nicht untätig bleiben darf, sondern bereits alles ihr zur Vorbereitung der Abschiebung Mögliche einleiten muss, die während der U-Haft nicht möglichen abschließenden Schritte zur Durchführung der Abschiebung durchzuführen (vgl. Senat , Beschl.v. 22.12.2006, 6 Wx 19/06 , S. 5f; OLG Köln, Beschl.v. 28.05.2003, 16 Wx 115/03 ; Beschl.v. 26.03.2004, 16 Wx 65/04 , Rn. 5).
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