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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15430
VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958 (https://dejure.org/2023,15430)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2023 - 16a D 20.1958 (https://dejure.org/2023,15430)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2023 - 16a D 20.1958 (https://dejure.org/2023,15430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 13, Art. 14 Abs. 2 S. 2; StGB § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1
    Aberkennung des Ruhegehalts aufgrund gewerbsmäßigen Betrugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung eines Beamten gegen die gerichtlich verhängte Disziplinarmaßnahme der Aberkennung seines Ruhegehalts; Begehung eines innerdienstlichen und außerdienstlichen Dienstvergehens (hier: Betrug zum Nachteil der Beihilfestelle)

  • rechtsportal.de

    Berufung eines Beamten gegen die gerichtlich verhängte Disziplinarmaßnahme der Aberkennung seines Ruhegehalts; Begehung eines innerdienstlichen und außerdienstlichen Dienstvergehens (hier: Betrug zum Nachteil der Beihilfestelle)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12).

    Hierfür können die objektiven Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte bestimmend sein (BVerwG, U.v. 10.12.2015, a.a.O. Rn. 16).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 20).

    Im Übrigen ist eine Betrachtung allein auf der Grundlage schematisierter Werte nicht zulässig, weil damit die gebotene umfassende und sorgfältige Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu Lasten wie zu Gunsten des Beamten beeinträchtigt wäre (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 22;… B.v. 5.3.2014 - 2 B 111.13 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958
    Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung der Wahrheitspflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen in betrügerischer Weise schädigt, belastet deshalb das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis schwer und nachhaltig (BVerwG, B.v. 26.9.2001 - 1 D 32.00 - juris Rn. 28 m.w.N. zum Beihilfebetrug;… BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.2270 - juris Rn. 38).

    Bliebe der Beklagte nach Aberkennung des Ruhegehalts und dem damit einhergehenden Verlust der Beihilfe tatsächlich ohne tragfähigen Krankenversicherungsschutz, wäre er auf die Beantragung von Krankenhilfe zu verweisen (ausführlich BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 1 D 32.00 - juris Rn. 43, 44; vgl. Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: Juli 2021, 2.1.2/2.1.3).

  • VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.2136

    Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis inner- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958
    Diese Dienstpflichtverletzungen sind innerdienstlicher Natur, weil das pflichtwidrige Verhalten in das Amt und die damit verbundenen dienstlichen Pflichten des Beklagten eingebunden war (…BVerwG, U.v. 15.11.2018 - 2 C 60.17 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 26.10.2022 - 16a D 21.2136 - juris Rn. 31).

    Allerdings stellt die nach Tataufdeckung erfolgte Wiedergutmachung des Schadens durch Rückzahlung der unrechtmäßig erlangten Erstattungen keinen beachtlichen Milderungsgrund dar, weil der Beamte hierzu ohnehin zivilrechtlich und - hinsichtlich der Beihilfeleistungen - beamtenrechtlich verpflichtet ist (BayVGH, B.v. 26.10.2022 - 16a D 21.2136 - juris Rn. 50;… BVerwG, U.v. 29.8.2001- 1 D 8.00 - juris Rn. 69;… Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, a.a.O. Rn. 324d).

  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Beihilfebetruges

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958
    Sie beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (…BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16a D 19.2270 - juris Rn. 52; U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 66).
  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958
    Im vorliegenden Fall hat der Beklagte geradezu ein "Geschäftsmodell" entwickelt, das er sogar einem in finanziellen Nöten befindlichen Bekannten (vgl. Disziplinarverfahren 16a D 21.1331) "weiterempfohlen" hat; damit hat er das kriminelle Modell weiteren Person zugänglich gemacht, also indirekt zur Vergrößerung des finanziellen Schadens zulasten des Trägers der Beihilfe beigetragen.
  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00

    Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958
    Allerdings stellt die nach Tataufdeckung erfolgte Wiedergutmachung des Schadens durch Rückzahlung der unrechtmäßig erlangten Erstattungen keinen beachtlichen Milderungsgrund dar, weil der Beamte hierzu ohnehin zivilrechtlich und - hinsichtlich der Beihilfeleistungen - beamtenrechtlich verpflichtet ist (…BayVGH, B.v. 26.10.2022 - 16a D 21.2136 - juris Rn. 50; BVerwG, U.v. 29.8.2001- 1 D 8.00 - juris Rn. 69;… Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, a.a.O. Rn. 324d).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958
    Die gesamte Prognosegrundlage, also die Bewertung der Schwere des Dienstvergehens wie auch aller anderen be- und entlastenden Bemessungsgesichtspunkte muss ergeben, ob der Schluss auf einen verbliebenen Rest an Vertrauen in die Person des Beamten noch möglich oder der Vertrauensverlust umfassend eingetreten ist; dies ist eine Frage der Gesamtabwägung im Einzelfall (vgl. BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958
    Diese Dienstpflichtverletzungen sind innerdienstlicher Natur, weil das pflichtwidrige Verhalten in das Amt und die damit verbundenen dienstlichen Pflichten des Beklagten eingebunden war (BVerwG, U.v. 15.11.2018 - 2 C 60.17 - juris Rn. 19;… BayVGH, U.v. 26.10.2022 - 16a D 21.2136 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958
    Für die endgültige Bestimmung der Disziplinarmaßnahme ist dann entscheidend, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, U.v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958
    In diesem Zusammenhang weist allerdings das angefochtene Urteil (…UA Rn. 63) zu Recht darauf hin, dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 2010 (2 B 97.09 - juris Rn. 8) könne nicht entnommen werden, dass bei einer Schadenssumme von weniger als 5.000 Euro die Verhängung der Höchstmaßnahme nicht in Betracht komme; der zitierte Beschluss stelle vielmehr als Grundsatz fest, dass die Höchstmaßnahme bei einem Gesamtschaden von mehr als 5.000 Euro "ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt sein" könne, und schließt sie bei einer geringeren Schadenssumme und Vorliegen weiterer belastender Umstände (hierzu: 3.2) keineswegs aus.
  • BVerwG, 19.08.2019 - 2 B 72.18

    Abgrenzung inner- und außerdienstliches Dienstvergehen

  • BVerwG, 05.03.2014 - 2 B 111.13

    Entfernen eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Gesamtwürdigung …

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270

    Erfolglose Berufung gegen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen …

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101

    Beihilfebetrug; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • VG München, 03.09.2024 - M 19L DK 22.5856

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Strafvereitlung …

    Soweit der Beklagte befürchtet, erhebliche wirtschaftliche Nachteile zu erleiden, ist er ggf. auf staatliche Hilfesysteme zu verweisen (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.1958 - juris Rn. 40 m.w.N.).
  • VG Trier, 05.09.2024 - 3 K 1998/24

    Entfernung eines Justizhauptwachtmeisters aus dem Dienst; Betrugsstraftaten zu …

    - 32 D 2984/23 -, Rn. 50; jeweils juris) liegt, denn eine hieran orientierte rein schematische Betrachtungsweise verbietet sich schon deshalb, weil damit die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebotene umfassende und sorgfältige Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu Lasten wie zu Gunsten des Beamten beeinträchtigt wäre (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 22;… vgl. zu außerdienstlichen Dienstvergehen: BayVGH, Urteile vom 22. Mai 2024 - 16a D 23.341 -, Rn. 44, und vom 24. Mai 2023 - 16a D 20.1958 -, Rn. 29; jeweils juris).

    - 16a D 20.1958 -, Rn. 29 f.; jeweils juris;).

    Rn. 81 Schließlich wirkt sich nicht mildernd aus, dass der Beklagte den Schaden gemäß seinen Angaben nach der Tataufdeckung wiedergutgemacht hat, da er hierzu ohnehin zivilrechtlich und beamtenrechtlich verpflichtet war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. August 2001 - 1 D 8.00 -, Rn. 69; BayVGH, Urteil vom 24. Mai 2023 - 16a D 20.1958 -, Rn. 31, jeweils juris).

  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im …

    Diese Ausführungen zugrunde gelegt, ist hier die Höchstmaßnahme als Ausgangspunkt der disziplinaren Maßnahmebemessung heranzuziehen (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.1958 - BeckRS 2023, 15619 Rn. 26).

    Rn. 61 Hervorzuheben ist insoweit auch die besondere "Professionalität" der Betrugstaten, denen ein kollusives Zusammenwirken einer Allgemeinärztin, eines Physiotherapeuten und des beihilfeberechtigten Beamten zugrunde liegt, welches den Unrechtsgehalt eines "normalen" Beihilfebetrugs, bei dem der Beamte die Betrugshandlungen regelmäßig als Einzeltäter durch die Einreichung verfälschter, bereits einmal erstatteter Rechnungen begeht, bei weitem übersteigt (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.1958 - BeckRS 2023, 15619 Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2026 - 31 A 1167/24

    Entfernung des Beamten aus Dienstverhältnis wegen Begehung schwerer …

    Rn. 175 Vgl. BayVGH, Urteil vom 24.05.2023 - 16a D 20.1958 -, juris Rn. 31.
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