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   KG, 11.04.2016 - 3 Ws (B) 130/16 - 162 Ss 16/16   

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https://dejure.org/2016,26682
KG, 11.04.2016 - 3 Ws (B) 130/16 - 162 Ss 16/16 (https://dejure.org/2016,26682)
KG, Entscheidung vom 11.04.2016 - 3 Ws (B) 130/16 - 162 Ss 16/16 (https://dejure.org/2016,26682)
KG, Entscheidung vom 11. April 2016 - 3 Ws (B) 130/16 - 162 Ss 16/16 (https://dejure.org/2016,26682)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Rotlichtverstoß: Überzeugungsbildung des Gerichts, Verurteilung aufgrund lückenhafter Zeugenbekundung

  • verkehrslexikon.de

    Rotlichtverstoß: Ein Betroffener kann auch dann aufgrund einer Zeugenbekundung verurteilt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • bussgeldsiegen.de

    Rotlichtverstoß - Verurteilung aufgrund lückenhafter Zeugenaussagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verurteilung wegen Zeugenangaben auch, wenn der Zeuge sich nicht mehr konkret erinnert

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69

    Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den

    Auszug aus KG, 11.04.2016 - 3 Ws (B) 130/16
    Die Erklärung des Zeugen ist dann im Rahmen der freien Beweiswürdigung verwertbar (vgl. BGHSt 23, 213).
  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 649/15

    Urteilsfeststellungen bei innerörtlichem Rotlichtverstoß

    Auszug aus KG, 11.04.2016 - 3 Ws (B) 130/16
    Die von der Rechtsbeschwerde vermissten Feststellungen "zum Zeitablauf und insbesondere auch zum Abstand des Fahrzeugs zur Haltelinie bei Umspringen auf Rot" waren, zumal bei der hier festgestellten Rotlichtdauer von zumindest 2, 5 Sekunden, unter den Bedingungen des innerstädtischen Verkehrs erlässlich, denn hier ist von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und einer dreisekündigen Gelbphase (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, StVO 43. Aufl., § 37 Rn. 44 mwN) und mithin von der Möglichkeit, gefahrlos anzuhalten, auszugehen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 3 Ws (B) 649/15 - [juris]).
  • KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 7/18

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Feststellungen zur Gelbphase einer Ampel

    Die vom Rechtsmittelführer vermissten Feststellungen des Amtsgerichts zur Dauer der Gelbphase waren unter den Bedingungen des innerstädtischen Verkehrs erlässlich, denn hier ist von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und einer dreisekündigen Gelbphase (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, StVO 44. Aufl. 2017, § 37 Rn. 44 m.w.N.) und mithin von der Möglichkeit, gefahrlos anzuhalten, auszugehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. April 2016 - 3 Ws (B) 130/16 - 24. Februar 2016 - 3 Ws (B) 649/15 - = DAR 2016, 214, juris Rn. 2 sowie 27. Juli 2015 - 3 Ws (B) 312/15 -).
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