Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 21.07.2009 - O 162/07 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.07.2009 - O 162/07
- LG Düsseldorf, 21.07.2009 - 2b O 162/07
- OLG Düsseldorf, 31.03.2010 - 18 U 179/09
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Denn diese Produktion habe einen jährlichen Warenwert von 20 bis 30 Mio Mark umfasst, also in jedem Fall weniger als 20 % des Gesamtwertes der Warenproduktion, die nach der Aussage des im Verfahren L 1 R 162/07 als Zeugen vernommenen Dr. K. Ende der 80er Jahre 160 Mio Mark betragen habe.Die vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Verfahren L 1 R 400/06 und L 1 R 162/07 enthielten widersprüchliche Sachverhalte.
Im Verfahren L 1 R 162/07 sei festgestellt worden, dass im Betrieb Schienensysteme eingebaut gewesen seien, um die Produktion von Schaltschränken durchführen zu können.
- OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB …
Nachdem der Senat zwei Anträge des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt hatte (11 MC 201/06 und 11 MC 233/06), hat er mit Beschluss vom 8. Juni 2007 (11 MC 162/07) unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. März 2007 (2 BvR 1977/06) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 29. März 2005 angeordnet.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird im Übrigen auf die Gerichtsakten zu diesem Verfahren und den Verfahren 11 MC 201/06, 11 MC 233/06 und 11 MC 162/07 sowie auf die Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
In der mündlichen Verhandlung des Senats ist beiden Beteiligten das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung vom 13. Januar 2010 in der Sache L 1 R 162/07 übergeben worden.Denn dies umfasste einen jährlichen Warenwert von 20 bis 30 Millionen Mark, also in jedem Fall weniger als 20 % des Gesamtwertes der Warenproduktion, die nach der Aussage des in dem Verfahren L 1 R 162/07 als Zeugen vernommenen Dr. K Ende der achtziger Jahre 160 Millionen Mark betrug.
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 341/09
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Denn dies umfasste einen jährlichen Warenwert von 20 bis 30 Millionen Mark, also in jedem Fall weniger als 20 % des Gesamtwertes der Warenproduktion, die nach der Aussage des in dem Verfahren L 1 R 162/07 als Zeugen vernommenen Dr. K Ende der 1980er-Jahre 160 Millionen Mark betrug.
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