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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65965
VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565 (https://dejure.org/2011,65965)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.07.2011 - 16a D 10.565 (https://dejure.org/2011,65965)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 16a D 10.565 (https://dejure.org/2011,65965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Finanzbeamter (A 12); sexuelle Belästigungen von Kolleginnen; Zurückstufung um zwei Stufen; Überwindung negativer Lebensphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565
    Unter Berücksichtigung der Persönlichkeits- und Leistungseinschätzung seiner Vorgesetzen vom 29. Dezember 2009 und der Tatsache, dass der Beklagte nicht disziplinarisch vorbelastet ist, sieht der Senat ausreichend Anhaltspunkte für eine Milderung aufgrund einer überwundenen Lebensphase, die eine günstige Zukunftsprognose erlauben (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.8.2010, Az. 2 C 13/10 ; BVerwG, Urteil vom 3.5.2007, Az. 2 C 9/06 ).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vm 29.05.2008 Az. 2 C 59/07 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565
    Demgegenüber sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 27.01.2011, Az. 2 A 5/09 ).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565
    Unter Berücksichtigung der Persönlichkeits- und Leistungseinschätzung seiner Vorgesetzen vom 29. Dezember 2009 und der Tatsache, dass der Beklagte nicht disziplinarisch vorbelastet ist, sieht der Senat ausreichend Anhaltspunkte für eine Milderung aufgrund einer überwundenen Lebensphase, die eine günstige Zukunftsprognose erlauben (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.8.2010, Az. 2 C 13/10 ; BVerwG, Urteil vom 3.5.2007, Az. 2 C 9/06 ).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09

    Disziplinarrechtliche Zurückstufung in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsstufe …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565
    In schweren Fällen innerdienstlicher sexueller Belästigung weiblicher oder männlicher Mitarbeiter, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend eingebüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert ist, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen, während in minderschweren Fällen eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann (BVerwG, Urteil vom 29.07.2010, Az. 2 A 4/09 ).
  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 AV 4.09

    Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 S. 1 BDG; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565
    Vor allem weibliche Bedienstete müssen im Dienst vor sexuellen Belästigungen seitens ihrer Vorgesetzten und Kollegen sicher sein (BVerwG, Beschluss vom 16.07.2009, Az. 2 AV 4/09 ).
  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 43.07

    Disziplinarklage; Berufungsverfahren; Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565
    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zur Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 25.10.2007, Az 2 C 43/07 ).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 1 DB 20.99

    Formelles Beamtendisziplinarrecht - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens und …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565
    Rn. 56 Die vielfachen Dienstpflichtverletzungen des Beklagten im Zeitraum von 2006 bis 2008 stellen ein einheitliches Dienstvergehen dar (BVerwG, Beschluss vom 11.02.2000, Az. 1 DB 20/99 ).
  • BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d. …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565
    Wiegt das Dienstvergehen schwer, kann das Persönlichkeitsbild des Beamten ausnahmsweise die Disziplinarmaßnahme noch im Sinne einer Milderung beeinflussen (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2009, 2 B 1/09 ).
  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355

    22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vm 29.05.2008 Az. 2 C 59/07 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).
  • VG München, 11.07.2022 - M 13L DK 20.1800

    Zurückstufung wegen sexuell anzüglicher Bemerkungen und Belästigung gegenüber …

    Rn. 25 a) Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Regeleinstufung nicht angezeigt (BayVGH, U.v. 16.2.2022 - 16b D 19.316 - beck-online Rn. 51 sowie U.v. 13.7.2011 - 16a D 10.565 - beck-online Rn. 64; s.a. OVG Lüneburg, U.v. 12.1.2010 - 20 LD 17/08).

    Auch nach der Rechtsprechung des ... Verwaltungsgerichtshofs ist das Ausmaß der Missachtung der körperlichen Integrität zu beachten (vgl. BayVGH, U.v. 13.7.2011 - 16a D 10.565 - beck-online Rn. 66).

  • VGH Bayern, 16.02.2022 - 16b D 19.316

    Keine Entfernung aus dem Dienst, sondern Zurückstufung eines A-16-Beamten als …

    In schweren Fällen innerdienstlicher sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend einbüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert ist, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen, während in minderschweren Fällen eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann (…BVerwG, B.v. 16.7.2009 - 2 AV 4.09 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 13.7.2011 -16a D 10.565 - juris Rn. 64;… vgl. BVerwG, U.v. 22.4.2021 - 2 WD 15.20 - juris Rn. 35 m.w.N.: Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet im Soldatenrecht eine Herabsetzung im Dienstgrad).
  • VG München, 19.04.2021 - M 19L DK 20.6656

    Kürzung der Dienstbezüge wegen mehrfacher sexueller Belästigung untergebener …

    In schweren Fällen innerdienstlicher sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend eingebüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert ist, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen, während in minderschweren Fällen eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann (…BVerwG, B.v. 16.7.2009 - 2 AV 4.09 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 13.7.2011, 16a D 10.565 - juris Rn. 64).

    Rn. 38 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stufte einen Beamten, der fünf Kolleginnen über einen Zeitraum von knapp drei Jahren durch anzügliche Bemerkungen und Berührungen massiv sexuell belästigt hatte, um zwei Stufen zurück (BayVGH, U.v. 13.7.2011 - 16a D 10.565 - juris).

  • VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217

    Beleidigung (als Auffangtatbestand einer Straftat gegen die sexuelle …

    In schweren Fällen innerdienstlicher (sexueller) Belästigung weiblicher oder männlicher Mitarbeiter, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend eingebüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert ist, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen, während in minderschweren Fällen eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann (…BVerwG, U.v. 29.7.2010, 2 A 4.09 - juris Rn. 199; BayVGH, U.v. 13.7.2011, 16a D 10.565 - juris Rn. 64).
  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 8 A 7/11

    Disziplinarrecht (Gehaltskürzung) - hier: körperliche Belästigung eines …

    In schweren Fällen innerdienstlicher (sexueller) Belästigung weiblicher oder männlicher Mitarbeiter, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend eingebüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert ist, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen, während in minderschweren Fällen eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann (BVerwG, U. v. 29.07.2010, 2 A 4.09; Bayr. VGH, U. v. 13.07.2011, 16 a D 10.565; beide juris).
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