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   VerfGH Bayern, 31.07.2007 - 16-VI-07   

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https://dejure.org/2007,41182
VerfGH Bayern, 31.07.2007 - 16-VI-07 (https://dejure.org/2007,41182)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2007 - 16-VI-07 (https://dejure.org/2007,41182)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 16-VI-07 (https://dejure.org/2007,41182)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 09.01.2023 - 2 BvR 2697/18

    Entkräftung einer Postzustellungsurkunde über die Zustellung eines Strafbefehls

    Dies gilt insbesondere, wenn - wie hier - der erste Zugang zu Gericht infrage steht (vgl. BVerfGE 37, 100 ; vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - Vf. 16-VI-07 -, juris, Rn. 19).

    Hierfür bedarf es einer substantiierten Darlegung der Umstände, die gegen die Richtigkeit des Inhalts der öffentlichen Urkunde sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2002 - 2 BvR 2017/01 -, Rn. 4; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - Vf. 16-VI-07 -, juris, Rn. 23 m.w.N.).

    Hinreichend substantiierte Darlegungen können - selbst wenn sie die Beweiskraft der Zustellungsurkunde nicht beseitigen - den Gerichten Anlass bieten, weitere Nachforschungen anzustellen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - Vf. 16-VI-07 -, juris, Rn. 25; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2002 - 2 BvR 2017/01 -, Rn. 7).

  • VerfGH Berlin, 21.10.2020 - VerfGH 123/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf

    Erforderlich ist deshalb eine substanziierte Darlegung der Umstände, die gegen die Richtigkeit des Inhalts der Zustellungsurkunde sprechen (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - Vf. 16-VI-07 -, juris Rn. 23).
  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 29/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Auslegung und Anwendung

    b) Das rechtliche Gehör kann ferner dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Gericht bei der Auslegung und Anwendung prozessualer Vorschriften die Bedeutung und Tragweite des Art. 19 Abs. 4 GG zum Nachteil des Beschwerdeführers nicht hinreichend beachtet (vgl. [zu Art. 91 Abs. 1 BV] BayVerfGH, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - Vf. 16-VI-07 - juris Rdn. 19).
  • AG Dortmund, 09.12.2015 - 732 OWi 441/15

    Wiedereinsetzung, Sammelbriefkasten, Mehrfamilenhaus, Papierkorb

    So dürfen bei der Anwendung und Auslegung der prozessrechtlichen Vorschriften, die die Gewährung rechtlichen Gehörs sichern sollen, keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BayVerfGH 31.07.2007 - Vf. 16-VI-07, zitiert nach Juris).
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