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| OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - A 1610/12 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - A 1610/12 (https://dejure.org/2016,70295)
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Verfahrensgang
- VG Münster, 22.05.2012 - 20 K 1166/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - A 1610/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 3d A 1610/12
- BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 24.17
Wird zitiert von ...
- VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18
Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige …
Dabei erweist sich der Gesichtspunkt der Priorität konkurrierender Anträge grundsätzlich als sachgerechtes Kriterium, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine Abweichung hiervon rechtfertigen.(…Vgl. OVG Nds., a.a.O., juris; OVG MV…, Beschluss vom 28. März 2008 - 3 M 188/07 -, BauR 2008, 1562 und juris, Rn. 31 f.; ThürOVG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 EO 35/12 -, ZNER 2012, 443 und juris; vgl. auch: VG Mainz, Beschluss vom 23. November 2012 - 3 L 1610/12.MZ - ferner: Rolshoven, NVwZ 2006, 516, 520 f..) Diese Grundsätze gelten dabei auch für die Frage, wem die Lasten der Konfliktbewältigung (durch Verzicht auf einen Standort oder durch Abschaltverpflichtungen) und damit einhergehenden geringeren Energieausbeute aufzuerlegen sind.(Vgl. OVG RP, Urteil vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, juris.).
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