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   VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657   

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VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657 (https://dejure.org/2014,10513)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2014 - 16a D 11.2657 (https://dejure.org/2014,10513)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2014 - 16a D 11.2657 (https://dejure.org/2014,10513)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657
    Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmenbemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (Az. 2 C 12/04 ), vom 3. Mai 2007 (Az. 2 C 9/06 2 C 59.07 ) und 23. Februar 2012 (Az. 2 C 38/10 ) näher bestimmt.

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 16; Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/09 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 17).

    Ein endgültiger Vertrauensverlust i.S.v. Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayDG ist anzunehmen, wenn aufgrund der prognostischen Gesamtwürdigung und auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnis nicht wieder gutzumachen (BVerwG vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 18).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum andern nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07, RdNr. 13 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zur Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 a.a.O. RdNr. 20).

    Das Kriterium "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 15.; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    Die Bemessungskriterien "Persönlichkeitsbild des Beamten" und "bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 14; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355

    22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657
    Obwohl Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG mit § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG nicht uneingeschränkt übereinstimmt, können die Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts auch zur Konkretisierung des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG herangezogen werden (BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 16; Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/09 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum andern nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07, RdNr. 13 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    Das Kriterium "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 15.; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    Die Bemessungskriterien "Persönlichkeitsbild des Beamten" und "bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 14; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657
    Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmenbemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (Az. 2 C 12/04 ), vom 3. Mai 2007 (Az. 2 C 9/06 2 C 59.07 ) und 23. Februar 2012 (Az. 2 C 38/10 ) näher bestimmt.

    Für die Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte (vgl. BVerwG U.v. 3.5.2007 - 2 C 9/06 -NVwZ-RR 2007, 695).

    Ein Absehen von der Höchstmaßnahme ist angesichts der Schwere des Dienstvergehens aber nur möglich, wenn keine weiteren belastenden Gesichtspunkte vorliegen (BVerwG U.v. 3.5.2007 a.a.O. Rn. 38).

    Der Milderungsgrund einer überwundenen negativen Lebensphase (BVerwG U.v. 3.5.2007 - a.a.O. Rn. 36 - unter Hinweis auf U.v. 18.4.1979 - 1 D 39.78 - BVerwGE 63, 219 und vom 23.8.1988 - 1 D 136.87 - NJW 1989, 851) betrifft Dienstvergehen, die nicht der Persönlichkeit des Beamten entsprechen.

  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folgen bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG U.v. 14.10.2003 - 1 D 2/03 - juris, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris).
  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folgen bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG U.v. 14.10.2003 - 1 D 2/03 - juris, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris).
  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71

    Disziplinarrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657
    Auch müssen die negativen Lebensumstände eine gravierende Ausnahmesituation - über das hinausgehend, was an familiären und finanziellen Schwierigkeiten grundsätzlich jeden treffen kann - begründen (BayVGH U.v. 30.6.2013 - 16b D 12.71 - juris).
  • BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 136.87

    Fernmeldebeamtin des mittleren Dienstes; zahlreiche Pflichtverstöße außerhalb des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657
    Der Milderungsgrund einer überwundenen negativen Lebensphase (BVerwG U.v. 3.5.2007 - a.a.O. Rn. 36 - unter Hinweis auf U.v. 18.4.1979 - 1 D 39.78 - BVerwGE 63, 219 und vom 23.8.1988 - 1 D 136.87 - NJW 1989, 851) betrifft Dienstvergehen, die nicht der Persönlichkeit des Beamten entsprechen.
  • BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 5.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657
    Bei der Gewichtung der auf sexuellem Gebiet beleidigenden Handlungen und der Wahl der dafür als adäquat erscheinenden Sanktionen reichen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in weniger schwerwiegenden Fällen erzieherisch wirkende Disziplinarmaßnahmen aus (BVerwG B. vom 15.11.1996 - 1 DB 5/96 - BVerwGE 113, 25).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 73.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Fernmeldebeamter a.D.; anonyme Anrufe (sog.

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657
    Ein Beamter, der sich ihrer schuldig macht, schädigt sein Ansehen nicht nur bei seinem Dienstherrn, sondern auch im Kollegenkreis und in der Öffentlichkeit und erschüttert das Vertrauen seines Dienstherrn, das die Grundlage seines Beamtentums bildet (BVerwG, U.v. 29.6.1999 - 1 D 73/98 - BVerwGE 113, 355).
  • BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 39.78
    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657
    Der Milderungsgrund einer überwundenen negativen Lebensphase (BVerwG U.v. 3.5.2007 - a.a.O. Rn. 36 - unter Hinweis auf U.v. 18.4.1979 - 1 D 39.78 - BVerwGE 63, 219 und vom 23.8.1988 - 1 D 136.87 - NJW 1989, 851) betrifft Dienstvergehen, die nicht der Persönlichkeit des Beamten entsprechen.
  • VGH Bayern, 16.12.1998 - 16 D 97.3584
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d.

  • VGH Bayern, 26.07.2006 - 16a D 05.1013
  • VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785

    Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen charakterlicher

    Durch das als nicht unerhebliches Dienstvergehen anzusehende missbräuchliche Fotografieren und Abspeichern des Ergebnisses einer Datenbankabfrage wird auch regelmäßig das Vertrauen des Dienstherrn in die persönliche Integrität und Zuverlässigkeit des Beamten nachhaltig erschüttert, da er damit gegen seine beamtenrechtliche Pflicht, die Gesetze und dienstliche Anordnungen zu beachten, verstoßen hat (vgl. BayVGH, U.v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657 - juris).
  • VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 1 S 18.00403

    Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen persönlicher

    Bei dem nicht berechtigten Zugriff auf die polizeilichen Informationssysteme handelt es sich um ein erhebliches Dienstvergehen, da der Antragsteller gegen seine beamtenrechtliche Pflicht, die Gesetze zu beachten, verstoßen hat (vgl. BayVGH, U.v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657).
  • VG Ansbach, 19.04.2016 - AN 1 K 15.02332

    Entlassung eines Polizeimeisters aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Vorsorglich ist auch darauf hinzuweisen, dass es sich bei nicht berechtigten Zugriffen auf die polizeilichen Informationssysteme auch um ein erhebliches Dienstvergehen handelt, da der Kläger gegen seine beamtenrechtliche Pflicht, die Gesetze und dienstliche Anordnungen zu beachten, verstoßen hat (vgl. BayVGH, U. v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657; OVG Weimar, U. v. 17.9.2013 - 8 DO 292/13; Sächsisches OVG, U. v. 15.9.2010 - D 467/09).
  • VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253

    Disziplinarrecht

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage" welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist" um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (stRspr BVerwG" U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10; BayVGH" U.v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 16a D 10.2005

    Disziplinarrecht; Regierungshauptsekretär (BesGr. A 8); Innerdienstliches

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (st. Rspr., vgl. BVerwG U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10; BayVGH U.v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657 - jeweils juris).

    Dadurch wird jedoch - auch wenn damit eine Verminderung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit einhergegangen sein mag - zur Überzeugung des Senats die erforderliche Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht (BayVGH U.v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657 - juris Rn. 58).

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 16b D 18.1673

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (stRspr BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10; BayVGH, U.v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst von insgesamt 10 Wochen; Beleidigung eines

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (stRspr BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 28.10; BayVGH, U.v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657 - jeweils in juris).
  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657 - juris).
  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt;

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (stRspr BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - BayVGH, U.v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657 jeweils juris).
  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270

    Erfolglose Berufung gegen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (stRspr BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10; BayVGH, U.v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642

    Aberkennung des Ruhegehalt

  • VGH Bayern, 06.09.2023 - 16b D 22.686

    Disziplinarklage - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • VG Ansbach, 16.04.2019 - AN 13b D 18.01035

    Disziplinarbemessung bei unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst

  • VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601

    Disziplinarrecht; Posthauptschaffner; Diebstahl von Paketen; erheblich

  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 16a M 14.1327

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

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