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| VGH Bayern, 22.02.2005 - 16a DS 04.2628 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 17.03.2008 - AN 13b DS 07.03166
Aussetzung von vorläufiger Dienstenthebung; Aussetzung der Einbehaltung von …
Es werde auf zwei Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 22. Mai 2005 - 16 a DS 04.2628 bzw. vom 14. Juli 1999 - 16 D 98.1179) Bezug genommen, in welchen die jeweilige disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme nicht verhängt worden sei; diese Entscheidungen, denen Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und von Schutzbefohlenen zugrunde gelegen hätten, sprächen dafür, dass auch im Fall des Antragstellers voraussichtlich auf Zurückstufung, also eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende, mithin erzieherische Disziplinarmaßnahme erkannt werden würde.Aus der Tatsache, dass der Verwaltungsgerichtshof im Fall 16 a DS 04.2628 den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung eines Kindes über mehr als zehn Jahre hinweg als hinreichende Prognose für die Höchstmaßnahme ansah, könne nicht geschlossen werden, dass der vorliegende Fall anders zu behandeln sei.
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