Rechtsprechung
| AG München, 13.07.1993 - 161 C 4781/93 |
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- BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82
Anwaltsabmahnung
Auszug aus AG München, 13.07.1993 - 161 C 4781/93
Nach einer grundlegenden Entscheidung des BGH vom 12.04.1984 (vgl. NJW 1984, S. 2525) soll eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gerade der Vermeidung hoher Rechtsverfolgungskosten dienen; es sei daher geboten, die Aufwendungen möglichst niedrig zu halten, so daß auch die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nur dann erstattungsfähig sind, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. - BGH, 13.12.1990 - I ZR 21/89
"Einzelangebot"; Begriff des "der Öffentlichkeit anbieten"
Auszug aus AG München, 13.07.1993 - 161 C 4781/93
Nach Auffassung des Gerichtes kann durchaus die Rechtsprechung zu den sogenannten "Raubkopien" (vgl. LG München, GRUR 90, 311; BGH NJW 91, 1234) für die Beurteilung herangezogen werden, ob der Beklagte geschäftlich tätig geworden war. - OLG Frankfurt, 20.08.1992 - 6 W 74/92
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in Warenzeichensachen
Auszug aus AG München, 13.07.1993 - 161 C 4781/93
München I, 21 0 1631/83, OLG München, Anwaltsblatt 1972, S. 363 und OLG Frankfurt, Az: 6 W 74/92, erkennen.
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