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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101   

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https://dejure.org/2009,51753
VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101 (https://dejure.org/2009,51753)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2009 - 16a D 07.2101 (https://dejure.org/2009,51753)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 16a D 07.2101 (https://dejure.org/2009,51753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beihilfebetrug; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;Mehrzahl von Erschwerungsgründen (Schaden über 5.000,-- EUR, Vielzahl von Einzelakten über zweieinhalb Jahre hinweg; paralleler Betrug zu Lasten einer privaten Krankenkasse);Fehlende Milderungsgründe (keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 D 30.03

    Techn. Fernmeldehauptsekretär; Schlussbericht des Untersuchungsführers; keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101
    Das Bundesverwaltungsgericht geht vielmehr in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Betrug gegenüber dem Dienstherren grundsätzlich ein geringeres disziplinarisches Gewicht als der Zugriff eines Beamten auf ihm amtlich anvertrautes oder dienstlich zugängliches Geld seiner Verwaltung hat; die disziplinare Reaktion auf Betrugshandlungen gegenüber dem Dienstherren richtet sich vielmehr nach den besonderen Umständen des Einzelfalles (…BVerwG vom 5.5.1993, a.a.O., mit umfangreichen Nachweisen aus der älteren Rechtsprechung; vom 22.2.2005 Az. 1 D 30.03, Juris, RdNr. 69;… ebenso BayVGH vom 25.1.1984, a.a.O.).

    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und die Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, liegt dann vor, wenn entweder das Eigengewicht der Tat besonders hoch ist, oder die Betrugshandlung mit einer weiteren Verfehlung einhergeht, die ihrerseits erhebliches disziplinares Eigengewicht besitzt (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme), oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (…BVerwG vom 5.5.1993, a.a.O.; vom 22.2.2005, a.a.O.).

    Das Eigengewicht der Tat ist z.B. dann besonders hoch, wenn sie mit besonderer krimineller Intensität begangen wurde, wenn die betrügerischer Machenschaften einen großen Umfang aufwiesen oder sie sich über lange Zeit hinweg erstreckten, wenn erhebliche eigennützige Motive vorlagen oder der Beamte seine dienstliche Stellung bzw. dienstlich erworbene Kenntnisse missbräuchlich ausgenutzt hat (…vgl. auch dazu BVerwG vom 5.5.1993, a.a.O.; vom 22.2.2005, a.a.O.; ähnlich BVerwG vom 20.9.2006 Az. 1 D 8.05, Juris, RdNr. 86).

    Rn. 120 e) Der Umstand, dass die Beklagte auch den Schaden, den sie ihrem Dienstherrn zugefügt hat, inzwischen vollständig ausgeglichen hat, ist für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme ohne Bedeutung, da sie dazu sowohl dienst- als auch zivilrechtlich verpflichtet war (so auch BVerwG vom 22.2.2005, a.a.O., RdNr. 79).

    Rn. 121 Gleichfalls keinen Milderungsgrund stellt es dar, dass sie bis zu den von der Disziplinarklage erfassten Vorgängen über viele Jahre hinweg ohne Beanstandungen Dienst verrichtet hat, sie bis dahin insbesondere weder straf- noch disziplinarrechtlich in Erscheinung getreten ist (vgl. auch dazu BVerwG vom 22.2.2005, a.a.O., RdNr. 78).

  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 D 8.05

    Postdirektor a. D.; Dienstreisekostenabrechnungsbetrug in 14 Fällen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101
    Das Eigengewicht der Tat ist z.B. dann besonders hoch, wenn sie mit besonderer krimineller Intensität begangen wurde, wenn die betrügerischer Machenschaften einen großen Umfang aufwiesen oder sie sich über lange Zeit hinweg erstreckten, wenn erhebliche eigennützige Motive vorlagen oder der Beamte seine dienstliche Stellung bzw. dienstlich erworbene Kenntnisse missbräuchlich ausgenutzt hat (…vgl. auch dazu BVerwG vom 5.5.1993, a.a.O.;… vom 22.2.2005, a.a.O.; ähnlich BVerwG vom 20.9.2006 Az. 1 D 8.05, Juris, RdNr. 86).

    In Fällen des innerdienstlichen Betrugs zum Nachteil des Dienstherrn ist der Beamte in der Regel aus dem Dienst zu entfernen, wenn im Einzelfall Erschwerungsgründe vorliegen, denen keine Milderungsgründe von solchem Gewicht gegenüberstehen, dass eine Gesamtbetrachtung nicht den Schluss rechtfertigt, der Beamte habe das Vertrauen endgültig verloren (BVerwG vom 4.5.2006 Az. 1 D 13.05, Juris, RdNr. 29; vom 20.9.2006, a.a.O.).

    Je gravierender die Erschwerungsgründe in ihrer Gesamtheit zu Buche schlagen, desto gewichtiger müssen die Milderungsgründe sein, um davon ausgehen zu können, dass noch ein Rest an Vertrauen zum Beamten vorhanden ist (…BVerwG vom 4.5.2006, a.a.O.; vom 20.9.2006, a.a.O.).

    Rn. 100 1. a) Bereits bei einem Gesamtschaden von über 10.000,-- DM bzw. 5.000,-- EUR kann die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt sein, ohne dass weitere Erschwerungsgründe hinzutreten müssen (…BVerwG vom 4.5.2006, a.a.O.; vom 20.9.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.05.2006 - 1 D 13.05

    Technischer Fernmeldeobersekretär; Abordnung in die neuen Bundesländer; Vorlage …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101
    In Fällen des innerdienstlichen Betrugs zum Nachteil des Dienstherrn ist der Beamte in der Regel aus dem Dienst zu entfernen, wenn im Einzelfall Erschwerungsgründe vorliegen, denen keine Milderungsgründe von solchem Gewicht gegenüberstehen, dass eine Gesamtbetrachtung nicht den Schluss rechtfertigt, der Beamte habe das Vertrauen endgültig verloren (BVerwG vom 4.5.2006 Az. 1 D 13.05, Juris, RdNr. 29;… vom 20.9.2006, a.a.O.).

    Je gravierender die Erschwerungsgründe in ihrer Gesamtheit zu Buche schlagen, desto gewichtiger müssen die Milderungsgründe sein, um davon ausgehen zu können, dass noch ein Rest an Vertrauen zum Beamten vorhanden ist (BVerwG vom 4.5.2006, a.a.O.;… vom 20.9.2006, a.a.O.).

    Rn. 100 1. a) Bereits bei einem Gesamtschaden von über 10.000,-- DM bzw. 5.000,-- EUR kann die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt sein, ohne dass weitere Erschwerungsgründe hinzutreten müssen (BVerwG vom 4.5.2006, a.a.O.;… vom 20.9.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02

    Alkoholabhängiger Postobersekretär; Briefberaubungen (15 Fälle in etwa 10 …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101
    Rn. 115 Lediglich ergänzend ist deshalb festzuhalten, dass der Gesichtspunkt der unverschuldeten, ausweglos erscheinenden wirtschaftlichen Notlage nur dann als disziplinarrechtlich relevanter Milderungsgrund anerkannt werden kann, wenn ein vorübergehendes, zeitlich und zahlenmäßig eng begrenztes Fehlverhalten des Beamten in Frage steht (BVerwG vom 22.10.2002 Az. 1 D 6.02, Juris, RdNr. 36).

    Es muss eine "aus existenzieller Not geborene, vorübergehende Konfliktsituation" vorliegen, die der Beamte "kurzschlussartig" mit dem falschen Mittel zu beheben versucht hat (BVerwG vom 22.10.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.1981 - 1 D 23.80
    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101
    Denn eine verminderte Schuldfähigkeit des Beamten ändert an seiner objektiven Untragbarkeit jedenfalls dann nichts, wenn die Verletzung leicht einsehbarer Pflichten von grundlegender Bedeutung inmitten steht, die für jedermann selbstverständlich und daher ohne Schwierigkeiten einprägsam sind (BVerwG vom 30.4.1981 Az. 1 D 23.80, Juris, RdNr. 14).

    Die Bejahung der Vertrauenswürdigkeit eines Beamten allein deswegen, weil er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat, verbietet sich im Übrigen auch deswegen, weil die Gefahr einer Wiederholung des Fehlverhaltens bei Verminderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit nicht geringer, sondern im Gegenteil größer ist; das lässt eine günstige Zukunftsprognose, wie sie nötig wäre, um jedenfalls einen Rest an Vertrauenswürdigkeit anzunehmen, noch sehr viel schwieriger erscheinen (BVerwG vom 30.4.1981, a.a.O.).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101
    Rn. 106 a) Ihr Verhalten kann nicht als "fortgesetzte Handlung" gewertet werden, und zwar ungeachtet des Umstands, dass dieses Rechtsinstitut seit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) im Strafrecht nur noch in engen Grenzen anwendbar ist und ihm im Disziplinarrecht seit jeher deshalb nur geringe Bedeutung zukam, weil auch bei einer Mehrzahl selbständiger Dienstpflichtverletzungen eines Beamten grundsätzlich nur ein einheitliches Dienstvergehen vorliegt.
  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101
    Rn. 108 b) Ein umfassendes Offenbaren der Tat kann allenfalls dann als Milderungsgrund anerkannt werden, wenn es vor der Aufdeckung der Tat erfolgt ist (BVerwG vom 9.5.1990 BVerwGE 86, 283/285).
  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08

    Umfang der Darlegungsanforderungen i.S.d. § 133 Abs. 3 S. 3 …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101
    Rn. 93 Trotz der in der mündlichen Verhandlung vorgenommenen Ergänzung des Berufungsantrags der Beklagten um das Begehren, gegen sie eine mildere Disziplinarmaßnahme als die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis festzusetzen, ist nicht von einem auf das Disziplinarmaß beschränkten Rechtsmittel auszugehen, da eine solche Beschränkung - ihre Zulässigkeit nach neuem Disziplinarrecht dahingestellt (vgl. BVerwG vom 18.11.2008 Az. 2 B 71.08, Juris, RdNr. 3) - eindeutig zum Ausdruck gebracht worden sein müsste (BVerwG vom 18.11.2008, a.a.O.).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 1 D 64.89

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Beamten des mittleren …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101
    Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung dieser Pflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen sogar in betrügerischer Weise schädigt, belastet das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Beamtenverhältnis und das für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unerlässliche Vertrauensverhältnis regelmäßig so schwer und so nachhaltig, dass seine Dienstentfernung jedenfalls in Betracht zu ziehen ist (BVerwG vom 23.10.1990 Az. 1 D 64.89, Juris, RdNr. 11;… BayVGH vom 25.1.1984 Az. 16 B 83 A.2903, S. 9 f. AU).
  • VG München, 06.07.2007 - M 19 DK 07.1753
    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101
    Rn. 91 - Akte Nr. M 19 DK 07.1753 des Verwaltungsgerichts München.
  • VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 13b D 14.00989

    Beihilfebetrug; Zurückstufung in das Eingangsamt

    So habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 15. Juli 2009 - 16a D 07.2101, Rn. 97, unter anderem ausgeführt, ein Beamter, der seinen Dienstherrn ... um des eigenen materiellen Vorteils willen sogar in betrügerischer Weise schädige, belaste das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Beamtenverhältnis und das für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unerlässliche Vertrauensverhältnis regelmäßig so schwer und so nachhaltig, dass seine Dienstentfernung jedenfalls in Betracht zu ziehen sei.

    Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung dieser Pflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen sogar in betrügerischer Weise schädigt, belastet das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Beamtenverhältnis und das für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unerlässliche Vertrauensverhältnis regelmäßig so schwer und so nachhaltig, dass seine Dienstentfernung jedenfalls in Betracht zu ziehen ist (BVerwG, Urteil vom 23.10.1990 - 1 D 64.89; BayVGH, Urteile vom 15.7.2009 - 16a D 07.2101 und vom Urteil vom 25.1.1984 - 16 B 83 A.2903).

  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.1777

    Zurückstufung in das Eingangsamt wegen Beihilfebetrug und Urkundenfälschung

    Hier richtet sich die Disziplinarmaßnahme nach den besonderen Umständen des Einzelfalls, wobei nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung dem Betrug gegenüber dem Dienstherrn grundsätzlich ein geringeres disziplinarisches Gewicht als der Zugriff auf ihm amtlich anvertrautes oder dienstlich zugängliches Geld seiner Verwaltung eingeräumt wird (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.2009 - 16a D 07.2101 - juris Rn. 98 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im …

    Rn. 49 Demgegenüber waren die zum Nachteil der privaten Krankenversicherung begangenen Straftaten nicht in gleicher Weise in das Amt des Beamten eingebunden, sondern bei funktionaler Betrachtung außerdienstlicher Natur (…BVerwG, B.v. 19.8.2019 - 2 B 72.18 - juris Rn. 8 f.; BayVGH, U.v. 15.7.2009 - 16a D 07.2101 - juris Rn. 103).
  • VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.2136

    Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis inner- und …

    Daneben waren die gegenüber der privaten Krankenkasse begangenen Straftaten nicht in gleicher Weise in das Amt des Beamten eingebunden, sondern bei funktionaler Betrachtung (siehe BVerwG, B.v. 19.8.2019 - 2 B 72.18 - juris) außerdienstlicher Natur (BayVGH, U.v. 15.7.2009 - 16a D 07.2101 - juris Rn. 103), auch wenn die Fälschung und anschließende Verwendung fremder ärztlicher Rechnungen, dadurch ermöglicht worden ist, dass der Beklagte sie in seiner Funktion als Sachbearbeiter der Beihilfestelle erhalten hatte.
  • VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958

    Aberkennung des Ruhegehalts aufgrund gewerbsmäßigen Betrugs

    Demgegenüber waren die zum Nachteil der privaten Krankenversicherung begangenen Straftaten nicht in gleicher Weise in das Amt des Beamten eingebunden, sondern bei funktionaler Betrachtung außerdienstlicher Natur (…BVerwG, B.v. 19.8.2019 - 2 B 72.18 - juris Rn. 8, 9; BayVGH, U.v. 15.7.2009 - 16a D 07.2101 - juris Rn. 103).
  • VG Münster, 08.11.2011 - 20 K 1698/10

    Doppelter Kindergeldbezug führt zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Rn. 52 vgl. BayVGH, Urteil vom 15. Juli 2009 - 16a D 07.2101 -, zitiert nach juris.
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