Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.03.2010 - 16a DA 10.146 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prüfungsumfang im Verfahren um die Einbehaltung von Bezügen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 06.11.2007 - 16a CD 07.2007
Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2010 - 16a DA 10.146
Dieses Ermessen erstreckt sich nicht nur auf das "Ob" einer solchen Maßnahme, sondern grundsätzlich auch auf die Höhe des Einbehaltungssatzes (vgl. BayVGH vom 6.11.2007 Az. 16a CD 07.2007, RdNr. 20 AU).Art. 61 Abs. 2 BayDG verleiht dem Gericht vielmehr das Recht und die Pflicht, bei auf die Höhe des Einbehaltungssatzes beschränkten Ermessensfehlern die Einbehaltungsentscheidung nur in Höhe des nicht ermessensgerechten Betrages zu beanstanden (BayVGH vom 6.11.2007, a.a.O., RdNr. 21 AU).
Die Disziplinarbehörde hat somit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung den laufenden Einkünften der Familie - einschließlich des Einkommens der Ehefrau und des zufließenden Kindergeldes - den Gesamtbedarf der Familie gegenüberzustellen (BayVGH vom 6.11.2007, a.a.O., RdNr. 23 AU mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung und dem Schrifttum).
- OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09
Einbehaltung von 50 Prozent der Dienstbezüge eines Beamten bei vorläufiger …
Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2010 - 16a DA 10.146
Die gegenläufige Praxis, wie sie in anderen Bundesländern angesichts der dortigen Gesetzesfassung geboten sein mag (vgl. z.B. SaarlOVG vom 20.8.2009 NVwZ-RR 2010, 26/27), findet weder im Wortlaut noch im Sinn und Zweck des Art. 39 und des Art. 61 BayDG eine Stütze.
- VG München, 23.11.2016 - M 19 L DA 16.4531
Voraussetzungen für die Einbehaltung der Dienstbezüge
Voraussetzungen hierfür sind nur das Bestehen einer wirksamen vorläufigen Dienstenthebung und die pflichtgemäße Ausübung des eingeräumten Ermessens (BayVGH, B.v. 3.3.2010 - 16a DA 10.146 - juris Rn. 12).Nicht nachzugehen ist in Verfahren nach Art. 61 BayDG, in denen sich ein nicht im Ruhestand befindlicher Beamter ausschließlich gegen die Einbehaltung von Bezügen nach Art. 39 Abs. 2 Satz 1 BayDG wendet, demgegenüber der Frage, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung bestehen (BayVGH, B.v. 3.3.2010, a.a.O. Rn. 13).
Die Disziplinarbehörde hat somit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung den laufenden Einkünften der Familie - einschließlich des Einkommens der Ehefrau - den Gesamtbedarf des Ehepaars gegenüberzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2010 - 16a DA 10.146 - juris Rn. 24).
Der Antragsgegner ist nach § 114 Satz 2 VwGO berechtigt, seine Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren um weitere Gesichtspunkte zu ergänzen (BayVGH, B.v. 3.3.2010, a.a.O. Rn. 32).
Zwar hat er in der beanstandeten Verfügung vom 3. Mai 2016 den wiederholt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof betonten Gesichtspunkt der Möglichkeit eines anderweitigen Einsatzes der Arbeitskraft des vom Dienst suspendierten Beamten (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2010, a.a.O. Rn. 31) wiedergegeben.
- VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 08.1287
Jahrelange sexuelle Kontakte zu einer Schülerin im Rahmen einer umfassenden …
Wegen seiner wirtschaftlichen Situation wird auf den im Verfahren nach Art. 61 BayDG ergangenen Beschluss des Senats vom 3. März 2010 (Az. 16a DA 10.146) verwiesen. - VGH Bayern, 08.03.2022 - 16a DS 22.110
Einbehalt der Dienstbezüge bei vorläufiger Dienstenthebung - hier: …
Denn die Alimentations- und Fürsorgepflicht gilt für die Dauer des förmlichen Disziplinarverfahrens fort; die verbleibende Alimentation muss einen hinreichenden Abstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau einhalten (…BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 16a DS 19.1040 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 3.3.2010 -16a DA 10.146 - juris Rn. 24).Zur Ermittlung der Höhe des Einbehaltungssatzes hat die Anordnungsbehörde im Rahmen einer Gesamtbetrachtung den laufenden Einkünften der Familie - einschließlich des Einkommens des Ehepartners und des zufließenden Kindergeldes - den Gesamtbedarf der Familie gegenüberzustellen (…BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 16a DS 09.3252 - juris Rn. 76; B.v. 3.3.2010 - 16a DA 10.146 - a.a.O.;… B.v. 6.11.2007 - 16a CD 07.2007 - juris Rn. 23 m. umfangreichen Nachweisen).
- VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DZ 12.558
Kein Anspruch auf Verzugszinsen bei Nachzahlung von Dienstbezügen nach Aufhebung …
Die Einbehaltung eines Teils der dem Beamten an sich zustehenden Dienstbezüge während der Suspendierung rechtfertigt sich dabei dadurch, einen vorläufig des Dienstes enthobenen Beamten nicht mehr in voller Höhe alimentieren zu müssen, da er während der Dauer der Dienstenthebung keine Gegenleistung für die gewährte Alimentation mehr erbringt (vgl. BVerfG v. 7.5.1974 - 2 BvR 276/71- BVerfGE 37, 167;… BVerwG v. 28.4.1994 a.a.O.; BayVGH v. 3.3.2010 - 16a DA 10.146 - Rn. 19). - VG Trier, 14.08.2013 - 3 L 846/13
Vorläufige Enthebung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Besitzes und …
Die Disziplinarbehörde hat somit im Rahmen der Gesamtbetrachtung den laufenden Einkünften der Familie - einschließlich des Einkommens der Ehefrau und des zufließenden Kindergeldes - den Gesamtbedarf der Familie gegenüberzustellen, was auch gebietet, zugunsten des Beamten diejenigen Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, deren Erfüllung ihm gesetzlich auferlegt worden ist oder die auf vor Einleitung des Disziplinarverfahrens eingegangenen vertraglichen Bindungen beruhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. August 1979, 1 DB 14, 79 - juris - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2010, Az.: 3 B 10609/10.OVG; VGH München, Beschluss vom 3. März 2010, 16a DA 10.146 - juris -). - VGH Bayern, 15.11.2011 - 16a DA 11.1261
Einbehaltung von Bezügen; Anhörung Schwerbehindertenvertretung (hier: …
Es reicht eine wirksame vorläufige Dienstenthebung aus (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 3. März 2010, Az. 16a DA 10.146 ). - VGH Bayern, 30.11.2010 - 16a DS 09.3252
Einbehaltung von Bezügen; Anrechnung von Rechtsanwaltskosten aufgrund …
Sie ist auch nicht Voraussetzung der Rechtmäßigkeit der Einbehaltung der Dienstbezüge gemäß Art. 61 Abs. 2 BayDG, wie der Senat im Beschluss vom 3. März 2010 (Az. 16a DA 10.146 ) rechtsgrundsätzlich entschieden hat. - VGH Bayern, 11.03.2010 - 16a DS 09.2359
Beschwerde gegen eine Entscheidung nach Art. 61 BayDG
Das ist indes, wie der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 3. März 2010 (Az. 16a DA 10.146) rechtsgrundsätzlich entschieden hat, nicht der Fall. - VG Ansbach, 20.06.2022 - AN 13b DS 22.00598
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Einbehaltung von Bezügen, …
Denn Art. 39 Abs. 2 Satz 1 BayDG setzt - im Unterschied zur vorläufigen Dienstenthebung nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDG - nicht voraus, dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden wird (vgl. Findeisen in Pdk Bay C-13, Stand November 2020, Art. 61 Ziff. 2.2; grundlegend BayVGH, B.v. 3.3.2010 - 16a DA 10.146 - juris). - VG München, 16.07.2012 - M 13 DA 12.1631
Antrag gegen Kürzung der Bezüge; keine Prüfung der vorläufigen Dienstenthebung
Bei einem solchen (isolierten) Antrag ist nach der Rechtssprechung des BayVGH (Beschluss vom 3.3.2010, Az: 16a DA 10.146 juris) nicht zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung bestehen.
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