Rechtsprechung
| EuGH, 08.03.1988 - 165/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Zweite Richtlinie Art. 11 Abs. 1 Buchstabe a; ; Sechste Richtlinie Art. 17 Abs. 2 Buchstabe a
- EU-Kommission
Intiem / Staatssecretaris van Financiën
Richtlinien 67/228 des Rates, Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a, und 77/388 des Rates, Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Gegenstände, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit gebraucht werden - Voraussetzung - Lieferung der Gegenstände an den Steuerpflichtigen - Begriff - Unmittelbare Abgabe ... - EU-Kommission
Intiem / Staatssecretaris van Financiën
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Gegenstände, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit gebraucht werden - Voraussetzung - Lieferung der Gegenstände an den Steuerpflichtigen - Begriff - Unmittelbare Abgabe ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - Besteuerung von Leistungen, die für die Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen erbracht werden.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1987 - 165/86
- EuGH, 08.03.1988 - 165/86
Wird zitiert von ... (20)
- EuGH, 06.02.2003 - C-185/01
Auto Lease Holland - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Ort des steuerbaren …
Nach Auffassung der Kommission kann das vom vorlegenden Gericht angeführte Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 165/86 (Intiem, Slg. 1988, 1471) nicht herangezogen werden. - BFH, 24.08.2006 - V R 16/05
Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines …
- EuGH, 08.11.2001 - C-338/98
DAS KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE WIRD WEGEN VERTRAGSVERLETZUNG VERURTEILT
Unter Berufung auf das Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 165/86 (Intiem, Slg. 1988, 1471) vertrat die niederländische Regierung die Auffassung, erheblich sei nur, dass die Ausgaben, auf die sich der Abzug beziehe, wie im vorliegenden Fall für die Zwecke der Tätigkeiten des Arbeitgebers vorgenommen worden seien.Was das bereits genannte Urteil Intiem angeht, in dem der Gerichtshof die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer bejaht hat, die ein Steuerpflichtiger einem anderen Steuerpflichtigen gezahlt hat, mit dem er einen Vertrag geschlossen hatte, aufgrund dessen der Letztgenannte den Arbeitnehmern des Erstgenannten Benzin lieferte, vertreten die Kommission und die niederländische Regierung die Auffassung, dass dieses Urteil geeignet sei, ihre Ansicht zu stützen.
Im Gegensatz dazu sieht die niederländische Regierung im Urteil Intiem die Bestätigung dafür, dass bei der Auslegung des Artikels 17 Absatz 2 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie vor allem der wirtschaftlichen Neutralität der Vorrang einzuräumen sei.
Entgegen der von der niederländischen Regierung vertretenen Auffassung lässt sich eine andere Schlussfolgerung auch nicht aus dem Urteil Intiem ziehen.
- BFH, 23.11.2000 - V R 49/00
Kein Vorsteuerausschluss bei Übernachtungskosten
Die Klägerin bleibt Leistungsempfängerin, auch wenn sie die Übernachtungsmöglichkeiten tatsächlich ihren Arbeitnehmern einräumte (vgl. dazu auch Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 8. März 1988 Rs. 165/86 - Intiem, Slg. 1988, 1471, UR 1989, 190 Rdnr. 14). - Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1993 - C-333/91
Sofitam SA (vormals Satam SA) gegen Ministre chargé du Budget. - Auslegung des …
Der Gerichtshof sieht in diesem letzten Merkmal, wie er in dem Urteil Leesportefeuille Intiem ausgeführt hat, das Erfordernis eines Zusammenhangs mit der Geschäftstätigkeit: Der Vorsteuerabzug betrifft lediglich "Gegenstände und Dienstleistungen, die mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit des Steuerpflichtigen zusammenhängen"(5).Der Gerichtshof hat daher im Urteil Leesportefeuille Intiem ausserdem festgestellt, daß.
(5) ° Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 165/86 (Leesportefeuille Intiem, Slg. 1988, 1471, Randnr. 13).
(6) ° Urteil Leesportefeuille Intiem, Randnr. 14.
- BFH, 22.02.2001 - V R 26/00
Vorsteuerabzug für Treibstofflieferungen an Leasingnehmer?
Hierzu hat der EuGH mit Urteil vom 8. März 1988 Rs. 165/86 - Intiem (Slg. 1988, 1471) entschieden:. - Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Aus dem Urteil Intiem geht hervor, dass die körperliche Lieferung eines Gegenstandes an den Arbeitnehmer für sich genommen dem Vorsteuerabzugsrecht des Arbeitgebers nicht entgegensteht.In seinem Urteil Intiem ist der Gerichtshof sichtlich davon ausgegangen, dass die Lieferung des Kraftstoffs im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers erfolgte bzw. der Kraftstoff für geschäftliche Zwecke des Arbeitgebers gebraucht wurde{FN-VERWEIS:13}.
{FN:5} - Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 165/86 (Intiem, Slg. 1988, 1471).
- EuGH, 22.06.1993 - C-333/91
Sofitam / Ministre chargé du Budget
11 Aus dem Mechanismus des Vorsteuerabzugs, wie er in den Artikeln 17 bis 20 der Sechsten Richtlinie geregelt ist, ergibt sich, daß er so anzuwenden ist, daß sein Anwendungsbereich so weit wie möglich dem Bereich der Geschäftstätigkeit des Steuerpflichtigen entspricht (Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 165/86, Intiem, Slg. 1988, 1471, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-338/98
Kommission / Niederlande
4: - Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 165/86 (Intiem, Slg. 1988, 1471, Randnr. 16).5: - Urteil in der Rechtssache 165/86 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 14.6: - Urteil vom 22. Oktober 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-308/96 und C-94/97 (Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229).
- FG Hamburg, 04.04.2006 - III 105/05
Vorsteuer für Umzugskosten
Die Klägerin bleibt Leistungsempfängerin, auch wenn sie die Umzugsmöglichkeiten tatsächlich ihren Arbeitnehmern einräumte (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften -EuGH- vom 8. März 1988 Rs. 165/86 - Intiem, EuGHE 1988, 1471, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1989, 190 Rn. 14). - Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-16/00
Cibo Participations
- BFH, 22.02.1990 - V R 117/84
- § 8 der 1. UStDV ist rechtsunwirksam - Die Voraussetzungen für den …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-98/98
Commissioners of Customs and Excise gegen Midland Bank plc. - Mehrwertsteuer - …
- BFH, 03.12.1998 - V R 22/98
Vermeidung der Doppelbesteuerung; Leasing bei Pkw; Kraftstoffverwaltung
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-185/01
Auto Lease Holland
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-177/99
Ampafrance
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-442/01
KapHag
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-408/98
Abbey National
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-181/99
Sanofi
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1995 - C-62/93
BP Soupergaz Anonimos Etairia Geniki Emporiki-Viomichaniki kai Antiprossopeion …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1987 - 165/86 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Leesportefeuille "Intiem" CV gegen Staatssecretaris van Financiën.
Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - Besteuerung von Leistungen, die für die Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen erbracht werden
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1987 - 165/86
- EuGH, 08.03.1988 - 165/86
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 14.02.1985 - 268/83
Rompelman / Minister van Financiën
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1987 - 165/86
Nr. 71 vom 14.4.1967, S. 1301/67.4 - Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelraan/Minister van Financiën, Slg. 1985, 655, Randnr. 19.
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