Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.04.2005 - 16a D 04.531 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 14.10.2015 - 16a D 14.351
Disziplinarverfahren, Krankenversicherung, Therapie, Ruhegehaltskürzung, …
Der gesunde Beamte ist danach verpflichtet, seine volle Dienstfähigkeit und damit seine Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nach Möglichkeit zu bewahren und, soweit sie eingeschränkt oder aufgehoben ist, nach Möglichkeit wieder zu erlangen (…vgl. BVerwG, U. v. 10.1.1980 - 1 D 56/79 - BVerwGE 63, 327 - juris Rn. 17; BayVGH, U. v. 20.4.2005 - 16a D 04.531 - juris Rn. 34).Rn. 65 Nach diesen Grundsätzen besteht unter Berücksichtigung der 7 Jahre lang andauernden Dienstunfähigkeit und der bisher ersichtlich nicht erfolgreichen Therapieansätze kein Zweifel daran, dass eine 6-wöchige stationäre psychosomatische Behandlung eine angemessene Maßnahme zur möglichen (teilweisen) Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft darstellt, die auch zumutbar ist (…vgl. BVerwG, U. v. 26.7.1983 - 1 D 98/82 - BVerwGE 76, 103 - juris Rn. 18; sich anschließend: BayVGH, U. v. 20.4.2005 - 16a D 04.531 - juris Rn. 35) und den Grundrechtseingriff damit rechtfertigt.
Deshalb und auch vor dem Hintergrund eines bisherigen disziplinarischen Unbescholtenheit und demnach (naturgemäß) auch dem Fehlen einer einschlägigen Vorwarnung ist trotz fehlender Rechtfertigungsgründe zu erwarten, dass der Ruhestandsbeamtin eine Gehaltskürzung im mittleren Bereich den drohenden Verlust ihrer Beamtenrechte für den Fall hinreichend deutlich macht, dass sie ihr Verhalten nicht ändern sollte (BayVGH, U. v. 20.4.2005 - 16a D 04.531 - juris Rn. 39).
Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U. v. 20.4.2005 - 16a D 04.531 - juris Rn. 39) gelten diese Grundsätze auch bei Ruhestandsbeamten.
- VGH Bayern, 25.10.2017 - 16a D 15.1110
Teilweise erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund rezidivierender …
Der gesunde Beamte ist danach verpflichtet, seine volle Dienstfähigkeit und damit seine Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nach Möglichkeit zu bewahren und, soweit sie eingeschränkt oder aufgehoben ist, nach Möglichkeit wieder zu erlangen (…vgl. BVerwG, U.v. 10.1.1980 - 1 D 56/79 - juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 14.10.2015 - 16a D 14.351 - juris Rn. 57; U.v. 20.4.2005 - 16a D 04.531 - juris Rn. 34). - VGH Bayern, 05.03.2014 - 3 CE 13.2549
Beamtenrecht; Dienstunfähigkeit; Verpflichtung zur Wiederherstellung der …
Danach sind Beamtinnen und Beamte zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung ihrer Gesundheit verpflichtet und können durch dienstliche Weisung angehalten werden, sich einer notwendigen und zumutbaren Heilbehandlung zu unterziehen (st. Rspr., vgl. BVerwG U.v. 26.7.1983 - 1 D 98/82; B.v. 9.5.1990 - 2 B 48/90; BayVGH B.v. 1.2.1999 - 3 CS 98.2773; U.v. 20.4.2005 - 16a D 04.531; B.v. 14.6.2011 - 3 ZB 10.2232 - jeweils juris). - VG München, 29.08.2019 - M 5 E 19.2937
Anordnung einer stationären Behandlung zur Alkoholentwöhnung bei Beamtem
Der gesunde Beamte ist danach verpflichtet, seine volle Dienstfähigkeit und damit seine Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nach Möglichkeit zu bewahren und, soweit sie eingeschränkt oder aufgehoben ist, nach Möglichkeit wieder zu erlangen (…vgl. BVerwG, U.v. 10.1.1980 - 1 D 56/79 - BVerwGE 63, 327 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 20.4.2005 - 16a D 04.531 - juris Rn. 34). - VGH Bayern, 14.06.2011 - 3 ZB 10.2232
Weisung an Ruhestandsbeamten, sich geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zur …
(vgl. BayVGH vom 20.4.2005, Az. 16a D 04.531 ).
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