Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Polizeibeamter; außerdienstlicher Betrugsversuch; Schadenshöhe mehr als 8.500 Euro; besondere Hartnäckigkeit; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/06 ; Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).Rn. 36 Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich und Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07 ; BayVGH…, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
Rn. 44 2. Die Bemessungskriterien "Persönlichkeitsbild des Beamten" und "bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayBG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.; BayVGH…, Urteil vom 23.9.2009, a.a.O.).
Rn. 48 3. Das Bemessungskriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.; BayVGH…, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
- VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355
22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/06 ; Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).Rn. 36 Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich und Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
Rn. 48 3. Das Bemessungskriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG…, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10
Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Für die Frage, ob der Beamte im angeschuldigten Tatzeitraum seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, ist daher weiterhin die damalige Sach- und Rechtslage maßgebend, weil es auch im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB kein für den Beklagten materiell-rechtlich günstigeres neueres Recht gibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.2010, Az. 2 C 83/08 ; BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, 2 C 5/10 ).Maßgebend hierfür ist die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung in besonderem Maße, die sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret - funktionellen Sinne (Dienstposten), d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen muss (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010, Az. 2 C 5/10 ).
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht nicht (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005, Az. 2 C 12/04, BVerwGE 124, 252). - BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.2003, Az. 1 D 2/03 ; BVerwG…, Urteil vom 08.03.2005, a.a.O.). - BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Ein umfassendes Offenbaren der Tat ist aber nur dann als gewichtiger Milderungsgrund anerkannt, wenn sie vor Aufdeckung der Tat erfolgte (BVerwG, Urteil vom 09.05.1990, Az. 1 D 81/89 ; BVerwG, Beschluss vom 28.08.2007, Az. 2 B 26/07 ). - BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Dieser Milderungsgrund kommt in Betracht, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1998, 1 D 12/97 ). - BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07
Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Ein umfassendes Offenbaren der Tat ist aber nur dann als gewichtiger Milderungsgrund anerkannt, wenn sie vor Aufdeckung der Tat erfolgte (BVerwG, Urteil vom 09.05.1990, Az. 1 D 81/89 ; BVerwG, Beschluss vom 28.08.2007, Az. 2 B 26/07 ). - BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/06 ; Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ). - BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08
Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Ist eine solche Einordnung nicht möglich - insbesondere wenn sich das Handeln als das Verhalten einer Privatperson darstellt -, ist es als außerdienstliches (Fehl-)Verhalten zu qualifizieren (BVerwG, Urteil vom 25.08.2009, Az. 1 D 1/08 ). - BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04
Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug …
- BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 43.07
Disziplinarklage; Berufungsverfahren; Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch …
- BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der …
- BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09
Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d. …
- BVerwG, 29.01.2009 - 2 B 34.08
Auftreten eines Dienstherrn als "agent provocateur" als Verstoß gegen Sinn und …
- BVerwG, 11.03.2008 - 2 B 8.08
Rückgängigmachung des durch schweres Fehlverhalten herbeigeführten endgültigen …
- VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253
Disziplinarrecht
Maßgeblich ist jeweils die Sach- und Rechtslage im Tatzeitraum' der sich hier vom 21. Oktober 2004 bis zur vorläufigen Dienstenthebung mit Verfügung vom 13. Mai 2009 erstreckt' weil es auch mit Blick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB mit Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes und des Bayerischen Beamtengesetzes am 1. April 2009 insoweit kein für den Beamten materiell-rechtlich günstigeres neueres Recht gibt (…vgl. BVerwG U.v. 25.8.2009 - 1 D 1/08 - juris Rn. 33; BayVGH U.v. 15.10.2010 -16a D 09.2858 - juris Rn. 28).(BayVGH U.v. 15.12.2010 -16a D 09.2858 -juris).
- VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst von insgesamt 10 Wochen; Beleidigung eines …
Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Tatzeitraum, der sich hier von März 2007 bis November 2011 erstreckt, weil es auch mit Blick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB mit Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetz und des Bayerischen Beamtengesetzes am 1. April 2009 insoweit kein für den Beamten materiell-rechtlich günstigeres neueres Recht gibt (…vgl. BVerwG U.v. 25.8.2009 - 1 D 1/08 - juris Rn. 33; BayVGH U.v. 15.10.2010 - 16a D 09.2858 - juris Rn. 28).Als Polizeibeamter ist der Beklagte grundsätzlich für die Verhinderung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zuständig (BayVGH, U.v.15.12.2010 - 16a D 09.2858 - juris).
- VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217
Beleidigung (als Auffangtatbestand einer Straftat gegen die sexuelle …
Rn. 100 Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, weil sich aus dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 am 1. April 2009 für den Beamten kein materiell-rechtlich günstigeres Recht ergibt (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris; BayVGH, U.v. 15.12.2010 - 16a D 09.2858 - juris).
- VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889
Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Polizeihauptmeister, außerdienstlicher Betrug, …
Rn. 69 Zu ihren Lasten wiegt zudem, dass die Beklagte als Polizeibeamtin grundsätzlich für die Verhinderung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zuständig ist (s. BayVGH, U.v. 15.12.2010 - 16a D 09.2858 - juris) und hier durch die Begehung vorsätzlicher Straftaten das für die Ausübung ihres Berufes erforderliche Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit schwer beeinträchtigt hat. - VG Wiesbaden, 02.11.2012 - 28 K 73/12
Einzelfall, bei dem der Schuldminderungsgrund der überwundenen negativen …
Hier hat der Beamte unter Ausnutzung der dienstlich erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten und unter Benutzung dienstlicher Einrichtungen und Vorlagen eine ältere und wie er wusste, leicht zu beeinflussende Frau um einen sehr hohen Geldbetrag, nämlich 50.000 Euro, betrogen bzw. betrügen wollen (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 15.12.2010 - 16a D 09.2858 - zitiert nach Juris). - VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098
Förderschullehrer; unbeaufsichtigte Massagen an minder- und volljährigen …
Rn. 38 Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, weil sich aus dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 am 1. April 2009 für den Beamten kein materiell-rechtlich günstigeres Recht ergibt (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10 ; BayVGH, Urteil vom 15.12.2010, Az. 16a D 09.2858 ). - VGH Bayern, 20.03.2013 - 16a D 11.2002
Regierungshauptsekretär; Wesentlicher Mangel des behördlichen …
Rn. 45 Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, weil sich aus dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 am 1. April 2009 für den Beamten kein materiell-rechtlich günstigeres Recht ergibt (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - ; BayVGH, U.v. 15.12.2010 - 16a D 09.2858 - juris). - VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465
Verstöße gegen das BtMG (u.a. Verbrauchsüberlassung von Haschisch an Personen …
Rn. 47 Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, weil sich aus dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 am 1. April 2009 für den Beklagten kein materiell-rechtlich günstiges Recht ergibt (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10 ; BayVGH, Urteil vom 15.12.2010, Az. 16a D 09.2858 ). - VGH Bayern, 16.02.2011 - 16a D 09.1696
Beamter des ... Museums (A 6); außerdienstlicher Besitz von …
Rn. 45 Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, weil sich aus dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 am 1. April 2009 für den Beklagten kein materiell-rechtlich günstigeres Recht ergibt (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10 ; BayVGH, Urteil vom 15.12.2010, Az. 16a D 09.2858 ).
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