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   EuGH, 05.12.1963 - 16/63   

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https://dejure.org/1963,3724
EuGH, 05.12.1963 - 16/63 (https://dejure.org/1963,3724)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.1963 - 16/63 (https://dejure.org/1963,3724)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1963 - 16/63 (https://dejure.org/1963,3724)
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  • EuGH, 05.12.1963 - 35/62

    Herr André Leroy gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 35/62 und 16/63 - URTEIL 429 In den verbundenen Rechtssachen 35/62 und 16/63 Herr Andre Leroy,.

    Gegen diese Verfügung hat Herr Leroy am 5. März 1963 die Klage 16/63 erhoben.

    In der Rechtssache 16/63 beantragt der Kläger in seiner Klageschrift: ­.

    Rechtssache 16/63.

    In der Rechtssache 16/63 erklärt der Kläger, da die Entscheidungsbefugnis der Hohen Behörde bei der Überleitung von Beamten insofern gebunden sei, als die Hohe Behörde einen Beamten bei Vorliegen einer ablehnenden Stellungnahme des Überleitungsausschusses gemäß Anhang X des Statuts nicht überleiten dürfe, müßten die Gründe dieser Stellungnahme vom Gerichtshof nachgeprüft werden.

    Durch Beschluß vom 20. März 1963 hat die Erste Kammer des Gerichtshofes auf Antrag des Klägers die beiden Rechtssachen 35/62 und 16/63 wegen ihres Sachzusammenhangs zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden.

    Gegen die Zulässigkeit der Klage 16/63 wird von der Beklagten kein Einwand erhoben; sie ist auch von Amts wegen nicht zu beanstanden.

    Nach Erlaß der ausdrücklichen durch die Klage 16/63 angefochtenen Verfügung hätte der Kläger jedoch einsehen müssen, daß für ihn kein Grund mehr bestand, die Klage 35/62 weiterzuverfolgen.

    hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) unter Abweisung aller weitergehenden oder gegenteiligen Anträge für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klagen 35/62 und 16/63 werden abgewiesen, die erstere als unzulässig, die letztere als unbegründet.

    3. Der Kläger trägt die Kosten der Klage 16/63, die Beklagte trägt jedoch ihre Auslagen selbst.

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