Rechtsprechung
   LG Kassel, 05.07.2011 - 1620 Js 16973/08 - 1 KLs, 1 KLs 1620 Js 16973/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15112
LG Kassel, 05.07.2011 - 1620 Js 16973/08 - 1 KLs, 1 KLs 1620 Js 16973/08 (https://dejure.org/2011,15112)
LG Kassel, Entscheidung vom 05.07.2011 - 1620 Js 16973/08 - 1 KLs, 1 KLs 1620 Js 16973/08 (https://dejure.org/2011,15112)
LG Kassel, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 1620 Js 16973/08 - 1 KLs, 1 KLs 1620 Js 16973/08 (https://dejure.org/2011,15112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • faz.net (Pressebericht, 23.07.2011)

    Freispruch nach fünf Jahren Haft - Wie konnte es zu diesem Fehlurteil kommen?

  • hna.de (Pressebericht, 05.07.2011)

    Vergewaltigungsprozess: Freispruch nach fünf Jahren unschuldig im Gefängnis

  • haufe.de (Pressebericht, 08.07.2011)

    Psychologische Aspekte von Vergewaltigungsprozessen: spektakulärer Freispruch

  • stern.de (Pressebericht, 12.07.2011)

    Fehlurteil wegen angeblicher Vergewaltigung: Das Leiden des Horst Arnold

  • spiegel.de (Pressebericht, 15.08.2011)

    Strafjustiz - Von vorn bis hinten erfunden

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Diskussion)

    Wenn der Staat zum Täter wird - Bemerkungen zur ARD-Reportage "Unschuldig in Haft"

  • Telepolis (Pressekommentar, 11.07.2011)

    Was ein guter Anwalt ausmacht … und wie aus einem vorbestraften Vergewaltiger ein nachweislich Unschuldiger wird

In Nachschlagewerken

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Darmstadt, 24.06.2002 - 331 Js 34092/01

    Horst Arnold

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2011 - 1620 Js 16973/08
    Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 24.06.2002 - 331 Js 34092/01 - wird aufgehoben.

    Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten durch Urteil vom 24.06.2002, Aktenzeichen 331 Js 34092/01, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

    Mit Schreiben seines Verteidigers vom 25.03.2008 hat der Angeklagte beantragt, das durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 24.06.2002 zum Aktenzeichen 331 Js 34092/01 abgeschlossene Verfahren zu seinen Gunsten wieder aufzunehmen.

    In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Darmstadt im Ausgangsverfahren 331 Js 34092/01 wiederholte die Nebenklägerin im Wesentlichen ihre polizeiliche Aussage vom 12.09.2001, wobei sie sich diesmal jedoch sicher war, dass der Angeklagte bei der Tat kein Kondom benutzt habe.

    Gegen die Nebenklägerin ist bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt unter dem Aktenzeichen 331 Js 7379/08 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage, falschen Verdächtigung sowie Freiheitsberaubung anhängig, welches ihr Verhalten in dem Ausgangsverfahren 331 Js 34092/01 zum Gegenstand hat.

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