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| AG Köln, 22.07.2021 - 162 C 253/20 |
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- AG Köln, 23.11.2020 - 130 C 346/20
Kindertageseinrichtungen dürfen keine privaten Elternbeiträge erheben
Auszug aus AG Köln, 22.07.2021 - 162 C 253/20
Der Wortlaut des § 23 Abs. 1 KiBiz NRW a.F. enthält kein ausdrückliches Verbot der Vereinbarung privater Zuzahlungen von Trägern der freien Jugendhilfe und Eltern (so auch LG Köln…, Urteil vom 09. Juni 2021 - 26 O 81/21, Rn. 14; AG Köln, Urteil vom 23. November 2020 - 130 C 346/20, Rn. 19; AG Köln…, Urteil vom 08. Juni 2021 - 116 C 379/20, Rn. 26 - jeweils zitiert nach juris).Soweit teilweise argumentiert wird, dass durch die Norm keine "Offenheit gegenüber der Festsetzung privater Zusatzbeiträge durch die Kindertageseinrichtungen" ausgedrückt werden sollte (so AG Köln, Urteil vom 23. November 2020 - 130 C 346/20), spricht dies nicht für ein Zuzahlungsverbot.
- VGH Bayern, 13.01.2021 - 12 BV 16.1676
Zur Bestimmung der Höhe der laufenden Geldleistung einer Tagespflegeperson sowie …
Auszug aus AG Köln, 22.07.2021 - 162 C 253/20
Rn. 41 Das Bundesrecht enthält keine Ermächtigungsgrundlage für ein Verbot der Vereinbarung privater Zuzahlungen durch Tagespflegepersonen (…vgl. Krome in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 90 SGB VIII, Rn. 29.1; BayVGH v. 13.01.2021 - 12 BV 16.1676, Rn. 138 ff. - zitiert nach juris), was gleichermaßen für Tagespflegeeinrichtungen gelten muss.Rn. 46 Es stünde nach hiesiger Auffassung zu erwarten, dass das Verbot der Vereinbarung von privaten Zuzahlungen, immerhin ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG (vgl. BayVGH v. 13.01.2021 - 12 BV 16.1676, Rn. 138 ff. - zitiert nach juris), zumindest Erwähnung fände.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1997 - 16 A 308/96
Gleichheitssatz; Alimentationsprinzip; Ermittlung des Einkommens; Elternbeiträge; …
Auszug aus AG Köln, 22.07.2021 - 162 C 253/20
Rn. 47 Darüber hinaus zeigt die Gegenüberstellung des § 23 Abs. 1 KiBiz in der Fassung vom 30.10.2007 mit § 17 GTK NRW, der unmittelbaren Vorgängernorm, dass bereits zuvor der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Elternbeiträge pro Kind erheben konnte (vgl. bereits OVG NRW, Urteil vom 25. September 1997 - 16 A 308/96 - Rn. 47 - zitiert nach juris zum damaligen § 17 Abs. 6 S. 1 GTK NRW).Dabei bleibt noch unberücksichtigt, dass bereits § 17 Abs. 6 S. 1 GTK NRW a.F., wie oben dargestellt, Ermächtigungsgrund für die Festsetzung von Elternbeiträgen durch den örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe war (OVG NRW, Urteil vom 25. September 1997 - 16 A 308/96 - Rn. 47) und damit gleichermaßen argumentiert werden könnte, bereits diese Regelung sei abschließend gewesen, was soweit ersichtlich nicht der Fall ist.
- BGH, 19.12.1968 - VII ZR 83/66
Vereinsschiedsgericht
Auszug aus AG Köln, 22.07.2021 - 162 C 253/20
Es kann sich auch aus dem Zusammenhang des Gesetzes ergeben (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1968 - VII ZR 83/66, Rn. 50 zit. nach juris;… Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., 2018, § 134, Rn. 2 unter Verweis auf das vorbenannte Urteil). - VG Aachen, 14.06.2017 - 8 K 1427/14
Elternbeitrag ; Kindertagespflege; Vorschulkinder; beitragsfrei; …
Auszug aus AG Köln, 22.07.2021 - 162 C 253/20
Rn. 60 Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 14.06.2017 - 8 K 1427/14 verweisen und meinen, mit dem "Zuzahlungsverbot" solle sicher eine gleichmäßige Belastung der Eltern im jeweilige Jugendamtsbezirk erreicht werden, ergibt sich eine solche Aussage nach hiesiger Auffassung aus der Entscheidung nicht. - LG Köln, 09.06.2021 - 26 O 81/21
Auszug aus AG Köln, 22.07.2021 - 162 C 253/20
Der Wortlaut des § 23 Abs. 1 KiBiz NRW a.F. enthält kein ausdrückliches Verbot der Vereinbarung privater Zuzahlungen von Trägern der freien Jugendhilfe und Eltern (so auch LG Köln, Urteil vom 09. Juni 2021 - 26 O 81/21, Rn. 14; AG Köln…, Urteil vom 23. November 2020 - 130 C 346/20, Rn. 19; AG Köln…, Urteil vom 08. Juni 2021 - 116 C 379/20, Rn. 26 - jeweils zitiert nach juris). - AG Köln, 08.06.2021 - 116 C 379/20
Auszug aus AG Köln, 22.07.2021 - 162 C 253/20
Der Wortlaut des § 23 Abs. 1 KiBiz NRW a.F. enthält kein ausdrückliches Verbot der Vereinbarung privater Zuzahlungen von Trägern der freien Jugendhilfe und Eltern (so auch LG Köln…, Urteil vom 09. Juni 2021 - 26 O 81/21, Rn. 14; AG Köln…, Urteil vom 23. November 2020 - 130 C 346/20, Rn. 19; AG Köln, Urteil vom 08. Juni 2021 - 116 C 379/20, Rn. 26 - jeweils zitiert nach juris).
- AG Köln, 31.08.2021 - 150 C 352/20 Rn. 18 Nach der im Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge bestehenden Rechtslage war es freien Trägern von Kindertageseinrichtungen nicht verboten, über ein Entgelt für Mahlzeiten hinausgehende Zusatzbeiträge von den Eltern zu verlangen (ebenso AG Köln v. 22.07.2021, 162 C 253/20 (nicht veröffentlicht);… aA AG Köln v. 23.11.2020, 130 C 346/20, Rn. 18 sowie im Anschluss daran LG Köln v. 26.05.2021, 26 O 538/20, Rn. 16;… AG Köln v. 08.06.2021, 116 C 379/20, Rn. 23;… v. 18.06.2021, 161 C 518/20, Rn. 30- zitiert jeweils nach juris).
Da ein Verbot der Vereinbarung von privaten Zuzahlungen einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG darstellt, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf (…BayVGH v. 13.01.2021, 12 BV 16.1676, Rn. 138 f., juris), wäre jedoch zu erwarten, dass ein solches, wenn schon nicht im Gesetzeswortlaut, so doch zumindest in der Gesetzesbegründung ausdrückliche Erwähnung findet (AG Köln v. 22.07.2021, 162 C 253/20 (nicht veröffentlicht)).
Es bedarf daher nicht einer gesetzlichen Ermächtigungsnorm, um ihnen die Vereinbarung bestimmter Entgelte zu erlauben (AG Köln v. 22.07.2021, 162 C 253/20 (nicht veröffentlicht)).
Eine solche Ansicht des späteren Gesetzgebers kann jedoch nicht zur Auslegung des früheren Gesetzes von 2014 herangezogen werden (…so aber AG Köln v. 23.11.2020, 130 C 346/20, Rn. 20; wie hier AG Köln v. 22.07.2021, 162 C 253/20 (nicht veröffentlicht)).
Gleiches gilt hinsichtlich der gleichlautenden Aussage in dem als Anlage K3 vorgelegten Schreiben des LVR-Landesjugendamtes vom 03.07.2015 (Bl. 23 f. d.A.) (AG Köln v. 22.07.2021, 162 C 253/20 (nicht veröffentlicht)).
Zum anderen ist dem Dienstvertragsrecht ein Gewährleistungsrecht ähnlich dem des Kauf- und Werkvertragsrechts, insbesondere eine Minderung, fremd (AG Köln v. 22.07.2021, 162 C 253/20 (nicht veröffentlicht)).
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