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| VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118 |
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Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118
Rn. 83 Der Senat folgt hinsichtlich der Zumessungskriterien des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris) zu § 13 BDG (BayVGH U.v. 23.9.2009 - 16a D 07.2355 - juris; U.v. 15.2.2012 - 16a D 10.1974 - juris).Rn. 87 Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (…BVerwG, B.v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 20;… B.v. 25.5.2012 - 2B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).
Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder gar einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 14).
Rn. 89 Der Gesichtspunkt der "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 15).
Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 17, U.v. 6.6.2007 a.a.O, BayVGH, U.v. 27.10.2010 - 16a D 09.2470 - jeweils juris).
Ein endgültiger Vertrauensverlust ist anzunehmen, wenn aufgrund der prognostischen Gesamtwürdigung und auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 18).
- VGH Bayern, 27.10.2010 - 16a D 09.2470
Beamter beim Landesamt für Verfassungsschutz; Unterschlagung dienstlich …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118
Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 17, U.v. 6.6.2007 a.a.O, BayVGH, U.v. 27.10.2010 - 16a D 09.2470 - jeweils juris).Eine solche Konfliktsituation kann aber nur dann als Ursache des Fehlverhaltens anerkannt werden und zu einer Milderung führen, wenn es sich um ein vorübergehendes, zeitlich und zahlenmäßig eng begrenztes Fehlverhalten gehandelt hat; wiederholte Zugriffshandlungen über einen längeren Zeitraum erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BVerwG, U.v. 22.10.2002 - 1 D 6.02 -, BayVGH, U.v. 27.10.2010 - 16a D 09.2470 - jeweils juris).
In Betracht kommt insoweit, dass ein Beamter vor Aufdeckung der Tat diese umfassend offenbart und/oder den Schaden wieder gutmacht (BayVGH, U.v. 27.10.2010 - 16a D 09.2470 -, BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 2 B 26.07 - juris).
Rn. 104 Insoweit kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass es zunächst die Aufgabe des Beklagten ist, unter Einhaltung der Gesetze leicht einsehbare Kernpflichten zu beachten, zumal bei Zugriffsdelikten die Pflichtwidrigkeit des Handelns offenkundig ist (BayVGH, U.v. 27.10.2010 - 16a D 09.2470 - in juris).
Rn. 107 Das Bemessungskriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens" des Dienstherrn oder Allgemeinheit gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert schließlich eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BayVGH, U.v. 27.10.2010 - 16a D 09.2470 - juris).
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118
Solche Gründe stellen auch, aber nicht nur, die von der Rechtsprechung zu den Zugriffsdelikten entwickelten sog. anerkannten Milderungsgründe dar, die besondere Konfliktsituationen (Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage, in einer psychischen Ausnahmesituation oder in einer besonderen Versuchungssituation) und Verhaltensweisen mit noch günstigen Persönlichkeitsprognosen (freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens vor Tatentdeckung, Zugriff auf geringwertige Gelder oder Güter) umschreiben (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 - juris).Ob die gesamte Prognosegrundlage den Schluss auf einen noch verbliebenen Rest an Vertrauen in die Person des Beamten zulässt, ist eine Frage der Gesamtabwägung im Einzelfall (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 - juris).
- BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12
Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118
Rn. 85 Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 18).Rn. 87 Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, B.v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 20;… B.v. 25.5.2012 - 2B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).
- BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06
Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118
Rn. 90 Hat sich der Beamte bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergriffen, die als dienstlich anvertraut seinem Gewahrsam unterliegen, ist ein solches Dienstvergehen als sog. Zugriffsdelikt regelmäßig geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören (BVerwG, U.v. 6.6.2007 - 1 D 2.06 -, BVerfG (Kammer), B.v. 19.2.2003 - 2 BvR 1413.01 - jeweils juris), so dass in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst grundsätzlich Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme ist.Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 17, U.v. 6.6.2007 a.a.O, BayVGH, U.v. 27.10.2010 - 16a D 09.2470 - jeweils juris).
- VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 09.3127
Disziplinarrecht
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118
Ist eine solche Einordnung nicht möglich - insbesondere wenn sich das Handeln - wie hier - als das Verhalten einer Privatperson darstellt - ist es als außerdienstlich zu qualifizieren (…vgl. BVerwG, U.v. 25.8.2009 - 1 D 1/08 - juris Rn. 54; BayVGH, U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - juris Rn. 115).Fallen einem Beamten - wie hier - mehrere Dienstpflichtverletzungen zur Last, die in ihrer Gesamtheit das einheitliche Dienstvergehen ergeben, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BayVGH, U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - juris).
- BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02
Alkoholabhängiger Postobersekretär; Briefberaubungen (15 Fälle in etwa 10 …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118
Eine solche Konfliktsituation kann aber nur dann als Ursache des Fehlverhaltens anerkannt werden und zu einer Milderung führen, wenn es sich um ein vorübergehendes, zeitlich und zahlenmäßig eng begrenztes Fehlverhalten gehandelt hat; wiederholte Zugriffshandlungen über einen längeren Zeitraum erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BVerwG, U.v. 22.10.2002 - 1 D 6.02 -, BayVGH, U.v. 27.10.2010 - 16a D 09.2470 - jeweils juris).Selbst wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Zugriffsdelikten eine Verletzung der Fürsorgepflicht in besonders krassen Fällen zu einem Absehen von der Höchstmaßnahme führen kann (BVerwG, U.v. 19.09.1985 - 2 WD 63/84 - juris, U.v. 22.10.2002 - 1 D 6.02 - juris), sind hier durchgreifende Anhaltspunkte für ein insoweit entscheidungserhebliches Mitverschulden des Dienstherrn nicht gegeben.
- OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
Einreichung der Berufungsbegründung beim Berufungsgericht; Unterschlagung im …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118
Die Nachtragsdisziplinarklage hat damit die Wirkung einer Klageerweiterung (s. hierzu auch OVG Thüringen, U.v. 5.12.2011 - 8 DO 110/09 - juris).Die Vorschrift des Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 4 BayPersVG statuiert ein Mitwirkungsrecht allein bei dieser grundlegenden Entscheidung über die Erhebung der Disziplinarklage selbst, nicht aber ermöglicht sie - worauf das Verwaltungsgericht zurecht hingewiesen hat - eine Einflussnahme des Personalrats auf Inhalt und Umfang des Disziplinarverfahrens, insbesondere die Überprüfung einzelner (nachgeschobener) Dienstpflichtverletzungen (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 2 C 12/04 - juris, OVG Thüringen, U.v. 5.12.2011 a.a.O.).
- BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt); …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118
Es besteht ein Zusammenhang zwischen den Pflichtverletzungen und dem vom Beamten bekleideten Amt (vgl. BVerwG, U.v.20.2.2001 - 1 D 55.99 - juris). - BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08
Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118
Ist eine solche Einordnung nicht möglich - insbesondere wenn sich das Handeln - wie hier - als das Verhalten einer Privatperson darstellt - ist es als außerdienstlich zu qualifizieren (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.2009 - 1 D 1/08 - juris Rn. 54;… BayVGH, U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - juris Rn. 115). - BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11
Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11
Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die …
- VGH Bayern, 12.03.2013 - 16a D 11.624
Hauptschullehrer; Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen; Lösung (verneint); …
- VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71
Disziplinarrecht
- BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07
Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts …
- VGH Bayern, 06.12.2013 - 16a D 12.1815
Disziplinarrecht; Oberstudienrätin (BesGr. A 14); außerdienstliches …
- VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355
22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute; …
- VGH Bayern, 15.02.2012 - 16a D 10.1974
Leit. Regierungsdirektor; Steuerhinterziehung; Beihilfe zu Steuerhinterziehung; …
- BVerwG, 19.09.1985 - 2 WD 63.84
Veruntreuung dienstlicher Gelder - Absehen von Höchstmaßnahme - …
- VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A 9); innendienstliches …
- VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1904
Beamte, Dienststelle, Dienstvergehen, Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren, …
Es besteht ein Zusammenhang zwischen den Pflichtverletzungen und dem vom Beamten bekleideten Amt (vgl. BayVGH, U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 75).Sie muss deshalb weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden (…st. Rspr. vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 47; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 95).
Rn. 90 Zwar kann bei einem nur einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200,-- EUR ernsthaft in Betracht zu ziehen sein, von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abzusehen (…BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 48; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 96).
Erforderlich ist stets eine Prognoseentscheidung zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung auf Grundlage aller im Einzelfall be- und entlastenden Umstände (…BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 41; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 90).
Die Eigenverantwortung des Beklagten für sein Handeln wiegt mithin schwerer als das z.T. mangelhafte Kontrollverhalten des Dienstherrn (BayVGH, U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 103 f.).
- VG Regensburg, 29.06.2020 - RN 10A DK 19.681
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Sie muss deshalb weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden (…st. Rspr. vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 47; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 95). - VGH Bayern, 22.01.2025 - 16a D 23.1042
Beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst wegen …
Rn. 74 Bei dieser Sachlage wiegt die Eigenverantwortung des Beklagten für sein Handeln mithin schwerer als das Mitverschulden der Verbandsorgane und das pflichtwidrige Unterlassen aufsichtlicher Maßnahmen (vgl. BayVGH, U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 103 f.).
- VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764
Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend …
Die Eigenverantwortung des Beklagten für sein Handeln wiegt schwerer als die ggf. mangelhafte Kontrolle des Dienstherrn (…vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 62; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 103). - VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8
Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu …
Die Eigenverantwortung des Beklagten für sein Handeln wiegt somit schwerer als die ggf. mangelhafte Kontrolle des Dienstherrn (…vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 62; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 103). - VGH Bayern, 22.05.2024 - 16a D 23.341
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Untreue eines Beamten durch …
Die Eigenverantwortung des Beklagten für sein Handeln wiegt mithin schwerer als das pflichtwidrige Unterlassen aufsichtlicher Maßnahmen des Dienstherrn (vgl. BayVGH, U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 103 f.). - OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2026 - 14 MB 2/25
Beschwerde gegen einen den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung …
Diese Eigenverantwortung des Antragstellers für sein Handeln wiegt hier deutlich schwerer als ein etwaiges (geringfügiges) Mitverschulden (vgl. dazu auch VGH München, Urteile vom 24. September 2014 - 16a D 13.118 -, juris Rn. 104 …und vom 22. Mai 2024 - 16a D 23.341 -, juris Rn. 52). - VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328
Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt; …
Erforderlich ist stets eine Prognoseentscheidung zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung auf Grundlage aller im Einzelfall be- und entlastenden Umstände (…BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 41; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 90). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 31 A 1572/21
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr schwerwiegenden …
Rn. 74 Vgl. BayVGH, Urteil vom 24.09.2014 - 16a D 13.118 -, juris Rn. 64; OVG Thüringen, Urteil vom 05.12.2011 - 8 DO 110.09 -, juris Rn. 49. - VG Ansbach, 22.07.2019 - AN 13b D 18.01662
Nichtabführung der Vergütung aus Nebentätigkeit
Der Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, zu seinen Gunsten sei ein Mitverschulden seines Dienstherrn an der Nichtmeldung und -abführung der Nebentätigkeitsvergütung zu berücksichtigen (vgl. zur Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Dienstherrn: BayVGH, U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118, juris Rn. 103). - VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Beamtendisziplinarrecht, Posthauptschaffner, Postzusteller, Zugriffsdelikt, …
- VGH Bayern, 25.09.2024 - 16a D 22.1976
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst wegen Untreue in drei Fällen in …
- VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158
Falsche und pflichtwidrig unvollständige Angaben im Zusammenhang mit dem Bezug …
- VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889
Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Polizeihauptmeister, außerdienstlicher Betrug, …
- OVG Sachsen, 23.04.2021 - 12 A 729/18
Verletzung der Folgepflicht; Weigerung eines Polizeivollzugsbeamten, sich …
- VG Schleswig, 14.04.2026 - 12 A 10016/21
Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- VG München, 06.07.2021 - M 19L DK 20.3394
Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung eines Polizeivollzugsbeamten
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