Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Förderschullehrer; unbeaufsichtigte Massagen an minder- und volljährigen Schülern; Entfernung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098
Rn. 46 1. Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmenbemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (Az. 2 C 12/04 ), vom 3. Mai 2007 (Az. 2 C 9/062 C 59.07 ) und 23. Februar 2012 (Az. 2 C 38/10 ) näher bestimmt. Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 16; Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/09 ; BayVGH…, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 17).
Ein endgültiger Vertrauensverlust i.S.v. Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayDG ist anzunehmen, wenn aufgrund der prognostischen Gesamtwürdigung und auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnis nicht wieder gutzumachen (BVerwG vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 18).
Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum andern nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07, RdNr. 13 ; BayVGH…, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O).
Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zur Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 a.a.O. RdNr. 20).
Rn. 52 Das Kriterium "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O, RdNr. 15.; BayVGH…, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
Rn. 53 Die Bemessungskriterien "Persönlichkeitsbild des Beamten" und "bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 14; BayVGH…, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
- VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355
22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098
Obwohl Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG mit § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG nicht uneingeschränkt übereinstimmt, können die Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts auch zur Konkretisierung des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG herangezogen werden (BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG…, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 16; Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/09 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum andern nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07, RdNr. 13 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O).
Rn. 52 Das Kriterium "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG…, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O, RdNr. 15.; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
Rn. 53 Die Bemessungskriterien "Persönlichkeitsbild des Beamten" und "bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG…, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 14; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098
Rn. 46 1. Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmenbemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (Az. 2 C 12/04 ), vom 3. Mai 2007 (Az. 2 C 9/062 C 59.07 ) und 23. Februar 2012 (Az. 2 C 38/10 ) näher bestimmt. Rn. 60 Die für den Beamten sprechenden Entlastungsgründe haben in der Gesamtschau kein solches Gewicht, dass von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen wäre (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 23.02.2012, Az. 2 C 38/10, RdNrn. 13 ff. ).
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098
Rn. 46 1. Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmenbemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (Az. 2 C 12/04 ), vom 3. Mai 2007 (Az. 2 C 9/062 C 59.07 ) und 23. Februar 2012 (Az. 2 C 38/10 ) näher bestimmt. Anhaltspunkte für eine überwundene negative Lebensphase (BVerwG, Urteil vom 09.08.2010, Az. 2 C 13/10, BVerwG, Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/06 jeweils ) sind weder ersichtlich noch geltend gemacht.
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098
Anhaltspunkte für eine überwundene negative Lebensphase (BVerwG, Urteil vom 09.08.2010, Az. 2 C 13/10, BVerwG, Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/06 jeweils ) sind weder ersichtlich noch geltend gemacht. - BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04
Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098
Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.2003, Az. 1 D 2/03 ; BVerwG, Urteil vom 08.03.2005, Az. 1 D 15/04 ). - BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098
Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.2003, Az. 1 D 2/03 ; BVerwG, Urteil vom 08.03.2005, Az. 1 D 15/04 ). - BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098
Eine sog. Augenblickstat (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1998, Az. 1 D 12/97 ) kommt angesichts der Anzahl und dem Zeitraum der Verfehlungen nicht in Betracht. - BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09
Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d. …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098
Wiegt das Dienstvergehen schwer, kann das Persönlichkeitsbild des Beamten nur ausnahmsweise die Disziplinarmaßnahme noch im Sinne einer Milderung beeinflussen (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2009, Az. 2 B 1/09 ). - VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 08.1287
Jahrelange sexuelle Kontakte zu einer Schülerin im Rahmen einer umfassenden …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098
Rn. 56 Sexuelle Verfehlungen von Lehrern an den ihnen anvertrauten Schülern betreffen den Kernbereich ihrer Pflichten und machen den Beamten regelmäßig untragbar (BayVGH, Urteil vom 15.12.2010, Az. 16a D 08.1287 ). - BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07
Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts …
- BVerwG, 26.05.1989 - 1 B 81.89
"Grundsätzliche Bedeutungn der Rechtssache" - Anspruch auf Beibehaltung früherer …
- BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt); …
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10
Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 3 A 11426/11
Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt
- BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10
Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit …
- VGH Bayern, 27.10.2004 - 16a D 03.2067
Volksschullehrer, Versuchter sexueller Missbrauch in sechs Fällen, Zur …
- BVerwG, 24.10.2006 - 1 DB 6.06
Postbeamter des mittleren Dienstes; förmliches Disziplinarverfahren; Einbehaltung …
- VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Polizeibeamter; außerdienstlicher Betrugsversuch; Schadenshöhe mehr als 8.500 …
- VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267
Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen der Übersendung von …
Der Ursachenzusammenhang folgt aus der Stellung des Beklagten gegenüber der Schülerin als ihr Lehrer (…vgl. OVG NW, U.v. 30.3.3017 - 3d A 1512/13.O - juris Rn. 91/93; BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 16a D 10.1098 - juris Rn. 39). - VG Hannover, 09.06.2015 - 18 A 131/14
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Kinderpornographie; Sex-Chat
Die Wahrung der (psychischen) Integrität der Schülerinnen, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern darauf, dass Lehrer das Obhuts- und Näheverhältnis zu den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichteten den Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht auch verbal uneingeschränkt korrekt zu verhalten (vgl. Bay. VGH Urteil vom 13.06.2012, Az. 16a D 10.1098. RdNr. 41).Die Wahrung der (psychischen) Integrität der Schülerinnen, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern darauf, dass Lehrer das Obhuts- und Näheverhältnis zu den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichten den Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht auch verbal uneingeschränkt korrekt zu verhalten (vgl. Bay. VGH. Urteil vom 13.06.2012, Az. 16a D 10.1098. RdNr. 41).
- VG Wiesbaden, 31.01.2013 - 28 K 82/12
Disziplinarklage gegen einen Förderschullehrer auf Entfernung wegen sexuellen …
Die besonderen Aufgaben eines Förderschullehrers gebieten daher ein absolut integeres, vertrauenswürdiges und unmissverständliches Verhalten eines Förderschullehrers bei körperlichen Kontakten (BayVGH, Urteil vom 13.06.2012 -16a D 10.1098 -, zitiert nach Juris).Rn. 53 Sexuelle Handlungen von Lehrern an den ihnen anvertrauten Schülern betreffen den Kernbereich ihrer Pflichten, machen den Beamten regelmäßig untragbar und führen daher grundsätzlich zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst, sofern nicht ausnahmsweise besonders außergewöhnliche Milderungsgründe vorliegen (OVG Koblenz, Urteil vom 24.02.2012 - 3 A 11426/11 - Bay VGH, Urteil vom 13.06.2012 - 16a D 10.1098 -, jeweils zitiert nach Juris).
Rn. 56 Soweit der Beklagte die Taten gestanden hat und Reue darüber zeigt, ist dies sicher positiv einzustellen, ebenso wie die Wiedergutmachungsleistungen gegenüber der Geschädigten L.; dies führt als Nachtatverhalten aber nicht zu einem gewichtigen Milderungsgrund (Bay VGH, Urteil vom 13.06.2012 - 16a D 10.1098 -, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach Juris).
Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, Urteil vom 13.06.2012 - 16a D 10.1098 - mit weiteren Nachweisen, zitiert nach Juris).
- VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249
Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von …
Der Ursachenzusammenhang folgt aus der Stellung des Beklagten gegenüber den Schülerinnen als ihr Lehrer (…vgl. OVG NW, U.v. 30.3.2017 - 3d A 1512/13.O - juris Rn. 91/93; BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 16a D 10.1098 - juris Rn. 39; U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris). - OVG Thüringen, 03.09.2013 - 8 DO 236/13
Entfernung eines Grundschullehrers aus dem Dienst - Verletzung des Distanzgebots
Daraus folgt weiter, dass beim Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern körperliche Distanz zu wahren ist, auch dann, wenn die Schülerinnen oder Schüler mit deren Aufgabe vordergründig einverstanden sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Juni 2012 - 16a D 10.1098-, zit. nach juris, unter Bezugnahme auf Urteil vom 27. Oktober 2004 - 16a D 03.2067-, zit. nach juris).Eine anderweitige Verwendung scheidet aufgrund des Amtes als Lehrer aus (vgl. hierzu Bayer.VGH, Urteil vom 13. Juni 2012 - 16a D 10.1098-, zit. nach juris).
- OVG Saarland, 08.01.2026 - 6 B 137/25
Vorläufige Dienstenthebung eines Schulrektors wegen Verdachts des sexuellen …
Im Gegenteil: Der Aufgabenbereich an einer Förderschule ist mit einem - für Lehrer - gesteigerten Pflichtenkreis verbunden.[vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.6.2012 - 16a D 10.1098 -, juris, Rn. 40][vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.6.2012 - 16a D 10.1098 -, juris, Rn. 40] Die Förderschulen sollen die Behinderung beheben oder deren Folgen mildern und dabei eine allgemeine Bildung vermitteln und auf die berufliche Bildung vorbereiten, auf die Eingliederung der Schülerinnen und Schüler in die Schulen der Regelform hinwirken sowie Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern, bei denen die Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung vorliegen, beraten (vgl. § 4a Schulordnungsgesetz - SchoG).Die Wahrung der Integrität der Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Schüler und Eltern darauf, dass Lehrer das Obhuts- und Näheverhältnis zu den Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichten den Lehrer dazu, sich in körperlicher beziehungsweise sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt - in Wort und Tat - zu verhalten.[vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.6.2012 - 16a D 10.1098 -, juris, Rn. 41][vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.6.2012 - 16a D 10.1098 -, juris, Rn. 41] Hinzu kommt regelmäßig ein Vertrauensverhältnis, welches an Förderschulen noch größere Bedeutung als an Regelschulen hat.
Die besonderen Aufgaben eines Förderschullehrers gebieten daher ein absolut integeres, vertrauenswürdiges und unmissverständliches Verhalten eines Förderschullehrers bei körperlichen Kontakten mit Schülern.[vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.6.2012 - 16a D 10.1098 -, juris, Rn. 42][vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.6.2012 - 16a D 10.1098 -, juris, Rn. 42].
- VG Bremen, 14.03.2024 - 8 V 2822/23
Antrag auf Aussetzung einer vorläufigen Dienstenthebung - Anhörungsmangel; …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist die Höchstmaßnahme bei nicht strafbaren, aber dienstrechtlich verbotenen sexuellen Handlungen eines Lehrers gegenüber seiner (minderjährigen) Schülerin die Höchstmaßnahme nicht zwingend (…vgl. VG Bremen, Urt. v. 16.06.2015 - D K 936/13; a.A. etwa VGH Bayern, Urt. v. 13.06.2012 - 16a D 10.1098 -, juris Rn. 56;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.02.2012 - 3 A 1142/11 -, juris Rn. 37). - VGH Bayern, 04.12.2024 - 16a D 22.1787
Disziplinarmaßname der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen sexueller …
Der Ursachenzusammenhang folgt aus der Stellung des Beklagten gegenüber der Schülerin als ihr damaliger Lehrer im Begabungsstützpunkt mit entsprechenden Pflichten ihr gegenüber einschließlich des Distanzgebots (…vgl. BayVGH, U.v. 10.7.2019 - 16a D 17.1249 - juris Rn. 32; U.v. 13.6.2012 - 16a D 10.1098 - juris Rn. 39;… U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 168;… OVG NW, U.v. 30.3.2017 - 3d A 1512/13.O - juris Rn. 91 ff.). - VG München, 24.01.2024 - M 19L DB 22.4262
(Landes-)Disziplinarrecht, Klage des Beamten gegen eine Disziplinarverfügung, …
Die Wahrung der Integrität der Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Schüler und Eltern darauf, dass Lehrer das Obhuts- und Näheverhältnis zu den Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichten den Lehrer dazu, sich insbesondere in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt - in Wort und Tat - zu verhalten (vgl. BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 16a D 10.1098 - juris Rn. 41;… OVG NW, U.v. 3.11.2023 - 31 A 1600/21.O - juris Rn. 106 m.w.N.).Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber volljährigen Schülern, weil aufgrund des jeweiligen Status und des zudem in der Regel bestehenden Altersunterschieds ein Ungleichverhältnis besteht (vgl. BayVGH, U.v.13.6.2012 a.a.O.).
- VG Wiesbaden, 21.11.2018 - 28 K 1477/15
Disziplinare Ahndung des Unterhaltens sexueller Kontakte eines Lehrers zu einer …
Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, Urteil vom 13. Juni 2012 - 16a D 10.1098 - m.w.N., juris). - VG Meiningen, 06.12.2012 - 6 D 60011/10
Disziplinarische Ahndung körperlicher - nicht sexueller - Kontakte eines …
- VG Bremen, 23.02.2021 - 8 K 1256/19
Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 23.02.2021 - Disziplinarklage; …
- VG Bremen, 23.02.2021 - 8 K 1257/19
Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 23.02.2021 - Disziplinarklage; …
- VG Düsseldorf, 26.03.2014 - 31 K 5239/13
Kürzung der monatlichen Dienstbezüge eines Beamten um 10 v.H. auf die Dauer von …
- VG München, 22.01.2025 - M 19L DK 23.658
Disziplinarklage, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Sexuelle Beziehung eines …
- VG Göttingen, 02.02.2023 - 3 B 246/22
Beamter auf Widerruf; Dienstvergehen; Kürzung der Dienstbezüge; Lehrer; …
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